Beiträge von Mariella84

    Um auf die Ursprungsfrage zu antworten. Ja, ich würde den Beruf wieder wählen. Auch wenn er sich in den letzten Jahren erschwert und gewandelt hat. Dennoch finde ich es schön, Kindern und Jugendlichen etwas beizubringen und ich probiere gerne neue Lernmethoden aus.

    Allerdings ist die Arbeitsbelastung natürlich sehr hoch. Wer Lehrer wird, um Teilzeit zu arbeiten oder eine ruhige Kugel zu schieben, der ist falsch.

    Einfach unverschämt, was du schreibst. Warum wertest du andere Kollegen ab?

    Fühlst du dich dann besser? Du musst ja frustriert vom Lehrerberuf sein.

    Jedes Fach hat seine Berechtigung und seinen Anspruch. Du willst kein Lehrer sein?

    Lass deine Wut doch bitte nicht an Fachkollegen aus. 😡

    Ich verstehe die Diskussion nicht. Natürlich wäre es schön, wenn alle mehr bekämen.

    Aber ich kenne keine Familien mit drei Kindern oder mehr, die sich den Wohnort Düsseldorf freiwillig aussuchen.

    Wenn, dann wäre der Familienzuschlag für sie notwendig

    (Eine mindestens 4 Zimmer große Wohnung ist ziemlich teuer hier in DD). Somit hat die Familie ja nicht wirklich etwas gewonnen. Nur eben, dass Lehrer aus Düsseldorf eben auch von Ort wohnen "können". Das könnten sich verbeamtete Lehrer aus DD ja sonst nicht wirklich leisten (mit Großfamilie). Es wäre doch schön, wenn jemand in dieser Situation auch kurze Anfahrtswege zur Arbeit hätte (wie der kinderlose Lehrer aus DD, welcher sich dort aber auch eine 2-Zimmer-Wohnung leisten kann). Im Prinzip ist es politisch ein guter Schachzug der Bezirksregierung, denn somit sind alle Arbeitsorte für Lehrer attraktiv (unabhängig vom Familienstand). Ist doch gut für alle! Und ja, das ist natürlich eine Subvention. 😉

    PS: Ich hab keine Kinder und hab kein Problem mit dem Familienzuschlag für Lehrer...die auch Eltern sind.

    Hier wird ja verteidigt, dass Lehrer auch Dienstpflicht in Ferienzeiten haben.

    Andere Arbeitnehmer müssen auch Urlaub einreichen.

    Dazu mal eine Frage: Wenn wir doch die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben, wieso werden dann Kranktage in Ferienzeiten nicht gut geschrieben? Selbst wenn man Urlaub eingereicht hätte, bekäme man die Urlaubstage bei Krankheit nicht zurück.

    Also hat man als Lehrer in den Ferien nur Pflichten? Aber keine Rechte?

    Zudem ist ja logisch, dass man bei einem dringenden Problem in die Schule käme. Aber natürlich nutze ich die Ferien zum Korrigieren zu Hause oder auch im Urlaub...im Ferienhaus. Man muss sich zudem auch zwischendurch erholen vom anstrengenden Schulalltag und kann nicht noch ständig wegen Nichtigkeiten bereit stehen.

    Ich bin gerade für ein paar Tage verreist. Das ist mein gutes Recht in den Ferien. Ich kann nicht einfach in einer Vier-Tages-Frist spontan herzitiert werden, wenn keine dringenden Umstände vorliegen (und diese liegen nicht vor). Sonst kann man ja als Lehrer nie Urlaub buchen oder muss noch um Erlaubnis bitten, ob man fahren darf. So weit kommt es noch! ^^

    Mir ist mit Korrekturfach klar, dass Ferienzeit nicht komplett Urlaub bedeutet.

    Mit kurzfristig Bescheid geben meine ich drei Tage...also nach Nachrichterhalt soll man drei Tage später spontan "antanzen". Das geht nicht. Da muss man gemeinsam einen Termin finden.

    Der Schulleiter muss aber doch rechtzeitig dazu einladen und nicht kurzfristig, oder? Sonst kann man ja nie in Urlaub fahren.

    Ich rede nicht von der letzten Woche der Sommerferien.

    Hier der Auszug aus der ADO:

    § 14

    Urlaub

    (1) Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen den ihnen nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW und des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder zustehenden Urlaub in den Ferien.

    (2) Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, z.B. der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres. In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde. Die Pflicht zur frühzeitigen Ankündigung gilt auch für die Vorbereitung und Abnahme von Nachprüfungen und für schulinterne Fortbildungen.

    Ich bin vor einigen Monaten aus privaten Gründen nach Düsseldorf umgezogen. Leider bin ich vor zwei Jahren bereits einmal wohnortnah versetzt worden. Nun ist meine Schule allerdings nicht mehr so nah am Wohnort (Bezirksregierung Köln). Wie erfolgversprechend ist eine erneute Versetzung (ohne Freigabe). Wohne ca 50 km von meiner Schule entfernt...

    Danke für eure Antworten!:gruss:

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