Die Tatsache, dass die Landesregierung es bewußt offen lässt zeigt schon, dass sie sich nicht aus dem Fenster lehnt oder gelehnt hat, zu definieren, was im privaten Umfeld erlaubt ist. Eine gängige Methode, um eine Klage gegen die Verordnung im Vorfeld zu unterbinden und lediglich die richterliche Kontrolle von Maßnahmen NACH ihrer Durchführung prüfbar zu machen - darauf verzichten nämlich die meisten, allein schon aus Kostengründen.
Ist das nicht Mißbrauch? Ich meine, wenn ich ein berechtigtes Anliegen vertreten möchte und diejenigen, die das nicht wollen, ebendieses durch eine derartige Vorgehensweise unterbinden können, heißt das doch, dass Grundrechte in beliebiger Art und Weise unterlaufen werden können.
Hinterher festzustellen bzw. feststellen zu lassen, daß das nicht rechtens war ist nett, nützt aber m.E. nichts mehr, das Ziel, nämlich die berechtigte Vetretung eines Anliegens, wurde verhindert.
Wo sind da jetzt die...
Abwehrrechte gegenüber dem Staat...
...die auch diese Bezeichnung verdienen? Eine wirksame Abwehr in diesem Zusammenhang muss doch sein, die Übergriffe das Staates zu verhindern und gar nicht erst zuzulassen und hinterher zu sagen: "Ups".