Es sollte bei euch wie in Hessen auch ein Schulgesetz (und andere Rechtsgrundlagen) geben, die eine Aussage zur pädagogischen Freiheit machen.
Dort würde ich nachlesen und gegebenenfalls darauf hinweisen.
Ich habe so etwas hier an meiner Institution in einem ähnlich gelagerten Fall gemacht und als dann der Personalrat auch auf die Gültigkeit dieser Gesetze hinwies war auch ganz schnell Ruhe.