Beiträge von Myrchen

    Hey zusammen,


    ich bin verbeamtete Lehrerin am Berufskolleg in NRW und werde zum Schuljahresbeginn vom Schul- ins Justizministerium wechseln, um als 'Oberlehrerin' in einer JVA zu arbeiten.


    Aktuell bin ich in Laufbahngruppe 2.2., als Oberlehrerin werde ich in 2.1., erstes Einstiegsamt, eingruppiert werden. A13 als Besoldungsstufe bleibt allerdings (und meine Z-Zulage wird durch die sog. Vollzugszulage ersetzt, zumindest nach 1 Jahr zur Hälfte und ab dem 2. Jahr voll).


    Meine Frage lautet: Was genau ändert sich vom Wechsel aus 2.2. in 2.1., wenn die Besoldungsstufe gleich bleibt bzw. was bedeutet LG 2.1., erstes Einstiegsamt, genau?


    Ich habe mich halb tot gegoogelt, finde aber keine Informationen dazu.


    Kann jemand von euch helfen?

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