Über die Dauer wird dir wohl niemand Auskunft erteilen können. Die BezReg muss eine aufnehmende Schule finden, kann aber auch weiterhin in das Verfahren intervenieren, trotz des AA Gutachtens, auch da ist wieder Geduld gefragt (dein Rechtsbeistand kann aber bestimmt etwas „Nachdruck“ verleihen…)
Sobald du eine Schule zugeteilt bekommen hast würde ich das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Mit Sicherheit können solche Dinge dort auch Erwähnung finden und ein Vorgehen besprochen werden. Ich würde mir keine Sorgen über anderweitige Erkrankungen machen, diese sind komplett „normal“ und „okay“, sofern sie nicht wochenlang dauern, aber dann kann der HA von der Schweigepflicht entbunden werden, um über das „akute Krankheitsbild“ zu informieren.