Also ich denke, das einzige, was wirklich geht, ist, wenn man der Prüfungskommision einen Formfehler nachweisen kann.
Ein Gericht wird eine pädagogische Leistungsbeurteilung sicher nicht in Frage stellen, wie sollen sie das auch? Der Richter war ja nicht dabei....
Wenn also die o.g. Prüferin bei beiden Prüfungen dabei war und man das als Formfehler bzw. Befangenheit argumentieren könnte, dann würde das vielleicht funktionieren.
Allerdings werden, so sehe ich das, egal deine Freundin Prüfer du bekommt, sich die Prüfer untereinander austauschen... man kennt sich ja...
Das wird, denke ich, das größere Problem sein. Wirkliche Unbefangenheit ist da nicht gegeben.
Gruß
Steffen