Beiträge von kitekat24

    Vielen Dank für eure vielen Antworten. Ich werde nächste Woche nochmal das Gespräch suchen und der SL mitteilen, dass ich den zuständigen Fachberater gern kontaktieren möchte. Sollte sie dem nicht zustimmen, gebe ich schriftlich per mail an, dass ich den Brenner und die Chemikalien nicht nutzen werde, da zu riskant ohne Kenntnisse. Ich glaube, sie weiß gar nicht, dass ich da wirklich völlig fachfremd bin und denkt, dass ich ein halbes Chemie-Studium hinter mir habe. Sollte es ganz arg werden, kann ich immer noch kündigen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut einsteigen (besser als gekündigt zu werden).

    Ich habe ein Referendariat abgeschlossen, jedoch in berufsbildenden Fächern (Gastro/Pflege und Wirtschaftskunde). Chemie hatte ich nur im Studium im ersten und zweiten Semester die Grundlagen. In der Schule selbst kann mir den Brenner keiner zeigen, ich würde halt den Fachberater fragen, ob er mir da helfen kann. Die Gasflasche steht unter dem Lehrerpult, dort habe ich im Moment sowieso noch keinen Schlüssel, die würde ich wenigstens für mich gern nutzen. Die RiSU kenne ich noch nicht, Degintu auch nicht (keinen Zugang), ich habe keine Ahnung was für Chemikalien wir überhaupt in der Schule gelagert haben, da alles verschlossen ist (ist auch gut so). So wie ich das gesehen habe, gibt es wohl einen Hefter, wo das im Moment dokumentiert wird. Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Versuche würde ich aus den Lehrwerken entnehmen, Klett zum Beispiel. Ich bin wie gesagt wirklich völlig fachfremd (und wohl bisschen naiv) an die Sache rangegangen. Gibt es eine Möglichkeit, dass irgendwie nachzuholen über Kurse, an der TU Leipzig bieten sie zwar viel an, aber da sollte man schon eine Vorbildung mitbringen, die ich so nicht habe.

    Ich würde den Kartuschenbrenner nur für mich als Lehrer nutzen und auch nur solche, mit Schraubventil. Bei der zentralen Gasanlage bin ich mir unsicher, ich kenne die Bedienung nicht und es gibt in der Schule niemanden, der mir das fachsicher zeigen kann. Zudem gibt es Schüler, mit sehr impulsivem Verhalten (Förderschwerpunkt em-soz), wo ich nicht sicher bin, ob sie im Affekt mal den Gasschlauch ziehen könnten.

    Vielen Dank, ich kenne deine Seite und war dort auch schon oft unterwegs zum nachschauen :). Soll ich der Schulleitung trotzdem mitteilen, dass ich mit der zentralen Gasanlage und Chemikalien nicht arbeiten werde? Ich habe wirklich Sorge, dass ich dann die Probezeit nicht schaffe, denn dann dürfte ich in Sachsen nicht mehr als Lehrerin tätig sein (kann auch nicht weg--kleine Kinder, Familie, Haus). Kann ich wirklich einfach einen Kartuschenbrenner privat besorgen und damit einige Sachen zeigen? Das wäre eine unheimliche Erleichterung für mich.

    Ich bin nicht verbeamtet, nur angestellt (in kann also einfach gekündigt werden). Der Mangel an dem Fach ist wohl so groß, dass sie mich trotzdem genommen haben. Ich habe mich ganz normal über das Lasub-Einstellungsportal in Sachsen beworben, mit meinem Staatsexamen (berufliche Fachrichtung und Wirtschaftskunde), allerdings schulscharf. Die Schule hat mich angenommen. Wenn ich jetzt kein Chemie machen darf, bin ich dort nutzlos :angst:. Ich traue mir die Theorie zu, so wie die anderen das vor mir auch gemacht haben, würde das aber so schriftlich auch der Schulleitung mitteilen und hoffen, dass ich dann wenigstens die Probezeit überlebe.

    Theoretisch hast du Recht, aber ich habe mich auf diese Stelle beworben, die eben auf Chemie ausgeschrieben wurde und wurde daraufhin eingestellt. Wenn ich jetzt dagegen remonstriere, handel ich mir doch richtig Ärger ein. Das hätte ich vorher wissen müssen, dass das nicht geht, leider ist es jetzt zu spät :(

    Liebe Forumsmitglieder,

    seit ein paar Wochen arbeite ich an einer neuen Schule (Schultyp, den ich nicht studiert habe) und habe drei neue, fachfremde Fächer. Nach anfänglicher Freude bin ich mir jetzt doch etwas unsicher in einem der Fächer = Chemie. Ich unterrichte das Fach in einer Hauptschulklasse/SEK I in einem Oberschulbildungsgang in Sachsen. Viele Schüler der Klasse haben einen Förderschwerpunkt im Bereich emot.-sozial (impulsives Verhalten, von mir im Moment oft nicht einschätzbar). Meine Schulleitung erwartet "ordentlichen" Chemie-Unterricht, um dem Lehrplan gerecht zu werden. Ausstattung ist, bis auf einiges an Laborglas, eher nicht vorhanden oder verschlossen, was auch richtig ist. Mir stellen sich hier vor allem einige rechtliche Frage, bei denen ich mir unsicher bin:

    1. Ich würde gern mit dem Brenner arbeiten, habe jedoch keine Möglichkeit, eine fachgerechte Einweisung durch einen anderen Chemielehrer zu bekommen (es gibt keinen). Wer darf mir diese Einweisung überhaupt geben? Kann das jeder an der Schule, der schon einmal eine Gasflasche angeschlossen hat oder muss das zwingend jemand vom Fach sein? Alternativ kann ich mir auch einen Kartuschenbrenner vorstellen, um wenigstens Lehrerexperimente zu machen-allerdings weiß ich auch hier nicht, was da erlaubt ist. In der Schule selbst kann ich niemanden fragen, ich möchte daher gern den Fachberater kontaktieren, wenn die Schulleitung das ok gibt.

    2. Welche Chemikalien darf ich überhaupt als fachfremde Person nutzen, mit den R und S-Sätzen kenne ich mich leider auch überhaupt nicht aus. Ich habe vor, erstmal mit einfachen Mitteln zu arbeiten, bis das geklärt ist.

    3. Ich soll Gefahrenstoffbeauftragter werden, bin mir aber auch hier nicht sicher, ob ich überhaupt die Fortbildung dazu machen kann. Laut Unfallkasse Sachsen ist diese nur für Chemielehrer vorgesehen (ob da auch fachfremde Personen dazugehören weiß ich nicht). Man braucht wohl Erfahrungen und Zugang zu Degintu (Gefahrenstoffdatenbank), auch die habe ich nicht.

    Ich wurde von der Schule direkt für Chemie eingestellt, nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die Vorgaben, die erwartet werden, überhaupt erfüllen kann. Die Schule wusste, dass ich aus einem völlig anderen Bereich komme und lediglich während des Studiums einige Kurse in Chemie hatte. Meine Sorge ist jetzt, dass der Schule so zu übermitteln, eigentlich bin ich doch als Chemielehrer so wie jetzt, nutzlos und außerdem noch in der Probezeit. Ich würde sehr gern wenigstens mit dem Brenner und einigen eher ungefährlichen Stoffen arbeiten, habe aber Bedenken, wie da die rechtliche Absicherung ist, vor allem bei schwierigem Schülerklientel...

    Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich damit auskennt und ein paar rechtliche Basics oder Tipps für mich hat, ich würde mich sehr freuen.

    Danke :)

    Ganz vielen lieben Dank für die Antworten. Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich eine Wiederholung machen werde und mich gleichzeitig abgesichert, was die Noten angeht, in dem ich die Dopplung nochmals schriftlich per mail angezeigt habe.

    Liebe Forums-Mitglieder,

    ich habe ein Problem, bei dem ich nicht so ganz weiss, wie ich mich als Berufsanfänger verhalten soll. In meiner Schule (kleines Berufsschulzentrum) werden öfter Klassen zweier Ausbildungsjahre zusammen gelegt, so dass ich in meinem Fall ein Lernfeld in meinem Berufsbereich im letzten Schuljahr in zwei Ausbildungsjahren (2./3. AJ) unterrichtet und mit Endnote abgeschlossen habe. Dieses Lernfeld ist eigentlich erst 2-stündig im 3. Ausbildungsjahr vorgesehen gewesen. Im neuen Schuljahr soll ich nun das gleiche Lernfeld noch einmal in dem gleichen Klassenteil, welches sich jetzt im 3.AJ befindet, unterrichten. Sozusagen das gleiche Lernfeld noch einmal wiederholen. Mein Problem ist, dass ich nicht weiss, wie das am Ende gewertet wird, wenn doch die Abschlussnote eigentlich schon fest stand?! Mein Plan wäre, der Schulleitung das noch einmal schriftlich mitzuteilen und gegenzeichnen zu lassen, dass ich das Lernfeld dann doppelt unterrichte. Bin ich so im Notfall rechtlich abgesichert? Vielen Dank fürs Lesen!

    Durch Wegfall und Krankheit gibt es bei mir an der Schule nun ein Problem, alle Klassen mit allen Fächern abzudecken. Nun habe ich (mündlich) mit der Leitung abgesprochen, dass ich im Laufe des Schuljahres zwei Fächer (davon ist eines prüfungsrelevant) in einer 45min-Unterrichtsstunde unterrichten soll. Also einmal pro Woche 45min für beide Fächer. Im Stundenplan steht allerdings nur ein Fach ausgeschrieben. Da ich in dieser Situation natürlich den Lehrplan mit den ausgeschriebenen Stunden so nicht einhalten kann, mache ich mir jetzt doch Gedanken, ob das so geht. Ich muss ja trotzdem beide Fächer auch mit mind. 3 Noten pro Halbjahr abdecken. Darf ich überhaupt Noten im Fach 2 geben, wenn nur Fach 1 im Stundenplan steht? :traenen:

    Von Seminarseite habe ich das Ok bekommen, ich darf einen eigenen Lehrauftrag bekommen und selbstständig unterrichten. Nur die Stunden dazu fehlen halt im Zweitfach, weil es eben niemand gibt, der mir etwas abgeben kann.

    In meiner Schule ist es, im Gegensatz zu vielen anderen Schulen, so, dass es keinen Lehrermangel gibt und ich eigentlich "zu viel" bin. Es war schon im ersten Abschnitt schwierig, die begleiteten Stunden in diesem Fach zu bekommen. Seitens der Leitung, sollen wir uns untereinander absprechen, ob und welche Unterrichtsstunden ich übernehmen darf - längerfristige Sequenz-Planung so nicht möglich. Notfalls würden mir die Stunden wohl zugeteilt werden, was natürlich schlecht für das Verhältnis zwischen mir und meinen Kollegen wäre und wir noch zusammenarbeiten müssen. Das Seminar würde ich erstmal sehr ungern dazu ziehen, da diese natürlich auf meine Stunden drängen werden und sich mit der Schule in Verbindung setzen würden. Aber ihr habt schon recht, im Grunde ist das eine Entscheidung zwischen meinem Recht auf Ausbildung und dem Verhältnis zu meinen Kollegen.

    Seit den Winterferien befinde ich mich im Referendariat in einer kleinen ländlichen Schule. Ab nächstem Schuljahr muss ich eigentlich zwölf Stunden eigenen Unterricht in meinen beiden Fächern halten. In dem einen Fach ist das kein Problem, da gibt es an unserer Schule genug Bedarf, für den ich eingeteilt werden kann. In meinem Zweitfach gestaltet sich dies aber irgendwie schwierig. Alle verfügbaren Stunden sind auf meine Kollegen aufgeteilt, diese hätten bei Abgabe an mich Minusstunden, was sie verständlicherweise, nicht möchten. Im Moment gibt es für dieses Problem keine Lösung, ich hab nur Unterricht im Erstfach und etwas Angst, das ich dadurch Probleme im Seminar bekommen könnte. Ich möchte es mir mit meinen Kollegen nicht schon zu Beginn "verscherzen", weil ich ihnen Stunden "wegnehme". Andererseits bin ich ja im Ref verpflichtet, auch Stunden im Zweitfach zu halten. Vielleicht hat ja hier jemand einen Rat für mich, wie ich am besten vorgehen kann. :traenen:

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