Aber doch nicht alleine, einige von uns haben doch so viel Freizeit, das diese das Kind sehr gerne nach Hause bringen werden, muss man nur aufpassen das man mit der Sehhilfe für bestimmte Situationen auch sicher dort ankommt.
Beiträge von Dante
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Keine Ahnung, mag vielleicht an der Sonnenbrille liegen, das einem der "Durchblick" verwehrt bleibt.
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Das Wort ist im Plural angegeben und das Objekt kommt nach einer chirurgischen Behandlung zum Einsatz.
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SEAUMNRPOSGSKE
Damit stimmen schon einmal zwei Buchstaben.
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EAUMNRPOSGSEKS
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Elfmeterpunkt?
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Hallo,
"Angaben zu Erkrankungen dürfen im Rahmen des BEM nur auf freiwilliger Basis erfolgen und unterliegen der Schweigepflicht.
Sie sollten wissen, dass eventuell freiwillige Angaben über die persönliche und gesundheitliche Situation nicht dokumentiert werden. Alle am Gespräch Beteiligten sind zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Daten verpflichtet und müssen diese nach Abschluss des Verfahrens an Sie zurückgeben oder nach spätestens drei Jahren löschen bzw. vernichten.
Die im Gespräch getroffenen Maßnahmen werden im Maßnahmenplan dokumentiert und es wird ein Termin zur Überprüfung des Erfolges vereinbart.
Es bedarf dabei immer einer einzelfallbezogenen ergänzenden Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung. Über die schulinternen Maßnahmen ist der Lehrerrat zu informieren (§ 69 Abs. 2 SchulG).
Einige Unterlagen werden in die Personalakte aufgenommen.
Dazu gehören aber nur
- das Anschreiben an die Lehrkraft,
- das Antwortformular der Lehrerin bzw. des Lehrers und
- der Maßnahmenplan mit den vereinbarten Maßnahmen zur Überwindung bzw. Vorbeugung von Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit." (Quelle VBE NRW)
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Ionentauscher
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🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.
Sorry, mein Beitrag bezog sich nicht auf deinen, hab ich geändert.
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DennisCicero Entspricht aber nicht den rechtlichen Vorgaben, wenn du schon mich zitierst, solltest du es auch lesen. In NRW bekommt die Lehrkraft auch ein Exemplar der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt und zwar nach dem Gespräch, welches, wie im obigen Zitat zu lesen, davor stattzufinden hat.
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Sicherlich mit Sauerkrautsaft darauf. Oder war es doch Weißkohl?
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Du solltest doch noch einmal einen Dezernenten kontaktieren, zwecks der Sorte Malaga, die du zwar eh nicht möchtest aber in dem Zusammenhang frag nochmal nach ob die Aussage nicht doch eher B ist, da dieser sicher kompetenter sein wird als der Erste.
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Ich denke ich sollte morgen nochmal hingehen. Ich finde Rechtschreibfehler unprofessionell und den Bon brauche ich ja vielleicht nochmal.
Besonders schlimm ist sowas natürlich immer dann, wenn einem selbst in jedem Beitrag solche unterlaufen....;)
Den brauchst du sicher noch, alleine für die Steuererklärung:)
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Ich denke besonders im Hinblick auf die anstehende Klassenfahrt wäre einer von beiden sicher dienlich die gemeinsame Anreise zu einem echten Highlight zu machen.....früher wurde übrigens öfters gekapert oder heutzutage netterweise von Seiten der Moderation öfters ausgelagert?;)
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Das habe ich getan, ich bezog mich auf den von mir verlinkten Paragraphen bezüglich Beurteilungen und Beförderungen.
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Ist aber ziemlich ungewöhnlich und steht im Widerspruch zu den Vorgaben, das ist zum Beispiel ein Punkt der die Glaubhaftigkeit der Schilderung in Frage stellt.
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Nein, du hast bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben!!
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Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.
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Aus diesem Grund haben viele die sich gewissenhaft vorbereiten, ein zusätzliches Exemplar dabei.
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Der Fehler wäre aber korrigierbar gewesen! Denn wenn mein SL mich gleich am Verfahrenstag auf das fehlende Buch von Böckenvörde im Literaaturverzeichnis, die eine falsche Zahl beim Herausgabejahr oder des etwas kurzen Methodenkapitels angesprochen hätte, hätte ich sofort am Computer noch eine Version des aktuellen Entwurfs ausdrucken können oder ihn auf meinen ersten
Ausdruck verweisen können. Dann wäre das sofort geklärt gewesen
Wie sollte dein Schulleiter dich auf das fehlende Buch im Literaturverzeichnis hinweisen? Oder das falsche Herausgeberjahr? Worum es doch geht ist deine gezeigte und dokumentierte Leistung die einem B entsprach. Hätte, hätte, Fahrradkette....hinterher ist es leicht zu sagen, was hättet alles anders laufen können. Sollte dir zumindest vom Examenstag und Prüfungen im allgemeinen bekannt sein. Zumindest kenne ich es aus eigener Erfahrung und den Beförderungen an denen ich mitgewirkt habe, durch eine gewissenhafte und akribische Vorbereitung sind solche Fehler vermeidbar.
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