Und nein, ich erteile keinen Schwimmunterricht. Aber wie ich bereits sagte, wenn mein Kind unter der Aufsicht einer fremden Person ertrunken wäre, dann wäre das Trauma etwas leichter zu ertragen, wenn ich wüsste, dass die Person nicht leichtsinnig war und dieser Unfall jedem andere auch hätte passieren können.
Ich bin selber Sportlehrer. Auch deshalb fehlt das Verständnis für die Situation.
Es gibt dutzende Möglichkeiten auch bei einer schlechten räumlichen Situation Unterricht so zu gestalten, dass die Gefahr für die SuS massiv sinkt.
Einige habe ich aufgezählt, ohne sie in im Detail zu erklären.
In NRW sind die Sicherheitsrichtlinien dahin gehend formuliert, dass man Sportlehrer immer aufgrund der Situation die Gefährdung der SuS beurteilt und entsprechend seinen Unterricht anpasst.
Ich weiß nicht, was du unterrichtest, aber du erwartest doch auch, dass bei einem Unfall, den du nicht zu verantworten hast, nicht du persönlich zur Verantwortung gezogen wirst? Wenn ein Schüler beim Unterrichtsgang stolpert, auf die Straße fällt und überfahren wird, möchtest du dann zur sowieso schon empfundenen Schuld noch von der Staatsanwältin gesagt bekommen, dass du nicht angemessen mit der Gruppe die Straße langelaufen bist? Du kannst doch nur machen, was von dir verlangt wird und das so, wie es die Vorschriften hergeben. Sonst können wir unseren Job nicht mehr ausüben.
Und genau hier urteilen wir anders! Natürlich wäre ich nicht schuld, wenn ein Schüler stolpert, dann auf die Straße fällt und überfahren wird. Die Frage ist wie Erwartbar ist sowas. Anders wäre es, wenn ich der Gruppe erlauben würde sich auf dem Bürgersteig in Albernheiten zu üben und dann passiert was. Stichwort: Potentiale Gefahr.
Nun wieder auf das Ausgangsthema bezogen. Ich gehe nun mit einer unbekannten Gruppe unter Erfüllung der Normen ins Bad. Ich weiß, dass Nichtschwimmer dabei sind.
Nichtschwimmer können nicht schwimmen und sobald sie den Boden unter den Füßen verlieren, wird es haarig.
Und aus dieser Betrachtung heraus, muss ich von einer hohen Gefährdung der Schüler ausgehen.
Dann ist es meine Pflicht als Lehrkraft den Unterricht so zu gestalten, dass potentielle Gefahren minimiert werden. Das scheint hier nicht passiert zu sein.
Das ist meine Pflicht als Lehrkraft und nicht die Pflicht der SL oder Schulträgers.