Beiträge von OceanBlvd

    Hallo zusammen,
    ich würde hier mal eine Frage anschließen:

    Ich befnde mich im Bewerbungsverfahren für eine A15 Stelle mit dem Schwerpunkt im Verwaltungsbereich.
    Über den Ablauf des Verfahrens habe ich mich soweit schon informiert. Was mich verunsichert ist die "Beratung eine Kollegen". Diese sind ja nun nicht mehr an Unterrichtsbesuche eines KuK gebunden. Daher frage ich mich, welche Themen sich für solche Beratungen eigenen? Hat jemand hier Erfahren? Da mein Tätigkeitsfeld eher im Verwaltungsbereich liegt, sehe ich hier wenig Anknüpfungsmöglichkeiten.
    Gibt es darüber hinaus Beratungskonzepte oder Anforderungen an denen man sich dabei orientieren sollte?
    Für die Konferenzleitung sind die Rahmenbedingungen (Einladung, Tagesordnung etc.) ja gut nachzulesen, bei der Beratung fühle ich mich hingegen etwas orientierungslos und würde gerne erste Ideen haben, bevor ich das Gespräch mit dem Dezernenten suche.


    Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!

    Danke für die schnelle Rückmeldung.

    Gibt es für diese Situation ein gängiges Vorgehen?


    Muss das Verfahren zeitlich regulär erfolgen oder verschiebt sich das Verfahren?

    Beim Durchstöbern der anderen Beiträge in diesem Bereich, las ich öfter, dass sich Bewerbungsverfahren durch einzelne Kandidaten verzögern.

    Hallo zusammen,

    mich beschäftigt folgende Situation:

    Im nächsten Jahr wird eine Koordinationsstelle (A15, Gesamtschule, NRW) für meinen derzeitigen Aufgabenbereich an meiner derzeitigen Schule ausgeschrieben. Ich erfülle alle beantenrechtlichen Voraussetzungen für die Bewerbung, mir wurde eine Bewerbung durch die SL nahegelegt und ich habe großes Interesse an dieser Stelle, da ich dich Aufgaben auch langfristig ausüben möchte.

    ... ABER: Derzeit befinde ich mich auch in Familienplanung. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass ich mich zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausschreibung im Mutterschutz oder in Elternzeit befinden werde.


    Ist eine Bewerbung beamtenrechtlich trotzdem möglich? Oder geht dies nicht, da im Falle der Elternzeit keine "Planstelle" belegt ist?

    Ich finde hier bisher einfach keine Informationen.


    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

    Guten Abend zusammen,

    mich beschäftigt eine ähnliche Frage, wie MatAlb und obwohl ich mir obigen Beiträge aufmerksam durchgesehen habe, bin ich mir über den zitierten Paragraphen aus der VGO immer noch unsicher:

    "(1) Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von vier Jahren oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 verliehen werden."


    Wenn ich es richtig verstehe, so kann man sich also nach einer Dienstzeit von vier Jahren (die natürlich nach dem Ende der Probezeit beginnt) auf eine A15 Stelle bewerben, auch wenn die Beförderung zur Besoldungsgruppe A14 noch nicht drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Jahr!?

    In meinem Fall (in NRW) liegen drei Jahre Probezeit vor, zwei weitere Jahre ohne Beförderung, dann die Beförderung zu A14 und zwei weitere Jahre. Ich erfülle somit nicht den zweiten Teil der Anforderung hinter dem "oder", aber habe seit dem Ende meiner Probezeit bereits 4,5 Dienstjahre.

    Wäre es also möglich, mich auch eine A15 Stelle zu bewerben oder interpretiere ich den Paragraphen hier falsch?

    Viele Grüße

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