(Großes Gelächter.) Ja, wenn die anderen Lehrer mal anfangen, Rechtschreibung und Satzbau bei ihren Schülern zu korrigieren und zu bewerten, dann reden wir weiter. Klar, anstreichen tun das viele, aber in die Notengebung einfließen lassen? Pustekuchen. Ganz zu schweigen von der Unsicherheit die Rechtschreibung betreffend. Aber im Prinzip: Klar, Protokoll bitte in den Naturwissenschaften, und so weiter. Unbedingt.
Für die Oberstufe gibt es dazu in Niedersachsen klare Regeln:
9.11 Ergänzende Bestimmen zur AVO - GOBAK:
„[...] Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punkten bei der einfachen Wertung. Als Richtwerte sollen gelten: Abzug eines Punktes bei durchschnittlich fünf Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite; Abzug von zwei Punkten bei durchschnittlich sieben und mehr Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite. Bei der Entscheidung über einen Punktabzug ist ein nur quantifizierendes Verfahren nicht sachgerecht. Vielmehr sind Zahl und Art der Verstöße zu gewichten und in Relation zu Wortzahl, Wortschatz und Satzbau zu setzen. Wiederholungsfehler werden in der Regel nur einmal gewertet. Ein Punktabzug muss ebenso wie in Grenzfällen ein Verzicht auf Punktabzug begründet werden. Unübersichtliche Textstellen werden nicht bewertet. Entwürfe können ergänzend zur Bewertung nur herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa drei Viertel des erkennbar angestrebten Gesamtumfangs umfasst.“
Inwiefern in der Sek 1 darauf hingearbeitet wird, bleibt jeder Schule selbst überlassen. Mal abgesehen davon, dass man in Mathe oder Physik erstmal 5 Fehler pro Seite im Durchschnitt schaffen muss...
Daher bleibt es oft "nur" beim Anstreichen der Fehler.
À+