Die gesichert rechtsextreme Einordnung betrifft nicht die Bundespartei, sondern nur einzelne Landesverbände.
Wenn die Überzeugung besteht, dass die gesamte Partei rechtsextrem ist, sollte man konsequenterweise das Verbotsverfahren anstoßen, ansonsten bedarf es zur AfD keiner anderen Haltung, als zu anderen Parteien an den Rändern.
Zuletzt wurde ein Landesverband gewählt und Menschen dieses Landesverbandes sind Mitglieder der Partei.
Die restliche Partei distanziert sich nicht vom Landesverband.
Und bei der Linken ist kein Landesverband gesichert extrem.