Beiträge von a_vasi

    Hallo,


    normalerweise muss man ja 6 Monate vorher einen Antrag auf Teilzeit mit Angabe der Stunden und des Zeitraums stellen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man sich auch nicht an den 01.02. bzw. 01.08. halten, wenn die Teilzeit aus familiären Gründen beantragt wird, sondern kann auch im laufenden Schuljahr den Antrag stellen.


    Nun starte ich bald nach meiner Elternzeit mit 12 Stunden. Die Elternzeit ist dann beendet.

    Mein Kind ist pflegebedürftig. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich merke, dass die 12 Stunden nicht machbar sind? Kann ich dann auch recht kurzfristig (ohne 6 Monate Vorlaufszeit) meine Stunden reduzieren? Gibt es Sonderregelungen?


    Ich bin aus Niedersachsen, falls dies relevant ist.

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