Beiträge von Andra

    Hallo zusammen.
    Bei mir kam vor drei Tagen die Absage ins Haus (NRW --> Niedersachsen). Ich habe keine Freigabe erhalten und daher gar nicht am Tauschverfahren teilgenommen.
    In Kürze werde ich einen neuen Antrag zum Halbjahr (01.02.25) stellen.
    Allen, die noch nichts gehört haben, wünsche ich viel Glück. Meine gedrückten Daumen habt ihr.
    Allen anderen mit einem ähnlichen Schicksal: Krone richten und nächsten Antrag stellen ;).
    Bis bald - vielleicht ja wieder hier.
    Gruß
    Andra

    Hallo zusammen.

    Habt ihr schon Nachricht bekommen bezüglich des LTVs?

    Ich warte immer noch auf eine Rückmeldung, es geht um die Versetzung von NRW nach Niedersachsen. Jetzt ist ja "Anfang April" schon lange rum. Und "Mitte April" ist praktisch auch schon vorbei.
    Außerdem habe ich in einem anderen Thread (hier) gelesen, dass dort schon eine Ablehnung eingegangen ist. Daher gehe ich davon aus, dass die Konferenz zum LTV schon gelaufen ist. Oder liege ich da falsch?

    Für den Fall, dass die Gespräche schon abgeschlossen sind: Ich frage mich, wie lange es jetzt noch dauert, bis wir Bescheid bekommen. Gibt es da vielleicht Erfahrungswerte von anderen, die schon über das LTV eine Versetzung beantragt haben? Wann und wie (Mail oder Schulamt?) bekommt man üblicherweise die Nachricht?

    Ich freue mich über einen Austausch :-).

    Viele Grüße
    Andra

    Hi, Jechrim.
    Ich bin auch im LTV für den 1. August von NRW nach Niedersachsen dabei. Zu einer deiner Fragen kann ich dir daher eine Rückmeldung geben: Ich habe etwa Mitte Dezember eine E-Mail bekommen, in der mein Antrag mir noch einmal zugegangen ist, als sogenannter Datenbeleg, nachdem er von Schulleitung und Schulamt (so ist das in der Grundschule) bestätigt worden ist, also ich freigegeben worden bin. So etwas solltest du auch bekommen haben, denke ich daher.
    Bei den anderen Fragen drücke ich dir die Daumen, dass du noch Antworten bekommst.
    Gruß
    Andra

    Hallo, Flo Ki.

    Genau zu diesem Thema habe ich mich aus ähnlichen Motiven heraus schlau gemacht.

    Leider muss ich dir sagen, dass eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in NRW und eine dann folgende Neuverbeamtung in Niedersachsen nicht möglich ist. Niedersachsen verbeamtet niemanden, der schon einmal einen Dienstherrin hatte, also verbeamtet war, und sich hat entlassen lassen.

    Du kannst diese Information diesem Merkblatt von Eis entnehmen (Seite 2, mittig, dick gedruckt): https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf


    Diese Information habe ich mir mündlich bestätigen lassen bei einer der Servicestellen für Schule und Bildung in Niedersachsen.


    Ergo bleibt uns nur noch das Ländertauschverfahren, das ich jetzt auch anstreben werde.

    Mir erschließt sich nicht, inwieweit Niedersachsen da was übernehmen müsste. Im Falle einer Entlassung aus dem Dienst entsteht ein Anspruch auf Altersgeld gegenüber dem ehemaligen Dienstherren bzw. man wird in der Rentenversicherung nachversichert. Man darf mich hier gerne korrigieren.


    Unabhängig davon ist es ein Unding, bei Erfüllung aller sonstiger Voraussetzungen die Verbeamtung nur aus finanzpolitischen Gründen zu verwehren. Ich bin kein Jurist, würde aber als betroffene Person hier ganz klar einen versierten und hochgradig spezialisierten Juristen Konsultieren.

    Hi, Frederick.

    Dass das rechtlich auf wackeligen Beinen steht, mag sein. Jedoch ist es auch in einem Merkblatt zu Neueinstellungen in Niedersachsen so dargelegt, dass Lehrkräfte, die beim ehemaligen Dienstherren gekündigt haben, sich also aus den verbeamtetem Verhältnis entlassen haben, in Niedersachsen nicht mehr verbeamtet werden. Dieses Merkblatt verlinke ich hier. Der betreffende Abschnitt findet sich auf Seite 2 mittig dick gedruckt.


    https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf

    Hey Andra, bist du schon weiter gekommen mit deinem Wechsel? Darfst du dich denn ohne Freigabe bewerben? Oder muss nicht erst das Austrittsdatum (z.B. 31.7.) erreicht worden sein? So soll es angeblich im Landesdienst sein. Hast du das Genaueres herausfinden können für Ersatzschulen?

    Hallo, Manthey Detlef.


    Nein, ich bin nicht wirklich weiter gekommen. Ich habe mich stattdessen dazu entschieden, es über das Ländertauschverfahren zu versuchen. Wie man hört, ist eine Versetzung in Elternzeit gut möglich. Diesen Joker werde ich in absehbarer Zeit ziehen.

    Zu Ersatzschulen kann ich nichts sagen, da diese für mich keine Option sind.

    Hallo, Will. Hallo, Mitzi!


    Danke für eure informativen Antworten.


    Es tut gut zu hören, dass es Fälle wie den von Mitzi gibt, wo es gut geklappt hat.


    Was du sagst, Will, habe ich natürlich auch im Hinterkopf. Die Gegend, in der ich aktuell tätig bin, sucht händeringend Lehrkräfte. Ich gehe daher davon aus, dass man mich - auch mit meinen vorhandenen Erfahrungen - ungern gehen ließe.

    Gleichzeitig hoffe ich aber auch auf Milde in Anbetracht der Situation, die Distanz zwischen Dienst- und neuem Wohnort wären <250 km.

    Nur ungern würde ich meine Stunden radikal kürzen wollen, um mein Kind dann überhaupt noch sehen zu können, wenn wir Hunderte Kilometer auseinander leben. Eine andere Möglichkeit fällt mir bei einem Nicht- Stattgeben des Wechselwunschs aber nicht ein, da ich nicht bereit bin, nicht mitzuerleben, wie mein Kind groß wird. :crying:



    Ich bin nun Mitglied einer Gewerkschaft und werde mich dort sowie in den regionalen Personalräten eingehend beraten lassen, wenn die Zeit reif ist.


    Vielen Dank nochmal für eure Antworten! :geschenk:   :rose:

    Hallo.

    Wie mein vorheriges Forenthema zeigt, möchte ich aus familiären Gründen von NRW nach Niedersachsen wechseln.

    Leider bekomme ich aber wohl keine Freigabe aufgrund des massiven Lehrermangels an Grundschulen in meiner Stadt/meinem Landkreis/meiner Kommune.


    Da mein Partner und ich ohnehin in Kürze eine Familie gründen wollen, frage ich mich:


    - Ist ein Bundeslandwechsel als Versetzung in ein anderes Bundesland während der auf die Geburt folgende Elternzeit (1 Jahr werde ich wohl nehmen) möglich?


    - Hat schon mal jemand einen Bundeslandwechsel in Elternzeit gemacht und kann, fernab des Bundeslandes, einfach mal davon berichten?


    - Da ich bis dahin die neue Meldeadresse habe, habe ich damit gute Argumente (also die Familienzusammenführung), um eine Freigabe zu bekommen und dann übers Lehrertauschverfahren oder das Einigungsverfahren wechseln zu dürfen. Wie seht ihr das?


    - Inwiefern gilt/wirkt sich in diesem Fall die Regelung der wohnortnahen Versetzung in NRW nach der Elternzeit aus? Kann das der Angelegenheit weiteres Gewicht geben? Oder spielt das, da anderes Bundesland, keine Rolle?


    - Ist es grundsätzlich auch möglich, dass mir auch nach der Elternzeit mit einem Kleinkind und Partner an Hunderte Kilometer entferntem Wohnort keine Freigabe erteilt wird?


    Über Erfahrungen, Ideen oder Einschätzungen zu diesem Thema eurerseits würde ich mich freuen. An meine Gewerkschaft, ganz neu, werde ich auch mit meinen Fragen herantreten und ggf. berichten.


    Gruß


    Andra

    Hallo again.


    Ich habe nachgefragt, bei einer der Servicestellen des Landesamtes für Schule und Bildung.


    Die machen das tatsächlich nicht: Keine neue Verbeamtung in Niedersachsen nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im alten Bundesland!


    Grund ist die Versorgung, die Niedersachsen nicht übernehmen will/kann, weil ja ein Teil verloren geht mit der Entlassung und das müsste dann Niedersachsen übernehmen.


    Andere Bundesländer haben da wohl größere Not und diese machen das, zahlen dann aber auch den Preis.


    Danke für eure Antworten! :geschenk::rose:


    PS.: Ich habe mich heute in einer Gewerkschaft angemeldet, um neben dem Forum auch dort immer Ansprechpartner zu haben.

    Hallo nochmal.

    Gibt es denn überhaupt jemanden, der nach Niedersachsen gegangen ist und sich neu verbeamten hat lassen nach eigener Entlassung im alten Bundesland? :wink_1:


    Wenn Niedersachsen es wörtlich nimmt - und so verstehe ich das Folgende -, wird Bewerbern und Bewerberinnen, die ihren Beamtenstatus im alten Bundesland aufgegeben haben, die Möglichkeit auf Wieder-Verbeamtung versagt.;(


    Zitat

    Beamtete und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder (betrifft nicht die Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einem anderen Land befinden) können nur am Bewerbungsverfahren teilnehmen, wenn sie ihrer Bewerbung eine aktuelle Freigabeerklärung ihrer Schulbehörde zum Einstellungstermin beifügen. Dies gilt auch bei beantragter Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bzw. Kündigung. Werden solche Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren ausgewählt, erfolgt bei beamteten Lehrkräften die Stellenbesetzung durch Versetzung, bei tarifbeschäftigten Lehrkräften durch Auflösungsvertrag und Neueinstellung gemäß dem Beschluss der KMK zur „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vom 10. 05. 2001. Unabhängig von einer Bewerbung können die Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder auch einen Antrag auf Versetzung im Rahmen des Lehrkräfteaustauschverfahrens zwischen den Ländern, insbesondere zur Familienzusammenführung, stellen.

    Quelle: https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf


    Ich fände es nur sehr seltsam, wenn andere Bundesländer da deutlich entgegenkommender sind als Niedersachsen. Hier im Forum gibt es ja auch einige Beispiele, bei denen die Entlassung im alten und Wiederverbeamtung im neuen Bundesland geklappt hat. :ohh:


    Was mich auch irritiert ist, ist die Formulierung. Im mittleren Teil heißt es verbeamtete Lehrkräfte (die gekündigt haben) würden versetzt. Wie soll das ohne Ländertauschverfahren gehen? Und weiter unten dann das, was mich gerade total traurig macht: Dass Lehrkräfte, die sich bereits auf eigenen Antrag entlassen haben, nur noch tarifbeschäftigt eingestellt werden… :angst:


    Ich freue mich über jede Rückmeldung zu eurem Verständnis/eurer Interpretation der Formulierung und vielleicht Erfahrungsberichte…?

    Hi.

    Leider habe ich keine Antwort auf deine Frage. Gerne würde ich mich hier aber hinten dranhängen.

    Ich strebe an, mich in NRW aus dem Dienst zu entlassen, da ich dort keine Freigabe bekomme und 10 Jahre im Ländertauschverfahren warten müsste. Dann möchte mich in Niedersachsen dann wieder verbeamten lassen. Laut dem

    f dem Merkblatt zur Einstellung an allgemeinbildenden Schulen steht: „Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden“

    wäre eine Neuverbeamtung in Niedersachsen gar nicht möglich.


    Hat da jemand Erfahrungen, ob das auch gilt, wenn der bisherige Dienstherr ein anderes Bundesland ist? Oder ist vielleicht auch jemand nach eigener Entlassung nach Niedersachsen gewechselt und wurde dort wieder verbeamtet?


    Über eine Antwort wäre ich dankbar.

    e kommst du darauf? Den Landesverband einer Gewerkschaft kann man nämlich viel einfacher wechseln als die Stelle ;) und die vertreten dich sogar evtl. trotzdem in einem anderen Bundesland.

    Hi, Susannea.


    Danke für deine Antwort.

    Na ja, manche Gewerkschaften gibt es ja nur in einem Bundesland (z.B. BLLV in Bayern). Die GEW, die ich bevorzugen würde, ist auch in den einzelnen Bundesländern organisiert. Da müsste ich von der einen Gewerkschaft gleich in die nächste wechseln mit dem Bundeslandwechsel.

    Hast du denn vielleicht trotzdem Kenntnisse, mit denen du mir bei meinen Fragen helfen kannst?


    Gruß

    Andra

    Hallo zusammen. :gruss:


    Kurzfristig hat sich aus familiären Gründen der Wunsch ergeben, von NRW nach Niedersachsen zu wechseln. Ich bin Grundschullehrerin und seit etwa einem halben Jahr auf Lebenszeit verbeamtet. Ungern möchte ich das aufgeben. Leider herrscht in meiner Stadt wie fast überall Lehrermangel, weshalb man nicht gehen gelassen wird. Bis zu 10 Jahre (erst maximal 5 bis zur Freigabe und dann nochmal im Ländertauschverfahren) zu warten ist keine Option. :engel:


    In einem anderen Thread, in dem es unter anderem um den gleichen Sachverhalt, aber andere Bundesländer ging, habe ich schon etwas in Erfahrung bringen können. Nun sind aber noch einige Fragen offen. Ich wäre dankbar, wenn Kolleginnen und Kollegen, die schulrechtlich firm in Niedersachsen und NRW sind, etwas beitragen könnten.



    1. Wie sieht es im Moment bei euch in Niedersachsen mit Grundschullehrkräften aus? Ist der Mangel dort ähnlich hoch wie in NRW und das Erlangen einer Planstelle (so heißen sie in NRW, also Möglichkeit zur Verbeamtung besteht) wahrscheinlich?
    2. Mir wurde geraten, mich ohne Freigabe in Niedersachsen zu bewerben und während dieser Zeit meine Entlassung in NRW zu beantragen. Wo genau bewerbe ich mich in Niedersachsen? In NRW habe ich meine Stellen immer bekommen, indem ich mich an das Schulamt meiner Stadt/Kommune gewandt habe, da das dortige Schulamt außer bei Listenverfahren und Ausschreibungen da pragmatisch war. In Niedersachsen hätte ich mich jetzt auch erst mal an die Kommune/den Landkreis/die Stadt gewandt, in die ich ziehen möchte, um Wohnortnähe zu garantieren und auch die Problematik der Nicht-Freigabe (ich habe verstanden, dass ich mich ohne nicht bewerben darf!) zu umgehen. Wie ist das in Niedersachsen? Ist das Schulamt da unter Umstände irriert, wenn man es unmittelbar kontaktiert?
    3. Ich lese verschiedene Aussagen zur Übernahme von Erfahrungsstufen sowie Probezeit (1 Jahr statt 3 Jahre, da die Erfahrung im alten Bundesland angerechnet wird). Kennt jemand die entsprechenden Erlassen in Niedersachsen oder kann weitere Einzelheiten oder Erfahrungen teilen? Eine Probezeit von einem Jahr vor neuer Lebenszeitverbeamtung wäre denkbar, nochmal drei Jahre wäre eher nicht so schmackhaft.
    4. Zu den amtsärztlichen Regelungen finde ich hier im Forum verschiedene Aussagen. Ist es richtig, dass in Niedersachsen der Beamte vor Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden muss? Oder handhabt das jede Kommune/jeder Landkreis/ jede Stadt anders? Ich frage, weil man ja nie weiß, was in der Probezeit so passiert - schwerer Unfall etc. - und so was ja unter Umständen dann dann Ende der Beamtenlaufbahn bedeuten kann.
    5. Wenn ich in NRW meine Entlassung aus dem Dienst beantragen möchte, an wen adressiere ich sie? Ich habe gelesen, dass sie an den gleichen Dienstherrn gestellt wird, der den Status als Beamtin auf Lebenszeit verliehen hat. Also einfach an das MSB oder schon konkretere Stellen (und wenn ja, welche)?


    Mir ist bewusst, dass ich hier auch meine Gewerkschaft (in der ich nicht bin, was sich jetzt aufgrund des Bundeslandwechsels auch nicht mehr lohnt) oder meinen Personalrat fragen kann. Letzteres habe ich auch vor, was NRW-bezogene Fragen angeht, aber ich wollte schon einmal einige Kenntnisse erlangen, bevor ich schulisch die „Bombe“ platzen lasse. :aufgepasst:

    Ich bitte um euer Verständnis für die nicht ganz leichte Situation (das Leben überrascht einen doch immer wieder :geschenk:) und freue mich auf hoffentlich hilfreiche und/oder wegweisende Antworten.


    :rose:


    Gruß


    Andra

    Hallo.

    Ich bin ganz neu hier und zwar zu dem Zweck, mehr über den Bundeslandwechsel ohne Tauschverfahren und ohne Freigabe - also über eigene Entlassung aus dem Dienst und Neu-Verbeamtung (hoffentlich!) zu erfahren (das würde bei mir vermutlich zehn Jahre dauern, weil meine Kommune mich nicht gehen lassen wird aufgrund massiven Lehrermangels). Konkret soll es von NRW nach Niedersachsen gehen.


    Sasa, kannst du etwas dazu sagen, wie genau du vorgegangen bist? Auch wenn du den Wechsel in bzw. von anderen Bundesländern vollzogen hast, interessiert mich dein Vorgehen.
    Vielleicht gibt es auch noch andere unter euch, die den Wechsel in ein anderes Bundesland durch Verlassen des Beamtenverhältnisses im einen Bundesland und Wieder-Verbeamtung im neuen Bundesland vollzogen haben.


    Mich interessiert im Besonderen Folgendes:

    Hattest du eine Freigabe von deinem DIenstherrn, um dich in einem Bundesland zu bewerben?

    Wie genau hast du die Planstelle im neuen Bundesland ausgemacht - über normale Bewerbeverfahren - oder hast du dich direkt an Schulämter bzw. Institutionen in den Kommunen gewandt?

    Hattest du die amtsärztliche Untersuchung im neuen Bundesland, während du noch im alten unter Vertrag standest? Hast du vor oder nach Vertragsunterschrift beim neuen Dienstherrn erfahren, ob die amtsärztliche Beurteilung positiv ausfällt?


    Mir ist bewusst, dass du, Sasa, nur deine subjektive Erfahrung darlegen kannst. Vielleicht finden sich ja auch noch andere, die etwas dazu sagen können. Im Zweifel würde ich auch einen eigenen Thread eröffnen, um meine Fragen zu klären.


    An den Personalrat will und werde ich mich mit meinen Fragen, vor allem den rechtlichen, auch noch wenden. Allerdings hat sich der Wunsch nach dem Bundeslandwechsel plötzlich aufgrund einer privaten Angelegenheit ergeben. Dabei muss schnell eine Entscheidung her, daher würde ich gerne euer Schwarmwissen nutzen.


    Ich freue mich auf eure Beiträge.


    Grüße


    Andra

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