Schau mal in den Mietvertrag, ob Wohn- oder Grundfläche angegeben ist.
Nur bei der Wohnfläche sind die Flächen unter den Dachschrägen entsprechend geringer zu bemessen.
Beiträge von SteffdA
-
-
Zitat
...weil alles gleich für sie ist.
..ist es ja auch. Für mich gibt es in dem genannten Beispielen (Epochen lustig) keine großen Unterschiede in der enthaltenen Information. Und das die Frau hinter den Herd gehört ist ja nicht signifikant für die eine Epoche, diese Auffassung findet man ja bis heute.
-
Die gesunde Ernährung der Kinder ist die Verantwortung der Eltern, und an dieser Stelle sollte man auch den Mut haben diese einzufordern!
Und für jeden Apfel ein Formular o.ä. ist ja wohl total krank. Ich finde es gut, das es Entscheidungsträger gibt, die sich für solche Spinnereien nicht hergeben.
-
Die maximale Leistung ist die elektrishce Lwistung, die vom Leuchtmittel aufgenommen werden darf. Dabei ist es vollkommen egal, ob das Leuchtmittel eine klassische Glühlampe ist oder eine Energiesparlampe oder irgendwas mit Leuchtdioden.
Die Temeparturbelastbarkeit ist auf die klassische Glühlampe ausgelegt, da die mit Abstand die größte Wärmeentwicklung hat.
Du kannst also auch eine 40W-Energiesparlampe (elektrische Leistung, nicht Äquivalenzleistung zur Glülampe!) nehmen, wenn sie von den geometrischen Abmessungen paßt. -
Schau parallel zu diesem Forum auch mal bei http://www.referendar.de/ vielleicht findest du dort eher was.
-
-
Zitat
Ja das ist schon klar. Aber wieso hast du geschrieben: Zitat: Deshalb halte ich die Verwendung von dieser Stufen (A1, A2, ..., C2) in anderen fachlichen Zusammenhängen eher für bedenklich. ?
Mit "anderen fachlichen Zusammenhängen" meinte ich eben nicht-sprachliche Fächer.
-
Zitat
Rechnungswesen&Buchhaltung und Zahlen sind nämlich überhaupt nicht meine Sache.
Wieso studierst du dann Wirtschaft

Langeweile?

-
Zitat
Die Kompetenzraster von fraurichter beziehen sich doch auf das Fach Deutsch. Damit sind die Stufenbezeichnungen doch genau richtig (A1 und A2).
...nichts anderes habe ich geschrieben

Ob die Stufenbezeichnungen richtig sind läßt sich nur am Europäischen Kompetenzrahmen für Spracherwerb messen, dort und nur dort sind die Stufen A1 ... C2 definiert. Alles andere sind Übernahmen dieser Stufen (zum Teil in andere Fächer), ohne zu erklären was das nun bedeutet. Das ist dann in etwa so, als würde ich mit der Schärfeskala von Chilie die Leistungen im Bereich Elektrotechnik beurteilen wollen
Natürlich sind Kompetenzen in aller Regel fach- bzw. fachbereichsgebunden. Das sind bei einem Kompetenzraster ja die Standards (die Zeilen der Tabelle).
Aber eine Graduierung, Abstufung von Kompetenzen kann man (so man will) sehr wohl fachunabhängig beschreiben. Und Bloom ist da auch ein (richtiger) Ansatz. Da gibt es nämlich inzwischen entsprechende Weiterentwicklungen bzw. Formulierungshilfen, z.B. in "Kooperatives Lernen" von Green & Green. Im Netz findet man noch andere.Grüße
Steffen -
Ich denke mal, das sie auf deine pädagigischen Kenntnisse, Fertigkeiten schauen werden. Das Fachliche wird doch vorausgesetzt.
Allerdings geht Pädagogik nie ohne konkreten Inhalt, also irgendein fachlichen Beispiel. D.h. geht schon, aber dann eher an der Uni. -
Also ich bevorzuge ja, was Kompetenzraster angeht, zunächst mal eine formale und fachunabhängige Beschreibung der einzelnen Kompetenzstufen (so im Sinne einer Taxononie).
Anschließemd weiß man, wieviele Kompetenzstufen man hat, was sie bedeuten und kann sie den Standards entsprechend ausfüllen.
Da es bei dir um eine Sprache geht kannst du dich vielleicht am Eurpäischen Kompetenzrahmen für Spracherwerb orientieren, dort kommen übrigens auch diese Stufen A1, A2, ..., C2 her und nur dort sind sie entsprechend erklärt, allerdings nicht fachunabhängig sondern eben auf den Sprachenerwerb bezogen.
Deshalb halte ich die Verwendung von dieser Stufen (A1, A2, ..., C2) in anderen fachlichen Zusammenhängen eher für bedenklich.
Zu deinem konkreten Kompetenzraster kann ich allerdings wenig sagen, da ich da fachfremd bin.Grüße
Steffen -
SchafimWolfspelz
Das Einkommen während des Referendariats ist ok, wenn ich nach dem Studium noch bei den Eltern wohne oder in der Studentenbude, aber nicht wenn man einen vollständigen Haushalt unterhalten muß.
Ich hatte so 1057,-€/Monat, wenn ich davon Miete und Versicherungen, Fahrtkosten abziehe liege ich unterhalb des HartzIV-Satzes. Und da darf dann auch kein Gerät im Haushalt den Geist aufgeben....Sorry, etwas OffTopic, aber das mußte jetzt sein.
-
...wobei die steuerliche Absetzbarkeit letztlich 'ne Farce ist.
Wenn man am Existenzminimum lebt (so wie im Referendariat) dann zahlt man auch nur minimale Steuern und da bekommt man dann nahezu nichts wieder vom Finanzamt. -
Das ist ja echt krass!!!
Ich bin froh, das ich eine andere Schulzeit erleben durfte.
<Zynismuss an>
So kann man Kinder richtig gut kaputtspielen.
<Zynismuss aus> -
Kannst du die Kamera nicht per USB-Kabel mit dem Computer verbinden?
Die meisten Kameras verhalten sich dann wie ein USB-Stick und du kannst die Fotos dann kopieren.Grüße
Steffen -
Aus meine Sicht wäre der Bezug zur Lebenswirklichkeit der SchülerInnen die Erlangung eines geometrischen Grundverständnisses.
Das braucht man bei nahezu jeder handwerklichen Tätigkeit (Basteln, Modellbau, Tapezieren usw.) und in den entsprechenden Berufen.Grüße
Steffen -
Also ich bin über diesen Ansatz auch sehr skeptisch.
Der Umgang mit 'ner Textverarbeitung gehört in den Deutschunterricht. Da ist's dann als Werkzeug statt Stift und Papier eben eine Textverarbeitung.
Wenn Anwenderschulung Inhalt von Informatikunterricht ist, dann kann ich da auch Wäsche waschen (mit Waschmaschine!) oder Auto fahren oder telefonieren. Da ist auch 'ne Menge Computer dabei, man siehts halt nicht so direkt
In den Informatikunterricht gehört sowas wie eine informatische Grundbildung, aber nicht Texte schreiben, Präsentationen zusammenklicken und dergleichen.Grüße
Steffen -
Ich hänge mich mal hier an, Waldschrat war einfach schneller

An unserer Schule liegt derzeit ein Antrag aus mit folgendem Inhalt:
ZitatAlles anzeigen
Formblatt zur Anmeldung des häuslichen ArbeitsplatzesAn die Schulleitung des/der:
Ich beabsichtige mit meinem privaten PC in meinem häuslichen Bereich personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern nach Anlage I.A 6 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen vom 4. Februar 2009 für dienstliche Zwecke verarbeiten. Die Datenverarbeitung dient unmittelbar der Aufgabenerfüllung in meinem pädagogischen Verantwortungsbereich.
Vom Inhalt der o.a. Verordnung habe ich Kenntnis genommen.Ich sichere zu, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben in meinem häuslichen Bereich zu ermöglichen. Ich verpflichte mich, dem/der Beauftragten des HDSB nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zu der häuslichen Arbeitsstätte zu gewähren, um die Einhaltung der gebotenen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes zu überprüfen. Diese Zusicherung gilt auch für alle erwachsenen Mitbewohner meines Haushaltes.
Sicherheitsmaßnahmen
- Der Rechner verfügt über einen aktuellen Schutz vor Schadprogrammen
- Der Rechner und der in diesem Zusammenhang genützte, gesonderte Datenträger sind zugangsgeschützt (Passwort)
- Personenbezogene Daten werden auf diesem Datenträger verschlüsselt gespeichert.(Unterschrift/Datum)
Folgende Fragen treten bei mir auf:
1. Der Datenschutzbeauftrage oder dessen Beauftragete dürfen also meine Wohnung betreten und ganz nebenbei ausspähen (wie wohnt der/die denn...)?
2. Ich muß Zugang zu Computern gewähleisten, die nicht mir gehören. Was ist in einer Wohngemeinschaft?
3. Wenn kontrolliert wird ob die entsprechenden Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz durchgeführt werden, impilziert das auch eine Durchsuchung aller anderen Computer/Datenträger um zu überprüfen, das dort keine Schülerdaten verarbeitet werden?
4. Da der Arbeitgeber keinen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und falls ich diesen Antrag nicht unterschreibe, mach ich mich dann grundsätzlich verdächtig illegal zu handeln bzw. muß ich damit rechnen das ein begründeter Verdacht konstruiert und meine Wohnung durchsucht wird sowie alle Computer etc. beschlagnahmt werden?Ich sehe das im Moment so, das meine Privatsphäre und meine infomationelle Selbstbestimmung im Vergleich zu der der SchülerInnen nichts Wert sind.
Die einzige Konsquenz kann doch nur sein, eben keine Schülerdaten auf eigenem PC zu verarbeiten. Wenn das dann entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt muß man sich überlegen ob man dann noch Zeit für andere Projekte hat in denen man sich sonst engagieren könnte.Wie seht ihr das?
Grüße
Steffen -
Herzlichen Glückwunsch auch von mir!
Ich finde Alexej sehr schön, nicht wegen "Alexej", aber der Rufname ist Aljoscha und den finde ich echt süß

-
Du stehst erst m Anfang einer Arthrose! Das heißt für mich, das du noch keine Einschränkungen damit hast.
Außerdem muß man damit ja nicht hausieren gehen.
Werbung