Beiträge von Islac

    Vielen Dank für eure Kommentare 😊. Inzwischen habe ich mich an die Personalvertretung gewandt. Auch dort konnte man das Vorgehen zunächst nicht nachvollziehen. Im Grunde ist es ein Dilemma, weil sich in meinem Fall Beihilfe und Dienstherr widersprechen, also eigentlich eine interne Angelegenheit. Die Verordnungen habe ich natürlich auch rauf und runter gelesen, aber auch sie sind m.E. nicht eindeutig in eine Richtung formuliert.
    Übrigens: wäre ich länger im Krankenstand (statt zum Teil mit Schmerzen zur Schule zu gehen) und fände die Reha direkt im Anschluss statt, wäre eine Weiterbezahlung der Bezüge garantiert.

    Das verstehe wer will…

    Liebes Forum,

    ich frage mich, ob jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation war oder zumindest davon gehört hat.

    Aufgrund gesundheitlicher Probleme habe ich vom Amstarzt eine Rehamaßnahme empfohlen bekommen, die die Beihilfe auch sofort genehmigt hat. Diese soll 23 Tage dauern und ich soll sie innerhalb der nächsten 6 Monate antreten.

    Nun erwidert der Dienstherr, dass die Reha in den Sommerferien zu erfolgen hat. Diese sind aber erst in 9 Monaten, bis dahin ist der Beihilfebescheid nicht mehr gültig. Ich bekam zudem die Auskunft, dass eine Reha außerhalb der Ferien nur auf dem Weg des Sonderurlaubs möglich ist und mit dem Wegfall der Bezüge verbunden ist.

    Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?

    Danke!

    Islac

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