Beiträge von Avantasia

    Wenn du, wie in einem anderen Thread geschrieben, demnächst 25,5 Stunden arbeiten wirst, wirst du kaum Zeit haben, noch Nachhilfe zu geben, jedenfalls nicht als Berufsanfänger. Solltest du wider Erwarten doch noch Zeit dafür finden, dass du soviel Nachhilfe gibst, dass du damit auf 400€ kommst, erklär mir bitte deinen Trick.

    Zu deiner Frage: Ich gehe mal davon aus, dass du bei 25,5 Stunden wesentlich mehr als 800 € verdienst, das heißt, dass du ganz normal Steuern zahlen wirst und auch die 400€ ganz normal versteuert werden, das zählt nämlich nicht mehr als Geringverdienst. Wäre ja auch zu schön, sich mit 5 400€-Jobs über Wasser zu halten. Ich schätze mal, dass von den 400€ brutto so ca. 250€ netto (wenn überhaupt, mehr brutto bedeutet auch höherer Steuersatz) übrigbleiben.

    À+

    Versteuert wird immer die Summe aus allen Tätigkeiten. D.h. wenn du als angestellter Lehrer UND als Nachhilfelehrer ZUSAMMEN unter 400€ verdienst, dann musst du das nicht versteuern ("Geringfügig Beschäftigter").

    À+

    Zitat

    Original von sina
    Hinzu rechne ich noch die Tage, an denen ich mehrmals am Tag in die Schule gefahren bin (Elternabend / Schulkonferenz)

    ... oder länger dort geblieben ist. Arbeitstage mit mehr als 8 Stunden bzw. mehr als 14 Stunden erfordern besondere Erwähnung. Such mal nach "Verpflegungsmehraufwand" im Internet.

    À+

    Baumert hat ja auch behauptet, dass die Klassengröße (getestet: 24 vs. 26 Schüler) keinen Einfluss auf das Lernen hat, es also ruhig große Klassen geben darf und die Lehrer sich nicht so anstellen sollen (letzteres ist meine Interpretation). :schimpf:

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    kompetenzorientiert, das Wort ist kompetenzorientiert! Ich nehme an, du solltest nicht nur auf Fehler eingehen, sondern auf erwartete Kompetenzen, die überprüft werden sollten.
    Zum Beispiel Hörverstehen, da wird eben nur bewertet, ob der S. richtig verstanden hat, aber nicht, ob er einen orthographisch richtigen Satz dazu schreiben kann.

    Dann kommt noch die positive Korrektur hinzu, also nicht nur die Fehler sehen, sondern auch bewerten bzw. notieren, was richtig gemacht wurde. Außerdem soll so korrigiert werden, dass der Schüler daraus erkennen kann, was er verbessern sollte. Also nicht unbedingt jeder Fehler muss verbessert werden, sondern vielleicht nur eine besonders auffällige Gruppe von Fehlern (ein Rechtschreibfehler vs. 15 Konjugationsfehler).

    À+

    Frag bei der VHS nach, ob die Lateinkurse anbieten. Oder frag einen Lehrer an deiner Schule, ob er dir Unterricht geben kann oder dir einen Lateinlehrer vermittelt. Oder frag an der Uni nach bzw. hänge einen Zettel aus, ob dir ein Lateinstudent helfen kann. Oder geh in die nächste Bücherhalle und leih dir dort ein Lateinlehrbuch aus (das hab ich damals gemacht ;) ). Fang an, die Vokabeln zu lernen und dich mit der Grammatik zu befassen. Das erleichtert dir den Einstieg an der Uni und du musst nicht alle Energie auf den Kurs setzen. Und niemand verbietet dir, vor dem Unikurs zu lernen. Du hast dann nur noch die Prüfung vor dir.

    À+

    http://www.schure.de ist immer sehr hilfreich für Verordnungen aller Art. ;)

    http://www.schure.de/22410/303/81011.htm

    "6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem fünfstündigen Fach sind 5 bis 7, in einem vierstündigen Fach 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.

    6.5 In den übrigen Fächern sind mit Ausnahme des Faches Sport zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen im Schuljahr verbindlich. Bei Unterricht, der nur ein Schulhalbjahr erteilt wird, entscheidet die Fachkonferenz, ob eine zensierte schriftliche Lernkontrolle verbindlich ist oder zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen verbindlich sind; sofern eine verbindlich ist, kann diese nicht ersetzt werden durch eine andere Form von Lernkontrolle nach Nr.6.7."

    "6.7 An die Stelle einer der verbindlichen Lernkontrollen nach den Nrn.6.4 und 6.5 kann in den Schuljahrgängen 7 bis 9, in den Fächern Musik und Kunst in den Schuljahrgängen 5 bis 9 nach Beschluss der Fachkonferenz eine andere Form von Lernkontrolle treten, die schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren ist. Die Lernkontrolle hat sich auf die im Unterricht behandelten Inhalte und Methoden zu beziehen. Das Nähere regelt die Fachkonferenz. "

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    Zitat

    Original von floridapanthers
    Nach Schulden wird bei uns nicht gefragt (ich wüsste auch nicht, was das für eine Auswirkung auf meine Diensttauglichkeit hätte).

    Uns wurde in einem Modul erklärt, das hätte damit zu tun, dass man mit Schulden bestechlicher ist, da man ja auf Geld anderer Leute/Banken angewiesen sei. Aber als Beamter hat man ja unbestechlich zu sein. Ob nun ein Kredit von 8000€ eine Rolle spielt, kann ich aber nicht sagen.

    À+

    Zitat

    Original von Hermine
    [...] dass ich sowas durchaus merke und dass man vielleicht die Fehler seines Nachbarn nicht unbedingt mitabschreiben sollte, wenn man schon abschreibt.

    DAS habe ich fast wortwörtlich mal unter eine Gruppenarbeit von Lehramts(!)studenten geschrieben, die alle Aufgaben bis auf die letzte abgeschrieben hatten. Nur weil die letzte Aufgabe unvollständig war, wusste ich, wer von wem abgeschrieben hatte.

    À+

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