Soweit ist mir das schon klar, aber ich würde gern wissen, woher das kommt - bei uns wird immer auf Niedersachsen hingewiesen. Kam das von oben? Von Elternverbänden? Wie wird das umgesetzt, ohne exorbitant Höhe Mehrarbeitsabrechnungen?
Jede Schule in NDS beschließt, wenn sie GTS wird, welche Art von GTS es werden soll. Die Möglichkeiten sind offen (dann kann jeder Schüler an 1 bis 5 Tagen wählen, welche Nachmittagsangebote - davor ist Unterricht - er ein Halbjahr nutzt), teilgebunden (an mind. 2 Tagen sind alle Schüler verpflichtet, an GT-Angeboten teilzunehmen, das GT-Angebot kann dabei zwischen den "normalen" Unterrichtsstunden stattfinden, oder gebunden (an allen Tagen sind alle Schüler verpflichtet, am Ganztag teilzunehmen). Dadurch, dass für die GT-Schüler aber immer eine Mittagspause stattfinden muss, verlängert sich der Tag sowieso noch mehr, und sogar auch für alle anderen Schüler, wenn die Mittagspause zwischen "normalen" Unterrichtsstunden liegt und nicht im Anschluss daran.
Die Erlasslage:
Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen
"1. Regelung
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung von Ganztagsschulen können gemäß § 23 Abs. 4 NSchG von einem Schulträger, einer Schule oder dem Schulelternrat einer Schule gestellt werden. In den beiden letztgenannten Fällen kann der Antrag nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden. Für den Antrag einer Schule ist die Entscheidung des Schulvorstandes Voraussetzung (§ 38a Abs. 3 Nr. 3 NSchG), Schulelternrat und Schülerrat sind nach § 80 Abs. 3 und § 96 Abs. 3 NSchG zu beteiligen."
À+