Huhu zusammen,
mich interessiert auch ein Wechsel in den Staatsdienst. Stimmt das wirklich, dass man die Erfahrungsstufe nicht mitnehmen kann? Also wenn ich z.B. A13 Erfahrungsstufe 8 habe, lande ich dann allen Ernstes in Stufe 5???? Das kann doch nicht sein, oder? Und bestünde ggf. die Möglichkeit, direkt eine A14 Stelle im Staatsdienst anzunehmen, wenn man ohnehin zurückgestuft wird? Oder muss man hier ganz normal erst eine Beförderung erhalten, wenn man wieder Landesbeamter ist?
Und gilt die Zurückstufung nur dann, wenn ich als Planstelleninhaber kündige? Eine Freigabe würde ich sehr wahrscheinlich nicht erhalten, so wie ich unsere SL einschätze.... Also das ärgert mich schon, wenn das stimmt. Wo kann ich das denn nachlesen außer in diesem Forum?
Und wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr wechseln möchtet, aber sicher seid, dass ihr keine Freigabe bekommt. Gibts da Möglichkeiten, die Erfahrungsstufen beizubehalten? Ich wäre z.B. auch bereit, über eine klassische Kündigung einen Neustart in einem anderen Bundesland zu wagen, meinetwegen dann wieder mit einer Probezeit usw. aber anrechnen müssen die die Jahre Berufserfahrung doch schon? Alles andere wäre mehr als ungerecht.
Danke vielmals für eure Antworten! Grützli