…, auch in Bezug auf die späteren Pensionsansprüche.
Das ist bei einem verheirateten Paar aber zu vernachlässigen. Im Fall einer Scheidung findet ja ein Versorgungsausgleich statt.
Je größer die Einkommensdifferenz, desto mehr profitiert man vom Ehegattensplitting. Ich denke aber nicht, dass es hier um große Summen geht. Das Ganze kann man ja mal in einen Rechner eingeben. Dann kann man den Unterschied abschätzen.
Das ist generell so. Für diese Beispiel passt es aber nicht, weil die Gesamtsumme gleich bleiben wird. Angestrebt wird eine Arbeitszeit von ungefähr zwei mal 80%, fraglich ist, wie sich diese aufteilt. Ob einer am Ende 100% und der andere 60% arbeitet oder beide 80% führt in diese Konstellation am Ende zum selben Ergebnis.