Das sehe ich nicht so, weil übliche Bildungsgänge bei uns ja nur 1-2 Jahre dauern. Würde bei einem Bildungsgangwechsel alles gelöscht, bräuchten wir im 2. Halbjahr gar keine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Schulgesetz mehr durchzuführen, weil es ein knappes Halbjahr dauert, bis ein Schüler alle Eskalationsstufen durchlaufen hat. Wenn man bei jeder Stufe erst einmal Postlaufzeiten von 1-2 Wochen einplanen muß und dazu dann noch 3 Wochen, um dem Schüler Zeit zu geben sich zu bessern, dauert jede Eskalationsstufe 5-6 Schulwochen. Das Schulhalbjahr hat aber nur 20 Wochen.
Du beschreibst mein/unser Problem perfekt. Und um das ganz noch zu verstärken ist bei uns die Vorgabe, dass wir vor dem schriftlichen Verweis eine schriftliche Missbilligung schicken müssen. Also noch eine Stufe mehr.