Beiträge von cliff0824

    Ist das negativ?

    Idealerweise sollte doch jeder Schüler so viel Zeit haben, wie er benötigt?

    Grundsätzlich stimme ich dir zu. In der Praxis hast du aber Schüler, die sehr lernfaul sind und sich schon jetzt auf ihren zweijährigen Notenschutz ausruhen. Wenn der Notenschutz mit zeitlicher Begrenzung wegfällt und eine Grenze gesetzt wird, die individuell verschoben werden kann, fällt ein gewaltiges Druckmittel weg.

    Eine Verlängerung des Notenschutzes mit Ziel A2 wäre hier vielleicht die bessere Entscheidung gewesen.


    Mir fehlt auch die Alternative. Es „kann“ auf der Klassenkonferenz bestimmt werden, dass sie bis B1 Zeit haben. Und wenn sich die Klassenkonferenz dagegen entscheidet? Welche Konsequenz hat das? Gibt es dann direkt Noten? Gilt dann wieder Notenschutz nur für zwei Jahre?


    Bei 60 von 600 Schülern (bei uns), die weniger als zwei Jahre in Deutschland sind, sind das echt entscheidende Fragen.

    In Niedersachsen gibt es einen neuen Erlass, der besagt, dass SuS erst mit Zeugnisnoten bewertet werden sollen, wenn sie das Sprachniveau B1 erreicht haben. Bisher galt dieser Notenschutz für zwei Jahre. Ich habe etwas die Befürchtung, dass sich die SuS noch mehr darauf ausruhen werden. Sie haben jetzt quasi so viel Zeit, wie sie brauchen.

    Verstehe ich im neuen Erlass etwas falsch?

    Wie geht ihr an euren Schulen damit um?

    Ich habe inzwischen eine Nachricht vom Bezirkspersonalrat.


    - Das Z als Amtszulage ist beschlossen und rechtssicher

    - das Z ist pensionswirksam (hier liegt auch der Unterschied zur Stellenzulage)

    - bei voller Stelle entspricht das Z 188,31 €


    Haben oder nicht haben würde ich sagen. Dass die Steigerung von A13 auf A13Z keine gewaltige Steigerung darstellt ist aber ja klar, wenn man einerseits weiß, in welchem Bereich sich das in anderen BL bewegt und andererseits sich bewusst macht, dass es eben immer noch A13 bleibt, nur eben ergänzt um eine Zulage.

    Mit „haben oder nicht haben“ macht man es sich glaube ich zu einfach. Durch eine Funktionsstelle hat man sich vorher deutlich (ca. 350 €) von den Lehrkräften ohne Funktion abgehoben. Immer wieder wurde seitens des Landes auf das „Abstandsgebot“ verwiesen. Dieses hat nun einen Wert von 188,31 €. Hier in der Region treten viele Funktionsstellen geschlossen zurück. Wenn man sieht, wie viel Mehraufwand diese Stelle mit sich bringt und wie wenig am Ende netto übrig bleibt für diese Funktion, lohnt sich der Mehraufwand ja kaum. Für Teilzeitkräfte in Funktionsstellen lohnt es sich nochmal deutlich weniger.

    Ab dem 1. August ändert sich in Niedersachsen ja die Besoldung.

    Die Funktionsstellen werden von A13 auf A13Z angehoben. Es wird wohl eine Amtszulage geben.

    Was uns fehlt sind Informationen. Es gibt keine offiziellen Informationen zu dieser Zulage. Wie hoch wird sie sein? Hat sie, anders als bei der Stellenzulage, Auswirkungen auf die Pension?

    Gibt es bei euch irgendwelche Informationen?

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