Beiträge von Literate_Vulcano

    Meine Vermutung: Mathefachschaft und es ging darum, ob ein wissenschaftlicher Taschenrechner oder eine CAS-Lösung angeschafft wird für das nächste Schuljahr. Das spaltet die Kollegien 🤣

    Tatsächlich völlig falsch ^^^^^^^^Es ging nur um die Anzahl der Klassenarbeiten. Ich weß auch nicht, warum man dies so dogmatisch behandeln muss... Aber meistens schreien die Kollegen, die am wenigsten unterrichten :pirat:

    Ich würde als Fachkonferenzvorsitz da mit Augenmaß entscheiden.

    Fehlt die Person ohne Grund? Dann wird die Stimme nicht berücksichtigt. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund (Facharzttermin, Kind erkrankt, selbst dauerhaft erkrankt etc.) würde ich die Stimme zählen.

    Gerade wenn es "um etwas geht" sollte man die abwesenden KuK berücksichtigen. Eine pauschale Aberkennung des Stimmrechts (auch wenn rechtlich machbar) finde ich problematisch. Wenn eine Stimme etwas grundlegendes entscheidet, liegt ja auch hinter den Kulissen mehr im Argen. Dies dann durch solche Taschenspielertricks durchzusetzen wird sicher bei den anwesenden KuK mit ebenfalls anderer Meinung schlecht ankommen.

    Augenmaß erachte ich hier als sehr schwierig. Gerade bei einer evtl emotionalen Debatte. Das eine nicht anwesende Person mitabgestimmt hat, war absolutes Neuland für die FK. Es muss hinzugefügt werden, dass auch andere LK kurzfristig erkrankt waren, aber nicht abgestimmt haben. Dies wäre ebenfalls eine Ungleichberechtigung. Man könnte natürlich einfach sagen, Pech gehabt... Weiterer gruseliger Aspekt, es war eine geheime Wahl, aber die verhinderte abstimmende Person wurde öffentlich dazu gezählt. Man muss dazu sagen, dass die geheime Wahl nicht einmal beantragt worden ist. Gut, dass ich nicht der Fachvorsitz bin. Mit der absenten abgegebenen Stimme war es übrigens Gleichstand, so dass eigentlich der Fachvorsitz hätte entscheiden müssen. Er tat dies aber nicht, da natürlich nicht klar war, ob die absente Person hätte abstimmen können. Ich habe mich köstlich amüsiert, da ich mit beiden möglichen Abstimmungsergebnissen sehr gut leben kann ;)

    Den Verweis auf Taschenspielertricks möchte ich jedoch einmal ganz energisch hier zurückweisen! Es geht mir hier allein um eine juristische Einordnung, da ich das als Mann einer Juristin sehr spannend finde!

    Aber eine schuleigene Verordnung hebelt nicht die landesweit geltenden Erlasse und Gesetze aus (Stichwort Normenhierarchie). Egal, was die Schule da festgelegt haben könnte: Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Festlegungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen, ist in diesem Fall hoch.

    Ich glaube nicht, dass durch diese Verfahrensordnung irgendetwas ausgehebelt worden ist. Ganz im Gegenteil Sie bestätigt es eher...

    Servus,

    in der FK gab es nun eine nicht ganz unwichtige Abstimmung. Eine Lehrkraft war am Tag der Abstimmung absent , hat aber schriftlich sein Votum mitgeteilt. Aufgrund dieses Votums ist die Wahl unentschieden gewesen. Es ging dabei nicht um eine Personenwahl sondern um eine rein dienstliche Entscheidung. Jetzt suche ich es schwarz auf weiß, dass eine nicht anwesende Lehrkraft stimmberechtigt ist. Ich finde jedoch in der BASS NRW keinen konkreten Paragraphen. Falls jemand helfen kann, herzlichen Dank!

    Grüße

    Oh ha..... Versuche ich es noch einmal, Input zu geben: Wenn mir zwei Schulen fast ähnliche Möglichkeiten geben, schaue ich doch vielleicht noch einmal genauer hin und überlege, welche "Softskills" die Schulen mir anbieten können. Mir ist bewusst, dass der Begriff Softskills hier entfremdet worden ist.... Und warum sollte es oberflächlich sein, wenn ich mich für die schule mit dem besseren Kaffee entscheide.. Die Auswirkungen davon sind doch immens wichtig und können weitreichende Auswirkungen haben....für alle Beteiligten

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