Beiträge von Aenna

    Lieber CDL,

    danke schonmal für deine Antwort. Ich meinte bei der Teilzeit nicht unterhälftig, sonder unterjährig, also abseits der eigentlichen Fristen. Denn die Frist für Teilzeitanträge ist hier in NRW immer der 01.02. für das kommende Schuljahr. Wenn ich aber mit einer Schwerbehinderung quasi immer die Möglichkeit hätte, wäre das für das nächste Schuljahr eine Alternative zur Teildienstfähigkeit denke ich.

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum.


    Ich habe ein paar Fragen in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.


    Vor jetzt fast 4 Jahren wurde bei mir eine chronische Erkrankung (MS) diagnostiziert, die meinen Beruf und mein Leben stark beeinflusst. Zum Zeitpunkt der Diagnose war ich erst ein Jahr im Berufsleben, also eigentlich gerade erst fertig mit Studium und Referendariat.


    Nun hat sich aus der Erkrankung, dem täglichen Überschreiten meiner Belastungsgrenze und dieser Ungewissheit, die diese mit sich bringt, eine Depression entwickelt und ich bin nun schon seit ca 10 Wochen zuhause.

    Ich bin in entsprechender Behandlung und habe nun auch endlich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.

    Gerne möchte ich nach den Osterferien (NRW) mit einer Wiedereingliederung beginnen. Ich habe bisher mit vollem Deputat (28 Stunden) gearbeitet, bin mir aber nun sicher, dass ich das nicht mehr schaffe.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Macht Teildienstfähigkeit Sinn? Meine persönliche Einschätzung wäre, dass ich 20 Wochenstunden gut noch schaffen würde. Ich bin 31 Jahre alt und habe Angst, dass der Amtsarzt eine geringere Wochenstundenzahl bescheinigt, weil ich glaube, dass es nicht so einfach ist, dann irgendwann die Stunden wieder zu erhöhen, oder?

    Gibt es mit einer Schwerbehinderung die Möglichkeit, auch unterjährig Teilzeit zu beantragen?

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen!

    So viele Fragen und Ängste und Sorgen in meinem Kopf.:(


    Liebe Grüße

    Aenna

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