Beiträge von siggi03

    Hallo miteinander,


    ich unterrichte derzeit studienbegleitend an einem bayerischen Gymnasium im Fach Deutsch und benötige Eure Hilfe für den richtigen Umgang mit erkennbarem Unterschleif, welchen ich jedoch erst bei der Korrektur der Arbeiten festgestellt habe. Konkret begründet sich mein Verdacht darin, dass Schülerin A für gewöhnlich ein recht unsauberes Schriftbild hat, was sich auch in dieser Schulaufgabe wieder gezeigt hat. Schülerin B hingegen schreibt recht passabel und war während der Schulaufgabe die Banknachbarin von Schülerin A.


    Nun habe ich festgestellt, dass das Schriftbild in der Schulaufgabe von Schülerin A nach etwa zwei Dritteln wechselt und sehr offensichtlich ab diesem Zeitpunkt die Arbeit von Schülerin B geschrieben wurde. Dazu passt, dass Schülerin B, die sonst recht passable Leistungen ablieferte, nun lediglich zwei der fünf gestellten Aufgaben bearbeitet hat. Es spricht also einiges dafür, dass sich die versetzungsgefährdete Schülerin A von ihrer Banknachbarin hat helfen lassen, um ihre Deutschnote zu verbessern.


    Meine Fragen zu diesem Sachverhalt sind folgende:

    1) Genügt dieser Verdacht, um die Arbeit von Schülerin A mit "ungenügend" zu bewerten?

    2) Wie ist mit der Arbeit von Schülerin B vorzugehen? Auf dieser Arbeit selbst finden sich keine Indizien, die die "Hilfeleistung" unterstreichen, wohl aber auf der Arbeit von Schülerin A.

    3) In gewisser Weise tun mir die beiden Schülerinnen leid und ich respektiere die Entscheidung von Schülerin B, die eigene Note dadurch ruinieren zu lassen, der Freundin zu helfen. Darf ich für die beiden Schülerinnen eine Wiederholung der Schulaufgabe ansetzen oder ist die Bewertung mit "ungenügend" die einzige Möglichkeit, die ich habe?


    Danke für hilfreiche Antworten!

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