Beiträge von JeaLin

    In NRW hat ein Seiteneinsteiger nach dem Staatsexamen gekündigt und hatte direkt eine Schule in der Hinterhand, die ihn danach erst als Vertretungskraft und 3 Monate später eine Planstelle für ihn ausgeschrieben hat. Ist aber schon 10 Jahre her. Somit wurde er dann auch verbeamtet. Wenn für den Seiteneinsteiger eine Planstelle ausgeschrieben wurde, die der Seiteneinsteiger besetzt, ist eine Versetzung mWn nicht möglich.

    Hallo,

    mir ist der Text der Apo-Gost NRW bekannt. Bezieht sich auf das Stellen "neuer Aufgaben" auf ganz neue Aufagben oder auf neue Aufegeben für die Schülerinnen und Schüler?

    Oder konkret, darf man eine Prüfung, die man vor 2-3 Jahren gestellt hat, erneut stellen?

    Vielen Dank für eure Antort

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