Beiträge von Einer

    Das sehe ich nicht so, weil übliche Bildungsgänge bei uns ja nur 1-2 Jahre dauern. Würde bei einem Bildungsgangwechsel alles gelöscht, bräuchten wir im 2. Halbjahr gar keine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Schulgesetz mehr durchzuführen, weil es ein knappes Halbjahr dauert, bis ein Schüler alle Eskalationsstufen durchlaufen hat. Wenn man bei jeder Stufe erst einmal Postlaufzeiten von 1-2 Wochen einplanen muß und dazu dann noch 3 Wochen, um dem Schüler Zeit zu geben sich zu bessern, dauert jede Eskalationsstufe 5-6 Schulwochen. Das Schulhalbjahr hat aber nur 20 Wochen.

    Du beschreibst mein/unser Problem perfekt. Und um das ganz noch zu verstärken ist bei uns die Vorgabe, dass wir vor dem schriftlichen Verweis eine schriftliche Missbilligung schicken müssen. Also noch eine Stufe mehr.

    Hallo,

    Vorweg: Es betrifft einen realen Fall am Berufskolleg NRW.

    Noch vier Wochen Unterricht, dann ist das Schuljahr vorbei. Aus diesem Grund möchte die Schulleitung keine Ordnungsmaßnahmen mehr durch eine Teilkonferenz beschließen lassen, weil (so die SL) die Ordnungsmaßnamen nur in diesem Schuljahr gültig sind. Im nächsten Schuljahr wären sie verfallen, die Schüler starten ohne Vorbelastung mit einer reinen Weste.

    Deshalb nun meine Frage: Verfallen Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Abs 3 (der schriftliche Verweis, die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, die Androhung der Entlassung von der Schule) mit den Sommerferien?

    Ein Bildungsgangwechsel tilgt die Ordnungsmaßname - das sehe ich ein. Aber der Schuljahreswechsel? Kann doch nicht sein.

    Von einem 9jährigen droht einem Erwachsenen auch keine Gefahr. Von einem 15/16 jährigen schon.

    Da sind wir uns also alle einig. Und dementsprechend würde ich handeln.

    9jährige ziehe ich auseinander und bei 15/16 jährigen schütze ich mich.

    Was nicht in Ordnung ist, ist das Verhalten der Schulleitung aus dem Eingangspost. Nach der Prügelei muss die SL reagieren und darf es nicht ignorieren. Das geht gar nicht.

    In dem Artikel geht es um Polizisten, die ihre Kollegen nicht unterstützen. Der Beruf des Polizisten ist mit Gefahr verbunden, weil ich andere schützen muss und dessen bin ich bei der Wahl des Berufes bewusst. Mich als Lehrer kann der Dienstherr nicht verpflichten, mich in Gefahr zu bringen., weil meine Kernaufgabe der Unterricht und das Lehren ist.

    Mein Freund würde jetzt hier sagen, dass Polizisten die schlechtesten Rechtsberater sind. Unsere Garantenstellung kann uns durchaus verpflichten, einzuschreiten, auch wenn wir dafür ein gewisses Risiko eingehen müssen. Wie weit man da gehen will und was zumutbar ist, hängt aber auch immer vom Einzelfall ab. Wenn sich bei uns zwei Kerle von den Berufskraftfahrern schlagen, würde ich auch nicht dazwischen gehen.

    Es ging dem Polizisten um unseren Selbstschutz. Es bringt niemandem etwas, wenn ich mich als Lehrer nur selbst in Gefahr bringe. Vielleicht ist es bei uns am Berufskolleg auch etwas anderes, weil unsere Schüler alle mindestens 15/16 Jahre alt sind. Gerade die männlichen Schüler bei uns sind häufig in Sportvereinen, Fitnessstudios und auch Boxclubs. Und wenn die sich prügeln wollen, dann sollen sie das meinetwegen machen. Niemand kann mich verpflichten mich selbst in Gefahr zu bringen! Ich schaue mir das an und sammele am Schluss die Reste ein.

    In einer Fortbildung des Krisenteams wurde uns von einem Polizisten gesagt wir Lehrer sollten uns auf jeden Fall aus Schlägereien heraushalten und nicht eingreifen. Es ging dem Polizisten einfach um unseren Selbstschutz. Einzige Situation in der Lehrer eingreifen sollten ist, wenn für jeden Schüler, der in eine Schlägerei verwickelt ist, mindestens 2, besser 3, männliche Lehrer anwesend sind.

    Als Ex-Klassenleitung habe ich mich aus dem Geschehen in der der Klasse herauszuhalten. Alles andere ist unprofessionell.

    Aber dein Standing als Reffi ist natürlich schwierig.

    Meine Lösung: Du hast eine 4. Klasse übernommen. Wie lange sind die Schüler noch bei euch? Lohnt sich ein Konflikt im Kollegium, wegen Schülern, die noch wenige Wochen an der Schule sind? Nach dem Sommer kommen doch neue Schüler, oder?

    Die Schüler haben aber diese angeblich erworbenen Kompetenzen aber nicht, wenn sie aus der Sek. 1 kommen. Sie können keine Prozent-, Zins- und Wachstumsrechnung,
    Terme umformen, Gleichungen und Gleichungssysteme lösen und keine Funktionsgleichungen interpretieren. In Deutsch können sie keine Sachtexte analysieren und können Rechtschreibung und Grammatik nicht sicher anwenden.

    Ganz wenige (< 5%) haben diese Kompetenz.

    Was ist denn daran so schlimm, dass du dein eigenes Geld verwenden würdest?

    Es ist die Aufgabe des Schulträgers den Unterricht zu ermöglichen.

    Wieso sollte ich dann dafür eigenes Geld einsetzen? Wenn der Schulträger nicht für Kopien zahlt, werde ich es erst Recht nicht. Dann werden Inhalte halt an die Tafel geschrieben und die Schüler schreiben sie ab. Oder ich diktiere die Texte. Ist halt vom Schulträger so gewollt. Sollen sich die Eltern dort beschweren.

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