Beiträge von PhilippC

    Hallo zusammen, hallo Websheriff,


    was für eine interessante Frage.


    Wenn man einen Betrieb hat, der keine Gewinnabicht verfolgt bzw. der keinen Gewinn erwirtschaften soll, dann fällt mir der Begriff „gemeinnützig“ ein. Das erkennst du an einem „g“ vor der Rechtsform. Ich kenne gemeinnützige Vereine (Rechtsform e. V.) wie Sportvereine, Fördervereine von Schulen etc.

    Es gibt auch gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie die gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder die gemeinnützige Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (gUG haftungsbeschränkt) als Mini-GmbH. Andere Variationen sind mir bislang nicht aufgefallen.


    Gemeinnützigkeit bedeutet steuerlich, dass die Gesellschaft keine Körperschaftsteuer zu entrichten hat.

    Aber: Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit müssen selbstverständlich gegeben sein.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    In Hessen gibt es leider nicht die pauschale Beihilfe.

    Und zur Öffnungsklausel: ich hab ehrlich gesagt kein gutes Gefühl in die private Versicherung zu wechseln. Weil ich einfach nicht mehr raus komme und in die gesetzliche zurück kann.

    Das sollte für einen Beamten kein Problem darstellen, da er immer noch Beihilfe von seinem Dienstherren erhält. Im Falle etwaiger Gesundheitsproblemchen zahlst du in der PKV einen höheren Betrag, aber der ist meines Wissens auch ab einem bestimmten Betrag gedeckelt.

    Natürlich kann man das, aber doch nicht während Mutterschutz und Elternzeit ohne Teilzeit. Auch wenn Schwangere nicht per se krank sind, hat die Mutterschutzzeit ihren Sinn und sollte nicht unterlaufen werden. Und auch während einer Elternzeit ohne Teilzeit wird hoffentlich kein Schulleiter so etwas zulassen.


    Edit: Den Zeitpunkt, wann du die Schwangerschaft bekanntgeben willst, musst du selbst wissen. Auch, ob du es vor den zwölf Wochen sagen möchtest. Mein alter Schulleiter hat aufgrund von bekanntgegebenen Schwangerschaften usw. jedenfalls sein Deputat nicht umgeschmissen.

    Mit den Arbeiten im Homeoffice habe ich mich wahrscheinlich undeutlich ausgedrückt. Ich meinte: Arbeiten im Homeoffice, wenn man vorzeitig (gesundheitsbedingt) den Dienst nicht mehr wahrnehmen kann/darf (Stichwort: Impfschutz).

    Normales Dienstgeschäft. AM BK wird zB teilweise erst über die Sommerferien über die Klassenbildung entschieden. Betriebe melden sehr spät an. Auch Abordnungen etc kamen schon in den Sommerferien bzw. sind in den Sommerferien erfolgt.

    Ist blöd, finde ich auch, aber nicht zu ändern.

    My heart goes out to you. Das sehe ich auch so: „normales Dienstgeschäft“. Leider gab/gibt es auch andere Fälle.

    Hallo Karlottaa,


    Glückwunsch zu Versetzung und Schwangerschaft sowie alles Gute für das Letztgenannte.


    Ergänzend zu meinen Vorrednern (m/w/d) möchte ich noch meine Meinung kundtun.


    1. Wann sollte der SL Bescheid wissen?

    Am besten so früh wie möglich, damit das Schulamt ebenso davon erfährt und die Schule zum besagten Zeitpunkt (oder schon vorher?) Lehrerwochenstunden in Form einer Krankheitsvertretung erhalten kann. Denn es kann sehr ärgerlich sein, mit dem guten Gefühl, alles schon grob geplant zu haben, in die Ferien zu gehen, um dann etwas Unerwartetes zu erfahren, das eine Neuplanung verlangt. Das kann Stress erzeugen, der Stress hat folgen für das Kollegium und das kann wiederum die unerwünschten Folgen hervorbringen.


    2. Was haben wir aus Corona gelernt?

    Corona hat uns gezeigt, dass man zur Not auch im Homeoffice arbeiten kann. Biete der SL an, dich im Homeoffice und soweit es dein allgemeiner Zustand zulässt an der Schule einzubringen. Beispiele: Homepage, digitaler Förderunterricht, Überarbeitung von Prozessdokumentationen bzw. Stoffverteilungsplänen oder Erstellung von Unterrichtsmaterialien zu bestimmten Themen etc.

    Äußere deine Bereitschaft und dein Interesse, via Zoom oder MS Teams o. ä. an den Gesamtlehrerkonferenzen teilzunehmen.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo Mariia,


    zusätzlich zu den Tipps meiner Vorredner:innen möchte ich dir noch nachfolgend etwas auf den Weg geben:


    • Finde die für dich (als Mensch, nicht als Beamtin) beste Lösung.
    • Suche, wie CDL sagt, das Gespräch mit der SL. Wäge vorher aber ab, ob deine SL offen für solche Gespräche und Anliegen ist. Ist das ein Gespräch, das du gerne gemeinsam mit einem Personalrat/einem Beauftragten für Chancengleichheit (m/w/d) führen möchtest?
    • Frage bei deinem zuständigen Schulamt nach, wie die gängige Praxis in solchen Fällen aussieht. Das geht schnell und nachhaltig per freundlicher E-Mail. Denn Schriftlichkeit schafft Verbindlichkeit, wie ein Kollege von mir mal sagte.
    • Untermauere dein Begehren ggf. (auch wenn wirkungslos und, ja, das passiert dennoch regelmäßig) mit einem Versetzungsantrag. Ein Versetzungsantrag kann nicht mehr als abgelehnt werden.
    • Baue an deiner Schule etwas auf, das deiner Schule einen Mehrwert bringt und sich im Falle einer Versetzung/Rückkehr nachhaltig auf die Schulentwicklung auswirkt (Schülerhomepage, Schulsanitätsdienst, Löwen-retten-Leben, Schülerfirma, Schülerkiosk, Schulchor, bestimmte Förderprogramme [wie das Marburger Konzentrationstraining], Sonderaufgaben, Mitarbeit an der Homepage oder in der Öffentlichkeitsarbeit, Berufsorientierung, Zusammenarbeit mit Bildungspartnern etc.)
    • Bleibe gesund und alles Gute 🍀😁


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo Philipp,


    vielen Dank für deine Rückmeldung, klingt gut. Obwohl ich es eigentlich ja auch ein wenig paradox finde, dass das Land RLP lieber abgibt als aufnimmt!?!^^

    Hallo Out,


    in RLP wird in Sachen Personalpolitik stärker auf angestellte Lehrkräfte gesetzt.

    Ich habe von Kolleg:innen gehört, dass man ihnen für jedes Schuljahr einen neuen befristeten Arbeitsvertrag vorgelegt habe.

    Aus meinen Beobachtungen schloss ich ebenso, dass es meinen Kolleg:innen leichter möglich war, aus RLP nach Ba-Wü zu wechseln, als dies umgekehrt der Fall war. Ein Wechsel von Ba-Wü nach RLP kann zuweilen x > 5 Jahre dauern, wenn konkrete Ortswünsche auf Seiten der Lehrkraft vorliegen. Grund hierfür seien auch die hinsichtlich der Bezüge unterschiedlich ausgestalteten Versorgungssysteme und die im Falle eines Wechsels notwendige Umrechnung zwecks Bestimmens der Pensionshöhe.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo Out,


    in deinem Falle rechne ich mit relativ guten Chancen (alle Angaben natürlich ohne Gewähr).

    Denn als in Ba-Wü Lebender kenne ich die Anstellungspolitik von RLP.

    Aus eigenen Erfahrungen und Berichten von Kolleg:innen weiß ich, dass RLP ein Land ist, das eher freigiebig als aufnahmebereit ist.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Hallo fos_gym,


    für die Probezeit relevante Vordienstzeiten kenne ich aus Ba-Wü, zum Beispiel den Wehr- oder Zivildienst.

    Die Probezeit kann in der Regel auch verkürzt werden, wenn dementsprechende Leistungen dies zulassen (Abschlussnote und Schulleiterbeurteilung).


    Mir ist aber neu, dass etwaige Vordienstzeiten auf die Dauer der Probezeit angerechnet werden und habe auch nichts dergleichen im Bayerischen Beamtengesetz gefunden. Schaue aber trotzdem noch einmal nach.


    Deine Vordienstzeiten können aber auf alle Fälle Relevanz für deine Dienstbezüge besitzen, insofern sie im öffentlichen Dienst geleistet wurden.


    Freundliche Grüße

    Philipp

    Im Schulrecht in Ba-Wü wird auf das pädagogische Augenmaß bei der Notenvergabe ausdrücklich hingewiesen.

    Dort wird sinngemäß ausgeführt, dass die Notengebung nie/nicht nur ein rein arithmetisches Produkt sein darf. Es geht um die Berücksichtigung sämtlicher gezeigter Schülerleistungen des zugrundeliegenden Zeitraums in allen Dimensionen und deren sinnvolle Gewichtung.


    Bei der Benotung handelt es sich übrigens um „normales“ Verwaltungshandeln und keinen Verwaltungsakt, was die Überprüfbarkeit durch Dritte zwar erschwert, aber bei Anwendung von nachvollziehbaren Kriterien durch die Lehrkraft Freiräume schafft.

    Hallo Dr. Caligiari,


    ich komme nicht aus NRW, aber meine Tipps sollten übertragbar sein.


    1. Hole dir eine gute Rechtsschutzversicherung. Denn ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann mehr für dich tun als ein Personalrat. Grundlegend hat ein Widerspruch gegen einen Bescheid über die Nichtgewährung eines Versetzungsantrags keine aufschiebende Wirkung. Aber ein Anwalt kann den Klageweg eröffnen.

    2. Bewerbe dich auf Beförderungsstellen in deinem Wunschumkreis. Damit hat Maylin recht. Vielleicht kommen auch Stellen ohne Besoldungsänderung in Form von Projekttätigkeiten infrage.

    3. Es gibt zuweilen Schulleitungen, die ihre Personalwünsche oder -bedarfe vehement sowie kontinuierlich ggü. der Schulaufsicht kommunizieren - und Erfolg dabei haben. Vielleicht findest du einen Fürsprecher unter den Schulleitungen in deinem Wunschumkreis, der/die dich gerne an der Schule haben möchte.

    4. Muss es gleich eine Versetzung sein? Frage die Schulaufsicht mal nach der Möglichkeit auf eine Abordnung. Während einer Abordnung kannst du neue Kontakte knüpfen, aus denen sich etwas ergeben kann (siehe 3.)


    Viel Glück und freundliche Grüße

    PhilippC

    Hallo Laarson,


    Grundlegendes zuerst: Du wirst keinen besseren Zeitpunkt finden, um in den Schuldienst zu kommen, als in dem nächsten Jahren.


    Problemanzeigen:

    - Es ist zunächst problematisch, wenn du kein Erstes Staatsexamen abgelegt hast. Denn hättest du eines, wäre der von deiner SL vorgezeichnete Weg mit 10-jähriger Berufstätigkeit möglich. Tipp: Erkundige dich bei Universitäten und Hochschulen nach Anrechnungsmöglichkeiten deiner erbrachten Studienleistungen.

    - Es ist weiterhin problematisch, wenn du über keinen Abschluss (Studium, Aus- oder Weiterbildungsberuf) verfügst. Denn hättest du einen, würde es sich auch um einen Quereinstieg im eigentlichen Sinne handeln. Tipp: Informiere dich breit angelegt. Frage dich: Für welchen Beruf könnte ich eine Schulfremdenprüfung ablegen? Für welchen Weiterbildungsberuf könnte mich eine IHK aufgrund meiner Berufstätigkeit zulassen?


    Alles Gute und freundliche Grüße

    Philipp

    Wer ist 'man'? Darüber entscheidet der gesundheitliche Zustand einer Patientin/eines Patienten und die Empfehlungen von Ärzt*innen und bitte kein Forum.

    Das sehe ich auch so. Aber die amtsärztlichen Regularien verlangen eine bloße Feststellung des gesundheitlichen Zustands nebst Prognose unter Einbezug der Vorgeschichte. Außerdem gibt es zu (voll-)stationären Therapien Alternativen wie zum Beispiel Tageskliniken.

    Liebes Baumhaus,


    es wurde bereits vieles und viel Gutes (CDL) gesagt.


    Darum möchte ich nur einige kurze Tipps geben:

    - Besorge dir eine Rechtsschutzversicherung und rechne mit einer 3-monatigem Wartezeit. Das heißt: Du musst 3 Monate versichert sein, ehe du einen Rechtsfall über den Rechtsschutz abrechnen kannst.

    - Es freut mich sehr, dass es dir im Moment den Umständen entsprechend geht bzw. dass du nicht arbeitsunfähig bist. Arbeite dennoch fleißig bei jeglichen Therapiemaßnahmen mit. Einzige Ausnahme: Von stationären Therapien kann man je nach Bundesland abraten.

    - Verfolge die Sache mit dem GdB. Ein Kollege hat mir erzählt, dass der VdK zu diesem Thema gut berät.

    - Bemühe dich um ein gutes Verhältnis zu deiner Schulleitung. Denn am Ende der Probezeit hat sich diese ggü. der oberen Schulaufsichtsbehörde zu deiner fachlichen und gesundheitlichen Eignung zu äußern (zumindest in Ba-Wü).

    - Lasse dir unabhängig von der Begutachtung durch einen seitens der Schulaufsicht beauftragten Arzt etwaige Therapieerfolge durch deinen behandelnden Arzt bestätigen.


    Ich wünsche dir alles Gute und verbleibe mit den besten Grüßen

    Philipp

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