Beiträge von Jawoll.Nein

    Wie bitte? Ich muss, wenn ich im Zuge meiner Nebentätigkeit, die ich im öffentlichen Dienst ausübe, Geld verdiene, ab einer bestimmten Höhe meinem Dienstherren anteilig etwas abgeben? Wenn ich z.B. Lehrkraft bin und parallel dazu an der Uni Vorlesungen halte und halt die Verdienstgrenze (ich meine es sind in NRW 10.000,-) überschreite, dann muss ich meinem Dienstherren etwas davon abgeben? Was ist das für eine Regelung?! Also das heißt, es besteht z.b. gar nicht die Möglichkeit, zu sagen, dass man bspw. zu 50% als Lehrkraft arbeitet und zu 50% an der Uni arbeitet (ohne eine Abordnung o.ä., sondern ganz normal als Honorartätigkeit oder meinetwegen sogar in Form eines Anstellungsvertrages)?

    Hi together !


    Ich habe eine Frage zum Thema Nebenbeschäftigung als Beamter bzw. (als Pl.st.inh. an einer Privatschule in NRW).


    In DE gilt folgendes (Quelle google Ergebnis):


    "Mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander sind zulässig. Gleiches gilt für eine Teilzeitbeschäftigung, die neben einer Vollzeittätigkeit ausgeübt wird. Insgesamt darf jedoch die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit – durchschnittlich 48 Wochenstunden (§ 3 ArbZG) – nicht überschritten werden."



    Gilt dieselbe Regelung auch für Pl.st.inh. an Ersatzsch. in NRW? Oder greift hier das Beamtenrecht (Google Recherche: Möchte eine verbeamtete Lehrkraft eine Nebentätigkeit ausüben, so hat sie dies in den meisten Fällen vorher genehmigen zu lassen. Grundlage hierfür sind § 49 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW und die Nebentätigkeitsverordnung (NtV) NRW.)



    Also wäre es bspw. möglich zur Hälfte als Lehrkr. zu arbeiten und eine andere halbe Stelle woanders zu arbeiten?

Werbung