Die Idee mit dem Partnereinkommen war eine Erfindung der nördlichen Bundesländer und findet nun nach und nach Einzug in allen anderen Bundesländern.
Das BVG will seit Jahren ein neues Urteil zu Besoldung fällen und alle, die das Thema aktiv verfolgen, hoffen, dass der Spuk mit dem künstlichen Großrechnen unserer Alimentation dann ein Ende hat.
Hallo,
würde bei Lehrerpaaren dann zweimal ein Partnereinkommen berücksichtigt?
Das wird indirekt 2 mal berücksichtigt. Deine/Eure Besoldung müsste 2 mal den Bedarf decken, den das BVG vor einigen Jahren errechnet hat.
Durch die Erhöhung der Sozialleistungen in den letzten Jahren hätte man die Besoldung merklich außerhalb einer Tarifrunde erhöhen müssen. Um diesen Schritt nicht gehen zu müssen, wird das Partnereinkommen in der Besoldung "reingerechnet". Insofern wird euch 2 mal eine verfassungsgemäße Besoldung vorenthalten.
Wichtig!!
Trommelt in euren Kollegien für Widersprüche. Nur wenn genügend Widerspruch einschlagen, wird das Sparmodell schlechte Gesetze nicht mehr lukrativ.
Wichtiger!!
Nur wer jährlich Einspruch einlegt, hat irgendwann Anspruch auf eine Nachzahlung für den Murks der da fabriziert wird!
Hab keine Scheu Widerspruch einzulegen!!
Wir sind als Beamter verpflichtet unserer Ansprüche zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten zu widersprechen.
Und folgendes Gedankenspiel in der freien Wirtschaft! Sagt der Chef:.
"Dein Gehalt steigt nicht. Dein Partner hat ein schönes Einkommen. Wozu brauchst du mehr?"
Hier findet ihr Links zu Widersprüchen für fast jedes Bundesland!
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122068.0.html