Beiträge von Karlottaa

    Hallo zusammen,


    ich werde mich mal an diesen Thread heften mit einer Frage, die die NRW-Experten vielleicht beantworten können. Ich bin bis in die Sommerferien (09.07) in Elternzeit und habe zum 01.08. einen Versetzungsantrag von Niedersachsen nach NRW gestellt. Aus verschiedenen Gründen weiß ich erst in einigen Monaten, ob ich diesen (falls er wider Erwarten genehmigt wird wegen Mangelfach) tatsächlich antreten kann. Eigentlich dürfte man eine genehmigte Versetzung aber ja nicht ablehnen, vor allem weil ich in die BezReg Münster möchte und man mir sagte, dass es da eh einen Überhang an Gymnasiuallehrkräften gibt. Nun die Frage:
    Kann ich nach einer recht kurzen Arbeitsphase, zum Beispiel bis 6 Wochen nach den Sommerferien wieder in Elternzeit gehen? Also besteht die Möglichkeit dann einen Antrag zu stellen? Ob dieser dann abgelehnt wird scheint ja nochmal sehr individuell verschieden zu sein...


    Schonmal vielen Dank für eine Antwort!

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