Beiträge von Hey-Hello

    In einigen Bewerbungen wird zwingend vorausgesetzt, dass man sich erst 3 Jahre nach Bewährungsprobe auf höhere Stellen bewerben könnte.

    Jedoch dauerten beispielsweise in der Pandemie die Besetzung von Bewerbungsverfahren Jahre!

    Das ist ja dann ein Nachteil, z.B. für mich.

    Ich führe also nachweislich dieses Amt, z.B. 5 Jahre aus, habe aber erst seit 2 Jahren eine Bewährungsurkunde und muss dementsprechend warten, bis ich mich weiter bewerben kann?

    Liebes Forum,


    ich bin auf euer Schwarmwissen angewiesen.


    Ist die Bewährungsurkunde (v.a. das schöne Datum) bindend für eine Tätigkeitsvorausssetzung von drei Jahren? Was, wenn ich das Amt jedoch schon länger, auch ohne Urkunde, ausführe? Arbeite ich dann 7 Jahre, weil z.B. der Gesamtpersonalrat sich weigert Stellen zuzustimmen, um nicht weiter bewerben zu können?

    Das wäre ja skandalös! Ich bin schockiert, aber nicht verwundert... Am Rande meines Verstandes kichert schon der Wahnsinn... Wer hat sich sowas ausgedacht?


    Herzlichst HeyHello

    Vielen Dank für eure Antworten.


    Ich habe meine dienstliche Beurteilung noch nicht, jedoch weiß ich, dass ein Mitbewerber bereits A15 hat, ich dagegen nur A14. Meine Staatsexamina sowie alle meine bisherigen Bewertungen sind im sehr guten Bereich, sodass ich es nun trotzdem wage.


    Die QSH Fortbildung vor dem Amt als Schulleitung habe ich bereits absolviert. Es gab dort diverse Rollenspiele, jedoch nicht zu einem Auswahlverfahren.


    Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen. Es bleibt spannend…

    Liebes Forum,


    ich habe mich an einer Schule vorgestellt und möchte mich dort als Direktorin bewerben. Es gibt interne Hausbewerber. Der aktuelle Schulleiter meinte, dass er mit einem Eignungsfeststellungsverfahren rechnet. Wie bereite ich mich in Hessen darauf vor? In NRW gibt es wohl extra Vorbereitungskurse…


    Hat jemand Erfahrungen gesammelt und könnte hier berichten?


    Herzlichen Dank!

    Hallo,


    vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe bereits die QSH Fortbildung und wurde darin auch bestärkt mich zur Schulleiterin zu entwickeln. Ich bin keine Gymnasiallehrkraft, sondern Haupt-Realschullehrerin, die einen Schulzweig leitet. Aktuell arbeite ich auch im Stundenplanteam mit. Das gefällt mir allerdings langfristig nicht so wirklich. So wäre mein Weg eher direkt Richtung Schulleiterin anstatt mich als Stellvertreterin zu bewerben.


    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten! Liebe Grüße

    Liebes Forum,


    ich habe einiges zum Laufbahnvorteil in der Suche gefunden, dennoch fehlt mir ein wenig Schwarmwissen. Ich persönlich erlebte es bisher immer so, dass A14 bei A14 Stellen zum Zug vor A13 kamen. Wenn das ebenso bei A15ern ist in Bezug auf Schulleitungsstellen, dann hat man ja als A14er nie eine Chance, oder?

    Ist das System wirklich so starr? Ich bin in Hessen…Dann braucht man ja ewig oder schafft es nie in eine A15 Position, da es ja oft einen Mitbewerber mit einer „höheren Stelle“ gibt.


    Ich freue mich auf eure Antworten ☺️ und wünsche einen schönen Donnerstag!


    Liebe Grüße

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