Beiträge von Finnegans Wake

    Da ist die Regelung in RLP lehrer/innenfreundlicher formuliert. Da wird es für die TE schwieriger zu argumentieren sein bei den Formulierungen.

    Bei praktischem Unterricht gibt es ja Abstufungen. Im Theorie-Unterricht experimentiert man ja auch und lässt die SuS praktisch arbeiten. Das ist aber kein fachpraktischer Unterricht, peppt aber den Unterricht deutlich auf. In der Werkstatt mit Maschinen etc. arbeite ich als Fachtheorielehrer aber nie.

    Aber Kochen ist auch etwas anderes als Biologie. Den Bezug zu Ernährungslehre vermag ich ja noch herzustellen.

    Den Bezug zur Ernährung sehe ich auch. Ich will mich aber bezüglich des fachpraktischen Unterrichts in der Küche nicht aus dem Fenster hängen, ob das zumutbar ist oder nicht. In technischen Fächern an BBSen (und da besonders im Metall- und Elektrobereich) sehe ich das als sehr problematisch an, weil die Gefährdung in der Fachpraxis sehr groß ist und die praktischen Tätigkeiten weit von der eigenen universitären Ausbildung entfernt sind. Auch wenn ich in Praktika mal geschweißt, gebohrt etc. habe, kann ich das trotzdem nicht praktisch unterrichten.

    So wie ich es verstehe, ist es aber bei der Fragestellerin genauso. Dann müsstest du als Techniklehrer Vogelhäuschen bauen und das schon seit 5 Jahren.

    Ich weiß nicht, ob es bei ihr genauso ist. Der Fachpraxisunterricht ist gerade in Bezug auf die Fachkunde bei den verwendeten Geräten und der Sicherheit im Umgang damit deutlich unterschiedlich. Um es mal ganz krass zu formulieren: Wenn ein BWL-Lehrer Tastschreiben unterrichtet, ist es eine ganz andere Dimension, als die Metall-Fachtheorielehrerin, die an der Drehmaschine unterrichten soll. Fachpraxisunterricht an der BBS ist was ganz anderes als das Bauen von Vogelhäuschen ;)

    Noch eine Ergänzung. Das habe ich gesucht und gefunden, weil ja hier im Forum der fachfremde Unterrichtseinsatz so beiläufig als unumstößliche Pflicht gesehen wird.

    In RLP findet sich in der Dienstordnung der Passus:


    Der Lehrkraft ist der Unterricht in den Fächern zu übertragen, die ihrer Ausbildung entsprechen. Wird die Lehrkraft bei Bedarf auch in anderen Fächern eingesetzt, so ist ihr Einverständnis anzustreben.

    Gerade die letzte Formulierung schränkt einen willkürlichen Einsatz doch deutlich ein. Vielleicht gibt es in der DO deines BLs einen ähnlichen Passus? Ob du damit am Ende Erfolg hättest, weiß ich nicht.

    Meiner Ansicht nach kann man durchaus argumentieren, dass der Praxis-Unterricht nicht der Ausbildung entspricht. Wobei die SL das sicher andersherum sehen würde.

    Sorry, wenn ich es evtl. überlesen habe, aber: Unterrichtest du die Stunden einer Theorie- oder ein Fachpraxislehrkraft? (Das hilft die ggf. nicht weiter bei deinem Ziel, wenn du aber die Stundenzahl einer Theorielehrerin unterrichtest, wirst du durch weniger Arbeit belohnt.)

    Wenn du nicht mit deinem offiziellen Deputat eingesetzt wirst, solltest du dich bei dem PR informieren und auch ggf. remonstrieren.

    PS dazu: Es gibt ja Statistiken zum Lehrkräfteeinsatz, den Klassen etc. und da würde der Einsatz einer Theorielehrkraft in der Fachpraxis die Statistik verhauen, oder?

    In der Technik kann ich als Theorielehrer nicht in der Fachpraxis eingesetzt werden. Ich kenne da aber nicht die genaue Rechtsquelle. Für die Ernährung kann ich das aber nicht beurteilen, ob es erlaubt ist.

    Dabei darfst du nur nicht vergessen, dass bei drohender Arbeitszeitüberschreitung auch Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten ist und dieser zum Abstellen der Missstände aufzufordern ist (Stichwort: Überlastungsanzeige). Nur weil der AN sich einfach Überstunden aufschreibt (z.B. weil er im Urlaub Muscheln am Strand für Kunst gesammelt hat ;) ), entsteht noch nicht zwingend anzuerkennende Mehrarbeit.

    ... wobei da am Ende gerichtliche Klärungen spannend werden. In einem anderen Thread hatte ich ja einen Artikel verlinkt, bei dem es darum ging, dass ein Grundschulrektor Mehrarbeit ausgezahlt bekommen wollte und diese dokumentierte Mehrarbeit zu ca. 2/3 anerkannt wurde. Das werden spannende Fragen, wenn ich bspw. meiner Schulleitung dokumentiere, dass ich erhebliche Mehrarbeit leiste und diese dann entscheiden muss, woran gespart werden soll. Wenn eine Klassenleitung dann nachweisbar verwaltungsmäßig extrem viel Arbeit macht (oder andere Aufgaben ähnlich), wird eine gerichtliche Klärung interessant, ob per ordre de mufti einfach so angewiesen werden kann, dass man das schneller zu erledigen habe.

    Und die Überlastungsanzeige lässt sich ja dann mit mehr Nutzen stellen, wenn ich weiß, dass sie einklagbare Konsequenzen haben kann und nicht wie jetzt im Verwaltungsnirvana verschwindet. Nicht jede Reaktion auf die Anzeige wird dann gerichtlich durchkommen: Ei dann bereite deinen Unterricht weniger vor, verwalte deine Klasse schneller etc. pp.

    Also ich habe mit Trumps Politik kein Problem. Worin sollte das bestehen?

    Er übernimmt Putins Narrative bzgl. des Ukraine-Kriegs und dreht damit die Realität um. Und scheinbar wird er versuchen, das "Problem" vor allem schnell nebenher zu "lösen", was am Ende weitere Konflikte wahrscheinlicher macht, sei es, dass Russland sich dadurch motiviert fühlt, bspw. am Baltikum anzuklopfen oder die restliche Ukraine irgendwann wieder anzugreifen. Er bekommt ja von Trump gezeigt, dass er sich das offensichtlich erlauben kann. Also mit dieser Politik haben wir durchaus ein Problem.

    Ich stimme da zu, dass es an BBSen leichter sein könnte einzusteigen.

    Und jetzt kommen die Details, die wir hier nicht endgültig beantworten können:

    In Deutschland läuft die Anerkennung von Fächern oft sehr formal ab. Aus einem VWL-Studium lassen sich Wirtschaft und eventuell(!) Mathe ableiten. Deine Kenntnisse in Spanisch und Englisch sind wahrscheinlich aus dem praktischen Gebrauch heraus und nicht aus einem Studium? Da wird eine Fachableitung kaum möglich sein. (Hat ja oben kodi erwähnt.)

    Mit diesem Profil könnte ein(e) BBS/BK eine Möglichkeit zum Einstieg bieten. Dafür müsste das Fach Wirtschaft in irgendeiner Form des Quer-/Seiteneinstiegs geöffnet sein. Das hängt dann wieder von den Bundesländern und den lokalen Bedarfen ab. Grundsätzlich ist dein Profil mit - wahrscheinlich - sehr guten Englisch- und Spanisch-Kenntnissen keine so schlechte Voraussetzung, weil du eventuell(!) auch mal fachfremd eingesetzt werden könntest (oder die Bereitschaft zumindest anbieten).

    Jetzt ist in jedem BL der Einstieg anders organisiert von Kurz-Ausbildung bis hin zu einem normalen Ref. Von Verbeamtung im Anschluss bis hin zum Angestellten-Dasein (und bei letzterem dann verschiedenen Einstufungen abhängig von der Art des Einstiegs). Verbeamtung geht ja leider nicht mehr, aber die spätere Einstufung als Angestellter macht finanziell auch noch einmal viel aus. Du musst vorher klar darin sein, dass du wahrscheinlich im Vergleich zu verbeamteten Lehrkräften deutlich weniger verdienen wirst und das für den gleichen Job. Das kann Frust verursachen.

    Außerdem: Eine wie auch immer gestaltete pädagogische Ausbildung bedeutet eben, für einen gewissen Zeitraum "Lehrer-Azubi" zu sein und das ist nach der Professoren-Tätigkeit ein harter Einschnitt.

    Zu Alternativen: Neben BBS und Gym könnte auch eine mittlere Schulform Möglichkeiten bieten. Da werden auch manchmal berufliche Fachgebiete unterrichtet (in RLP "Wirtschaft und Arbeit" auf den Gebieten Wirtschaft, Ernährung oder Technik).

    Zu dem Ausklingen: Unser Job ist spannend, kreativ etc., aber manchmal behördenhaft und häufig stressig. Ausklingen ist schwierig ;)

    Vielleicht bezieht der TE sich auf die Stunden, die für eine DB zu halten sind? Diese finden ja außerhalb des eigentlichen Verfahrenstages (bspw. Konferenz leiten, UB besprechen, Kolloquium, oder was auch immer für die Stelle ansteht...) statt.

    DB ist doch auch vorzulegen im Verfahren?

    Das Problem ist, dass wir zwar Fragen beantworten können, wie man einen Quer-/Seiteneinstieg erlebt hat, ob man mit den eigenen individuellen Voraussetzungen irgendwo rein kam etc.

    Aber:

    Ob du mit Bachelor und BWL anerkannt wirst oder nicht, wird am Ende die Behörde entscheiden und dort sitzen die Leute, die jetzt schon sagen können, ob es prinzipiell möglich, unmöglich etc. ist. Was sie nicht machen können (und wir noch weniger): sagen, dass es definitiv klappen wird. Auf der verlinkten Website steht ja auch prinzipiell, dass man mit einem Bachelor einsteigen könnte. Ob jetzt in BWL dafür genug Mangel herrscht, das war auf den ersten Blick nicht sichtbar. Die Frage zur Besoldung/Bezahlung wird auch auf der Seite erwähnt. Auch da kann man vielleicht mehr Infos finden.

    Und wie gesagt: Deine Fragen sind klassische Fragen für die Ansprechpartner/innen auf der Seite.

    Aus der Perspektive eines anderen Bundeslands: Dort wäre ein Einstieg für dich nicht möglich. Du müsstest dann noch ein Studium für das Lehramt an BBSen draufsetzen, für das du (mit BWL als Fach) wahrscheinlich viel anerkannt bekommen würdest. Aber anderes BL.

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