Beiträge von grungy

    Über die Dauer wird dir wohl niemand Auskunft erteilen können. Die BezReg muss eine aufnehmende Schule finden, kann aber auch weiterhin in das Verfahren intervenieren, trotz des AA Gutachtens, auch da ist wieder Geduld gefragt (dein Rechtsbeistand kann aber bestimmt etwas „Nachdruck“ verleihen…)

    Sobald du eine Schule zugeteilt bekommen hast würde ich das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Mit Sicherheit können solche Dinge dort auch Erwähnung finden und ein Vorgehen besprochen werden. Ich würde mir keine Sorgen über anderweitige Erkrankungen machen, diese sind komplett „normal“ und „okay“, sofern sie nicht wochenlang dauern, aber dann kann der HA von der Schweigepflicht entbunden werden, um über das „akute Krankheitsbild“ zu informieren.

    Ich würde mich nicht so sehr auf individuelle Erfahrung verlassen!

    Denk eher drüber nach, wie flexibel du bist, das Seminar Arnsberg hat ein großes Einzugsgebiet, Dortmund eher nicht.

    Stress dich bitte nicht, es ist nicht die freie Wirtschaft. Es kann auch sechs Monate dauern. Nimm es als Erholungszeit und probiere zu „genießen“.

    Ich darf dich auf eine „Falle“/Kniff hinweisen, der teilweise angewandt wird: Teile der/dem AA ganz konkret mit, was die Kriterin für deine Gesundung sind! Teilweise fordern Dezernate „Konkretisierungen“ des Gutachtens an, in denen sie ihre Schlupflöcher unterbringen zu suchen. Bis zur juristischen Prüfung sind diese nie aufrecht erhalten worden, aber den Druck/Ärger kann man sich gerne sparen ersparen, wenn man sehr deutlich einschränkt…

    Bleib/werde weiter gesund! 🙂

    Normalerweise wird der AA für die Eingliederung nur hinzugezogen, wenn die Stundenreduzierung über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus geht. (Was deine Ärtze ja bestimmt mit dir besprechen werden).

    Grundsätzlich würde ich die AA aber auch immer in Sinne des Patienten handelnd beschreiben, gerade auch, wenn sie sich auf fachärztliche Diagnosen beziehen.

    Also auch da: keine Bange!

    Ich warte weiterhin auf den Termin beim Amtsarzt.

    Den Personalrat habe ich darüber informiert, dass ich noch immer keinen Termin erhalten habe. Auf die E-Mail bekam ich keine Antwort.

    Das BEM-Gespräch, bei dem die Untersuchung beim Amtsarzt beschlossen wurde, war vor über 13 Wochen. Mal gucken, wann ich den Termin bekomme. In etwa einem Monat bin ich seit einem Kalenderjahr in direkter Folge des Dienstunfalls arbeitsunfägig/krankgeschrieben.

    Ich würde mir da keinen Stress machen, denn du wirst die Situation nicht beeinflussen können!

    Und du kannst auch damit rechnen, dass deine Geduld noch weiter gefordert wird…

    Auch wenn die Wartezeit zermürbend sein kann: leider ist Geduld gefragt.

    Gibt dir im Zweifel aber Zelt weiter Atteste etc. zu sammeln.

    Das Problem ist bei den Gesundheitsämtern, gerade in großen Städten/Kreisen, dass diese unglaubliche viele Aufgaben haben und personell oft dünn aufgestellt sind. Die Erkrankung eines A-Arztes kann zu Verschiebungen um Monate führen, leider.

    Aus eigener Erfahrung kann ich dir raten: arbeite dich vorab in das System ein und sei dir einfach gewahr, dass du den Vergleich zum Gymnasium nicht ziehen kannst. Meiner Meinung nach weder im berufliche Gym, noch in den HBF Bildungsgängen. Außerdem muss dir auch klar sein, dass du einjährige Bildungsgänge und/oder Klassen der „Ausbildungsvorbereitung“ unterrichten wirst.

    Die Bandbreite kann man bestimmt als spannend empfinden…

    Ich habe mich schnellstmöglich zurück zum GY beworben und bin froh nicht mehr an einem BK tätig zu sein.

    Bezüglich der bessern Beförderungsmöglichkeiten kann man sagen, dass es wesentlich mehr (beispielsweise A14) Stellen gibt, so meine Erfahrung.

    Hallo Emerald,

    ich habe ähnliche Erfahrungen während meines BEMs und im Anschluss gemacht. Gefühlt war es der Bez.Reg. sehr egal wie es mir geht bzw. Was meine Gesundheit angeht. Trotz ärztlicher Atteste und einem Amtsarztbescheid (in meinem „Sinne“ bzw. Zu meinen Gunsten) wurde alles probiert, dass ich meinen Dienstort nicht wechseln kann etc. Pp.

    Ich habe leider sehr lange gewartet, dir würde ich aber direkt den Tipp geben: lass dich juristisch direkt kompetent beraten/vertreten.

    Es gibt hervorragende Fachkanzleien, welche dich vertreten können, mit Verbands/Gewerkschaftsanwältin kann man leider auch sehr merkwürdige Erfahrungen machen…

    Letztendlich hat die juristische Vertretung zur Durchsetzung meiner Interessen geführt.

    Ich wünsche Dir viel Kraft und einen Ausgang in deinem Sinne!

    Vorteile würde dies deiner Schule eher nicht bringen, denn du besetzt weiterhin die jetzige Planstelle.

    Abordnungen passieren ja oft, um beispielsweise Unterrichtsbedarfe zu decken.

    Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung geschieht meist unter einer Voraussetzung, beispielsweise wird jemand für eine Wiedereingliederung abgeordnet. Ist die Wiedereingliederung erfolgreich, dann wird auch versetzt. Salopp könnte man sagen, dass die neue Schule die Möglichkeit hat sich den Kandidaten/die Kandidatin „anzuschauen“ und ein Bild macht, wie eine „kleine Probezeit“.

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