Beiträge von HansiM

    Ich weiß, dass die Fragen sehr (landes-) spezifisch sind, aber vielleicht hat ja von Euch schon jemand Erfahrungen mit Unterrichtsgenehmigungen gesammelt. Ich bin über jede von diesen dankbar.

    Ich weiß, dass zu meiner Schulzeit Berufsschullehrer auch Gymnasialen Unterricht machten.

    Das war auf nem Beruflichen Gymnasium in Hessen.

    Gab sogar einen, der eigentlich nur für die Azubis eingestellt war, aber am Ende nur Abiturienten unterrichtete, da er mit den Azubis irgendwie nicht klar kam. Genaue Gesetze und co kenne ich aber nicht + weiß nicht, inwieweit das auf Bayern übertragbar ist. Könnte auch etwas individuelles an der einzelnen Schule sein

    Irgendwie ist der Thread ziemlich abgedriftet.


    Ich würde auch eine gewisse Stigmatisierung empfinden. Bin überrascht, dass Ihr reinkommen müsst, weil bis Ende März sogar noch die Regelung zur telefonischen Krankschreibung aufrechterhalten wird.


    Bin gespannt, wie es danach weiter geht, aber war nie ein Fan von "ich habe doch nur bisschen husten und schnupfen, da kann man arbeiten" - eben weil es zu infektionen führt - wenn ich es auch selber t at, weil das ja zum guten Arbeiter gehört..


    Was sagen denn die anderen Kollegen oder ist das eher Tabu Thema bei Euch @PhilS84

    Servus,

    gleiche Frage besteht immer noch, diesmal für Hessen. Die Google Suche hat mich hier her geführt, ohne Antwort.

    wo steht das den mit den 15 Schüler. Kannst du eine Quellenangabe machen ?

    https://www.rv.hessenrecht.hes…t/hevr-SchAufsVHEpAnlage2


    Geht in meinem Fall um Sek 1 und Arbeitslehre.

    Ihr seht eventuell, dass die Verordnung außer Kraft ist. In der aktuellen Fassung

    https://www.rv.hessenrecht.hes…hevr-SchAufsVHE2014rahmen

    Finde ich leider nicht so viel dazu.


    Ähnlich im RiSu, den ich überflogen und durchsucht habe.

    Weiß vielleicht von Euch jemand was genaueres für Hessen / Allgemein?

    Es wirkt etwas befremdlich z.T. im Klassenverbund Werkunterricht machen zu müssen

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