Beiträge von Mariia93

    Hallo zusammen,


    Ich habe eine Frage zur Kommunikation mit ehemaligen Schülerinnen und Schülern. Ich habe bereits ein Thema hier im Forum dazu gelesen, konnte da aber keine wirklich hilfreiche Antwort drin finden.


    Es geht darum, dass meine ehemaligen SuS, die unsere Grundschule (Ba-Wü) nun verlassen haben, mich in ihre Whatsappgruppe eingeladen haben. Ich persönlich habe damit kein Problem, sie finden so auch keine weiteren privaten Infos zu mir, aber ich frage mich, ob es rechtlich erlaubt ist, mit ehemaligen SuS über WhatsApp zu kommunizieren bzw. dieser Gruppe beizutreten.


    Danke vorab für eure Antworten!


    Liebe Grüße


    Mariia

    Daher sage ich ja, je nachdem in welchem Bereich :) Vielleicht hätte ich schreiben sollen, dass sie um ein Jahr verkürzt werden "kann", um es klarer zu machen.

    In meinem Refjahrgang hier in BW durften z.B. alle, die ein FSJ an einer Schule absolviert hatten, ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen.

    Vielen vielen Dank für eure Antworten!


    Um noch die offenen Fragen zu klären: Ich arbeite an einer Grundschule in Baden-Württemberg, meine Probezeit ist bereits vorbei. Im Gespräch mit meiner Schulleitung war ich bereits, sie möchte ebenfalls dafür kämpfen, dass ich bleiben kann. Die Aussichten auf Bedarf stehen auch gar nicht schlecht momentan.

    Danke auch für den Tipp, mich einfach mal schriftlich ans Schulamt zu wenden bevor die Antragstellerei losgeht! Das werde ich auf jeden Fall noch machen.


    Ich starte jetzt im September ins letzte Jahr der laufenden Abordnung. Gerade habe ich mich nochmal auf entsprechenden Seiten informiert und bin darauf gestoßen, dass eine Versetzung zurückgenommen wird, wenn man zum Zeitpunkt der Versetzung nicht dienstfähig ist. Würde das heißen, dass - selbst wenn ich durch einen positiven Versetzungsbescheid an meiner Schule bleiben dürfte - dies wieder rückgängig gemacht wird, wenn ich Anfang September 2024 dann evtl im Mutterschutz oder in Elternzeit wäre?


    Wie schnell erfährt ein Schulamt überhaupt von einer Schwangerschaft? Muss die Schulleitung dies direkt weitergeben?


    Ich bin in diesem Thema leider komplett unwissend, wie ihr sicher merkt. Auf den Infoseiten findet man leider auch gar keine so genauen Antworten auf seine Fragen. Daher nochmal ein großes Dankeschön für eure Hilfe!


    Liebe Grüße!

    Hallo ihr Lieben,


    Ich würde mich bei folgendem Anliegen über Erfahrungsberichte, Tipps, Zuspruch freuen.


    Ich wurde direkt nach dem Ref für drei Jahre an meine Refschule abgeordnet. Dies war mein Wunsch, da kurzfristig doch noch eine Stelle frei wurde. Mein großer Wunsch ist außerdem eine Versetzung an diese Schule nach Ablauf der Abordnung. Hierfür muss natürlich entsprechend weiterhin Bedarf da sein.


    Nun kommt aber hinzu, dass ich auch einen immer größeren Kinderwunsch verspüre. Oft denke ich, dass ich zunächst abwarten sollte, was nächstes Jahr aus meinem Versetzungsantrag wird. Dies würde mir vielleicht etwas Sicherheit geben, wenn meine Wunschschule endlich auch Stammschule wäre. Andererseits weiß ich auch, dass für mich Familie über dem Job steht und man ja auch nie weiß, wie lange es dauert bis es letztendlich klappt. Hinzu kommt, dass ich, wenn ich Elternzeit nehmen würde, ja sowieso keinen Anspruch auf Rückkehr an die Schule hätte, oder?


    Liebe Grüße!


    Maria

    Hallo zusammen,


    Ich habe das Forum schon durchforstet und im Beamtenrecht etc. nachgelesen. Allerdings habe ich bisher keine passende Antwort gefunden.


    Ich bin aktuell in meinem 2. Probejahr. Im ersten Jahr habe ich von meiner Schulleitung eine sehr gute Beurteilung erhalten und theoretisch ist ja dann eine Verkürzung auf 2 Jahre möglich, wenn die Note so bleibt.


    Nun war meine Schulleitung auch erneut im Unterricht, um mich wieder zu beurteilen, da sie davon ausging, dass meine Probezeit mit Ablauf des Schuljahres beendet ist. Bisher hat aber das RP gar keine erneute Beurteilung angefordert. Kann ich noch damit rechnen, dass sich jemand meldet oder ist es manchmal so, dass trotz passender Noten, die Probezeit nicht verkürzt wird? Muss in einem solchen Fall vielleicht sogar meine Schulleitung die Beurteilung ohne Aufforderung ans Schulamt/RP senden?


    Ich arbeite in Ba-WÜ.


    Liebe Grüße und schonmal DANKE für alle Antworten!

    Hallo!

    Ich beende mit diesem Schuljahr mein siebtes Dienstjahr. Ich habe einen ziemlich guten Kontakt ins Hessiche Kultusministerium und da teilte man mir mit, dass ich mich auf normalem Wege bewerben solle und dass mein Ausscheiden aus BW kein Problem darstellt. In der Region in die ich möchte, sind meine Fächer momentan wohl sehr begeehrt, sodass es für eine Neuverbeamtung ganz gut aussieht.

    Mit meiner Verischerung bin ich noch im Ausstausch. Weiterhin prüfe ich gerade, auf welches Datum ich meine Entlassung festlege. Eventuell bekomme ich sogar einen fließenenden Übergang hin, da in Hessen die Schulen zu jedem Zeitpunkt auf das Ranglistenverfahren zugreifen können.

    Danke für deine ausführliche Antwort!


    Weißt du, ob du in Hessen dann eine weitere Probezeit durchlaufen musst oder wird dir deine Zeit aus BW angerechnet?


    Liebe Grüße


    Mariia

    Ich kann dir leider nur sagen, dass ich kündigen musste da ich über Ländertauschverfahren keine Freigabe von der ADD erhalten habe in diesem Durchgang. Wenn du eine sichere Option hast, ist das aber auch eine gute Alternative 😁

    Hallo, darf ich fragen, wie lange du vor deinem Wunsch auf Entlassung im Dienst warst und ob du durch die Entlassung Probleme mit einer erneuten Verbeamtung in einem anderen Bundesland oder große Verluste bei den Pensionsansprüchen hattest?


    Außerdem würde ich gerne wissen, wie du das mit der Krankenversicherung geregelt hast. Gibt es da eine Möglichkeit der Überbrückung in der privaten KK, wenn man eine neue Beamtenstelle in Aussicht hat?


    Ich danke dir im Voraus sehr für deine Antwort!


    Liebe Grüße


    Mariia

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