Salut!
Hier findest du die Regelung für dein Bundesland:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal…SchBVBW2005pP18
Dort heißt es in §11:
"(1) Pausen werden in die Arbeitszeit nicht eingerechnet. Spätestens nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist die Arbeit durch eine Pause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen; sie kann in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. "
Und im Bundesarbeitszeitgesetz §4: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden." (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf )
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