Hallo zusammen, hallo Websheriff,
was für eine interessante Frage.
Wenn man einen Betrieb hat, der keine Gewinnabicht verfolgt bzw. der keinen Gewinn erwirtschaften soll, dann fällt mir der Begriff „gemeinnützig“ ein. Das erkennst du an einem „g“ vor der Rechtsform. Ich kenne gemeinnützige Vereine (Rechtsform e. V.) wie Sportvereine, Fördervereine von Schulen etc.
Es gibt auch gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie die gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder die gemeinnützige Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (gUG haftungsbeschränkt) als Mini-GmbH. Andere Variationen sind mir bislang nicht aufgefallen.
Gemeinnützigkeit bedeutet steuerlich, dass die Gesellschaft keine Körperschaftsteuer zu entrichten hat.
Aber: Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit müssen selbstverständlich gegeben sein.
Freundliche Grüße
Philipp