Beiträge von Dr. Rakete

    Und nein, ich erteile keinen Schwimmunterricht. Aber wie ich bereits sagte, wenn mein Kind unter der Aufsicht einer fremden Person ertrunken wäre, dann wäre das Trauma etwas leichter zu ertragen, wenn ich wüsste, dass die Person nicht leichtsinnig war und dieser Unfall jedem andere auch hätte passieren können.

    Ich bin selber Sportlehrer. Auch deshalb fehlt das Verständnis für die Situation.

    Es gibt dutzende Möglichkeiten auch bei einer schlechten räumlichen Situation Unterricht so zu gestalten, dass die Gefahr für die SuS massiv sinkt.

    Einige habe ich aufgezählt, ohne sie in im Detail zu erklären.

    In NRW sind die Sicherheitsrichtlinien dahin gehend formuliert, dass man Sportlehrer immer aufgrund der Situation die Gefährdung der SuS beurteilt und entsprechend seinen Unterricht anpasst.

    Ich weiß nicht, was du unterrichtest, aber du erwartest doch auch, dass bei einem Unfall, den du nicht zu verantworten hast, nicht du persönlich zur Verantwortung gezogen wirst? Wenn ein Schüler beim Unterrichtsgang stolpert, auf die Straße fällt und überfahren wird, möchtest du dann zur sowieso schon empfundenen Schuld noch von der Staatsanwältin gesagt bekommen, dass du nicht angemessen mit der Gruppe die Straße langelaufen bist? Du kannst doch nur machen, was von dir verlangt wird und das so, wie es die Vorschriften hergeben. Sonst können wir unseren Job nicht mehr ausüben.

    Und genau hier urteilen wir anders! Natürlich wäre ich nicht schuld, wenn ein Schüler stolpert, dann auf die Straße fällt und überfahren wird. Die Frage ist wie Erwartbar ist sowas. Anders wäre es, wenn ich der Gruppe erlauben würde sich auf dem Bürgersteig in Albernheiten zu üben und dann passiert was. Stichwort: Potentiale Gefahr.

    Nun wieder auf das Ausgangsthema bezogen. Ich gehe nun mit einer unbekannten Gruppe unter Erfüllung der Normen ins Bad. Ich weiß, dass Nichtschwimmer dabei sind.

    Nichtschwimmer können nicht schwimmen und sobald sie den Boden unter den Füßen verlieren, wird es haarig.

    Und aus dieser Betrachtung heraus, muss ich von einer hohen Gefährdung der Schüler ausgehen.

    Dann ist es meine Pflicht als Lehrkraft den Unterricht so zu gestalten, dass potentielle Gefahren minimiert werden. Das scheint hier nicht passiert zu sein.

    Das ist meine Pflicht als Lehrkraft und nicht die Pflicht der SL oder Schulträgers.

    Wieso sollte man, ich weiß doch noch gar nicht, wer Schwimmer und Nichtschwimmer ist.

    Weil man gar nicht weiß, wer das ist und das auch nicht notwendig ist in einem Nichtschwimmerbereich.

    Weil ich nicht weiß wer Schimmer oder Nochtschwimmer ist, trage ich keine Verantwortung?

    Gerade dann muss ich doch extrem auf die Sicherheit achten!

    Macht man, aber in der Regel erst, nachdem sie schon alleine im Wasser gespielt haben und man damit schon mal von außen abtasten konnte, wer überhaupt ins Wasser geht usw. Und das ist nun mal besser und aussagekräftiger als sie einzeln reinzuschicken.

    Klingt sehr sicher ohne zu Wissen wer was kann alle erst mal ins Wasser zu schicken.

    Und ist auf jeden Fall aussagekräftiger für die Schwimmfähigkeit als sie alleine vorschwimmen zu lassen.

    Wer dann ertrinkt, konnte auf jeden Fall nicht schwimmen

    Wo steht, dass die Gruppe im Schwimmerbereich war? Und eine Gruppe zu teilen und in zwei Becken zu gehen, ist ja wohl ganz grundsätzlich nicht weniger gefährlich. Die Referendarin hätte man dann mit einer Gruppe alleine lassen müssen.

    Du fantasierst dir eine unübersichtliche Situation zusammen, über die bislang nichts bekannt ist.

    Erteilst du Schwimmunterricht?

    Genauso so wie ich eine Schuld herber fanatisiere, weil ich natürlich die Situation nicht kenne, fantatisierst du aus falschem Corpsgeist eine Unschuld herbei. Oder kennst du die Kollegin, das Bad oder die betroffene Familie?

    Ich sehe keinen Fehler der Kollegin und wir haben es heute mit diverse anderen Schwimmkollegen diskutiert, die sehen auch keinen.

    Ihr seht keine Fehler?

    Wieso war die Gruppe nicht in Schwimmer (tiefes Becken) und Nichtschwimmer (flaches Wasser) geteilt? Selbst dann hätte ich die Schwimmer bei einer neuen Gruppe einzeln aus brusttiefen Wasser vorschwimmen lassen.

    Wieso trugen in einer ersten Schwimmstunde mit einer unbekannten Lerngruppe die Nichtschwimmer keine Auftriebshilfen?

    Wieso geh ich überhaupt mit einer unbekannten Gruppe das Risiko ein und gehe in mehr als brusttiefes Wasser, wenn ich Wassergewöhnung mache?

    Wenn euch als Kollegium diese Fehler nicht auffallen, habt ihr ein mehr als kleines Sicherheitsproblem in eurem Schwimmunterricht.

    Es geht um die zugesprochene Verantwortung.

    Ich finde diese Argumentation beschämend für unseren Berufsstand.

    Wenn ich als Lehrer mit SuS was auch immer mache und die SuS sind unter meiner direkter Aufsicht, bin ich dafür verantwortlich das nix passiert.

    Nicht die SL, die mich trotz anderer Vorgaben mit einer 2. Kraft Schwimmen schickt.

    Und nicht der Schulträger, weil das Bad nicht so gebaut ist, dass Schüler nicht ertrinken können.

    Es sind auch Kinder in flachen Becken ertrunken.

    War es dann die falsche Farbe der Fliesen?

    Wir müssen doch untereinander so ehrlich zu sagen, da ist was katastrophal schief gelaufen und die Kollegin hat einen Fehler gemacht.

    Um hier mal die angeblich so immens hohe Schmerzensgeldsumme einzuordnen:

    Ein Mann belegte zwei Liegen in der Sauna eines Luxushotels mit Handtuch und Bademantel, um sie frei zu halten. Ein anderer Mann entfernte die Sachen und legte sich selbst auf eine der Liegen. Kurz darauf kam es im Streit der beiden Männer zu einer Schlägerei, der Liegenreservierer schlug dem anderen Mann dabei mit der Faust ins Gesicht und brach ihm die Nase. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Geschädigten nun rund 7900 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.

    (lt. Spiegel Online)

    Gebrochene Nase: 7900€ Schmerzensgeld

    Totes Kind: 10000€ Schmerzensgeld

    Und bevor jetzt die Korintenkacker kommen und sagen es seien 17000€.

    Das sind die Beträge pro angeklagter Person.

    Der Referendarin wäre eine gebrochene Nase teuerer zu stehen gekommen als das Kind.



    Auch, wenn ich mit folgenden viel Kopfschütteln ernten werde, muss dieser Standpunkt hier vertreten werden!

    Ich finde das Urteil zu milde. Es ist ein Kind gestorben, weil Kolleg*nnen nicht richtig gearbeitet haben!

    Wenn das Bad nicht sicher ist, ist es meine Aufgabe als Sportlehrer dafür su sorgen, dass es sicher wird! Wenn ich das nicht hinkriege, gehe ich nicht schwimmen! Wenn dann was passiert, ist es meine Schuld! Nicht die der Schulleitung oder des Schulträgers!

    Ich gehe momentan nicht ins Bad, weil ich aufgrund einer Erkrankung nicht retten kann! Also geht es in die Sporthalle oder den Klassenraum. So einfach ist das! Es wird schon nix passieren, ist keine Option. Die SL hat das ohne Wiederworte akzeptiert.

    Du solltest beginnen mit.

    Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein in dem die Behandlung (Name) mit XYZ abgelehnt wird.

    Du legst keinen Widerspruch ein sondern verlangst eine Korrektur!

    s.o. :

    Alles nur Lehrer hier ohne irgend eine Expertise

    Nochmal mein gut gemeinter Vorschlag sich im Öffentlicher Dienst Forum zu informieren!

    Hier sind nur Lehrer!

    Ich wage zu behaupten, 90% kennen nicht mal die Rechtsvorschriften, die für sie gelten und können sie rechtssicher anwenden!

    Im Forum Öffentlicher Dienst wird sich sicher jemand finden, dessen Expertise in der Beihilfe liegt.

    Achtung: Trommelwirbel!

    Die Lösung!

    Geh zu deiner SL und sag: "Entschuldigung ich habe einen mehr oder weniger großen Spleen, es wird im Lehrerforum noch diskutiert, wie groß er ist, und hätte der daher gerne ein fehlerfreies Gutachten."

    NRW Beamte:

    Besondere Fälle (§ 34 Abs. 1 FrUrlV)

    Nach § 34 Abs. 1 kann Urlaub ohne Besoldung bewilligt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein Urlaub für mehr als sechs Monate bedarf der Zustimmung der obersten Dienstbehörde. Bei Landesbediensteten bedarf ein Urlaub für mehr als zwei Jahre der Zustimmung des Innen- und des Finanzministeriums.

    Besser wäre §33 aus der zitierten Verordnung. Wenn der Tod eines Familienmitglieds kein dringender Fall ist, was dann?

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