Ich hänge mich mal hier an, Waldschrat war einfach schneller ![]()
An unserer Schule liegt derzeit ein Antrag aus mit folgendem Inhalt:
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Formblatt zur Anmeldung des häuslichen ArbeitsplatzesAn die Schulleitung des/der:
Ich beabsichtige mit meinem privaten PC in meinem häuslichen Bereich personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern nach Anlage I.A 6 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen vom 4. Februar 2009 für dienstliche Zwecke verarbeiten. Die Datenverarbeitung dient unmittelbar der Aufgabenerfüllung in meinem pädagogischen Verantwortungsbereich.
Vom Inhalt der o.a. Verordnung habe ich Kenntnis genommen.Ich sichere zu, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben in meinem häuslichen Bereich zu ermöglichen. Ich verpflichte mich, dem/der Beauftragten des HDSB nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zu der häuslichen Arbeitsstätte zu gewähren, um die Einhaltung der gebotenen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes zu überprüfen. Diese Zusicherung gilt auch für alle erwachsenen Mitbewohner meines Haushaltes.
Sicherheitsmaßnahmen
- Der Rechner verfügt über einen aktuellen Schutz vor Schadprogrammen
- Der Rechner und der in diesem Zusammenhang genützte, gesonderte Datenträger sind zugangsgeschützt (Passwort)
- Personenbezogene Daten werden auf diesem Datenträger verschlüsselt gespeichert.(Unterschrift/Datum)
Folgende Fragen treten bei mir auf:
1. Der Datenschutzbeauftrage oder dessen Beauftragete dürfen also meine Wohnung betreten und ganz nebenbei ausspähen (wie wohnt der/die denn...)?
2. Ich muß Zugang zu Computern gewähleisten, die nicht mir gehören. Was ist in einer Wohngemeinschaft?
3. Wenn kontrolliert wird ob die entsprechenden Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz durchgeführt werden, impilziert das auch eine Durchsuchung aller anderen Computer/Datenträger um zu überprüfen, das dort keine Schülerdaten verarbeitet werden?
4. Da der Arbeitgeber keinen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und falls ich diesen Antrag nicht unterschreibe, mach ich mich dann grundsätzlich verdächtig illegal zu handeln bzw. muß ich damit rechnen das ein begründeter Verdacht konstruiert und meine Wohnung durchsucht wird sowie alle Computer etc. beschlagnahmt werden?
Ich sehe das im Moment so, das meine Privatsphäre und meine infomationelle Selbstbestimmung im Vergleich zu der der SchülerInnen nichts Wert sind.
Die einzige Konsquenz kann doch nur sein, eben keine Schülerdaten auf eigenem PC zu verarbeiten. Wenn das dann entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt muß man sich überlegen ob man dann noch Zeit für andere Projekte hat in denen man sich sonst engagieren könnte.
Wie seht ihr das?
Grüße
Steffen