Beiträge von steffsch

    Vielen Dank für eure Antworten. Derzeit bin ich noch nicht in der Gewerkschaft, da ich noch in der freien Wirtschaft arbeite, aber ich würde dort sicherlich spätestens nach der Vertragsunterzeichnung (insofern es dazu kommt) Mitglied werden. Als Magister Germanistik/Anglistik sollte man ja eigentlich meinen, dass sich die beiden Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch 1:1 daraus ableiten lassen, aber ich weiß inzwischen, dass es da in Sachsen einiges zu beachten gibt. Solange ich auch als Einfachlehrer in die E12 eingestuft und entfristet würde, wäre mir der Aufwand mit der wissenschaftlichen Ausbildung für 1 oder 2 Fächer - wenn das Ergebnis lediglich eine höhere Einstufung in die E13 wäre und sich sonst nix an meiner Arbeit ändern würde - zu hoch, zumal ich schon etwas älter bin, sodass das Nachstudieren bei mir allein schon aus dem Grund keinen großen Sinn machen würde. Erfolgt denn die Überprüfung bzw. Anerkennung der Fächer rechtssicher vor Vertragsschluss/Einstellungsbeginn?

    Hallo,


    ich bin Magister der Germanistik und Anglistik mit 2 Hauptfächern ("universitäres Studium") mit einer gewissen Vorerfahrung als Lehrkraft (schon länger her) und denke gerade darüber nach, nach der dreimonatigen Einstiegsfortbildung im Seiteneinstieg als Lehrer für Deutsch und Englisch an einer Berufsschule zu arbeiten (ein konkretes "schulscharfes" Angebot aufgrund Interesse der SL liegt vor).


    Wenn ich die zugehörigen Beiträge hier richtig verstanden habe, würde ich, falls sie mir beide Fächer anerkennen (also Deutsch und Englisch) dann "nur" noch, während ich schon an der Schule unterrichte, schnellstmöglich die einjährige schulpraktische Ausbildung (berufsbegleitend mit 1 Tag Weiterbildung + 4 Tagen Unterrichten an der Schule) beginnen und wäre dann fertig und könnte von der EG E12 in E13 TV-L aufsteigen. Meine Frage ist jetzt, was passiert, wenn sie mir beim LASUB nur 1 Fach (Deutsch oder Englisch) anerkennen: Muss man dann zwingend auch noch eine "wissenschaftliche Ausbildung" (2 Jahre mit 2 Tagen Uni + 3 Tagen Unterrichten an der Schule) machen, d. h. man braucht unbedingt ein anerkanntes 2. Fach, oder kann man auch einfach "nur" mit einem anerkannten Fach weitermachen, und die einzige Konsequenz wäre, dass man halt in der E12 bleibt und nicht in die E13 kommt? Und wie läuft das dann mit der Entfristung, d. h. bleibt man dann für ewig in einem auf 2 Jahre befristeten Angestelltenverhältnis mit dem LASUB, oder hat das eine nichts mit dem anderen zu tun? Die SL hat signalisiert, dass es ihr egal wäre, ob ich vom LASUB in 2 Fächern oder nur in einem Fach anerkannt wäre, d. h. sie würden mich trotzdem Deutsch und Englisch unterrichten lassen. Aber das heißt natürlich noch lange nicht, dass das LASUB das dann auch so sieht ...


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten – vielleicht ist ja einer von euch dabei, der in derselben Situation war oder gerade ist. Ich stehe da gerade vor einer Art "Mauer", und weder die SL noch das LASUB können oder wollen einem etwas Genaues dazu sagen - geht alles so nach dem Motto "das wissen wir nicht / das werden Sie dann schon sehen, wenn es soweit ist". Ich möchte es halt vorher wissen, bevor ich den Einstellungsvertrag unterschreibe (habe noch keinen erhalten). Das mit der Einstiegsfortbildung und den 12 Monaten schulpraktische Ausbildung wäre für mich okay, aber dann zusätzlich nochmal 2 Jahre an der UNI in einem Fach studieren zu müssen, das ich schon mal 6 Jahre studiert habe, wäre mir dann glaube ich doch etwas zu viel bzw. zu aufwendig ...


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe - falls hier schon mal ein ähnlicher Beitrag erschienen ist, bitte ich um Nachsicht und entsprechende Thread-Links (habe in der Suche leider nix dazu gefunden).

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