Ich würde als Fachkonferenzvorsitz da mit Augenmaß entscheiden.
Fehlt die Person ohne Grund? Dann wird die Stimme nicht berücksichtigt. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund (Facharzttermin, Kind erkrankt, selbst dauerhaft erkrankt etc.) würde ich die Stimme zählen.
Gerade wenn es "um etwas geht" sollte man die abwesenden KuK berücksichtigen. Eine pauschale Aberkennung des Stimmrechts (auch wenn rechtlich machbar) finde ich problematisch. Wenn eine Stimme etwas grundlegendes entscheidet, liegt ja auch hinter den Kulissen mehr im Argen. Dies dann durch solche Taschenspielertricks durchzusetzen wird sicher bei den anwesenden KuK mit ebenfalls anderer Meinung schlecht ankommen.
Augenmaß erachte ich hier als sehr schwierig. Gerade bei einer evtl emotionalen Debatte. Das eine nicht anwesende Person mitabgestimmt hat, war absolutes Neuland für die FK. Es muss hinzugefügt werden, dass auch andere LK kurzfristig erkrankt waren, aber nicht abgestimmt haben. Dies wäre ebenfalls eine Ungleichberechtigung. Man könnte natürlich einfach sagen, Pech gehabt... Weiterer gruseliger Aspekt, es war eine geheime Wahl, aber die verhinderte abstimmende Person wurde öffentlich dazu gezählt. Man muss dazu sagen, dass die geheime Wahl nicht einmal beantragt worden ist. Gut, dass ich nicht der Fachvorsitz bin. Mit der absenten abgegebenen Stimme war es übrigens Gleichstand, so dass eigentlich der Fachvorsitz hätte entscheiden müssen. Er tat dies aber nicht, da natürlich nicht klar war, ob die absente Person hätte abstimmen können. Ich habe mich köstlich amüsiert, da ich mit beiden möglichen Abstimmungsergebnissen sehr gut leben kann ![]()
Den Verweis auf Taschenspielertricks möchte ich jedoch einmal ganz energisch hier zurückweisen! Es geht mir hier allein um eine juristische Einordnung, da ich das als Mann einer Juristin sehr spannend finde!