Solange die Teilzeit-Ausbildung Deine dienstliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt, ist sie meines Wissens nach nicht genehmigungspflichtig. Es ist quasi ein "Hobby", da dürftest Du Dich in Deiner Freizeit auch beliebig intensiv reinhängen, solange Deine berufliche Leistungsfähigkeit nicht leidet. Die spätere Nebentätigkeit wäre genehmigungspflichtig, aber das hast Du ja schon gefunden.
Hier wird es auch so gesehen (allerdings auch nur eine weitere Einzelmeinung): https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=11486
Ein Vollzeitstudium wäre dagegen mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Genehmigung (und auch rein praktisch) nicht möglich, wobei es im Fernstudienbereich auch Studiengänge gibt, die man trotz offiziellem "Vollzeitmodus" durchaus nur mit Einsatz am Abend und am Wochenende hinbekommen kann: https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=7295