Beiträge von Nattfari

    Danke für die Rückmeldungen. Ich werde Kontakt aufnehmen. Was ich noch nicht ganz verstehe: Wann beantragt man die Teilzeit? Ich bräuchte die ja ab dem ersten Tag auf einer möglichen Planstelle.

    Mir haben Kolleginnen gesagt, dass man schon im Ref bei der Wunschschule (meiner aktuellen) vorfühlen kann, ob die einen brauchen könnten, ähnlich wie beim Einsatzwunsch im Ref mit Anforderung durch die Schule. Spätestens da müsste ich der Schulleitung aber klarmachen, dass ich weiterhin nicht wesentlich mehr arbeiten kann als jetzt.

    Hallo!

    Ich befinde mich aktuell im Referendariat in Bayern (Gymnasium). Ich habe einen hohen GdB durch eine chronische Erkrankung, die amtsärztliche Untersuchung verlief aber positiv. Nach meinem Verständnis bekomme ich auch keine Nachuntersuchung mehr, mein Gutachten hat dazu jedenfalls nichts erwähnt und mich im Rahmen der Regeln für Schwerbehinderte als dienstfähig eingestuft.

    Nun zu meiner Frage: Aktuell bin ich im familienpolitischen Ref wegen der Behinderung, d.h. ich unterrichte nur 10 statt 17 Wochenstunden. Dazu gab es im Formular für die Einsatzwünsche einen Kasten und ich musste den Ausweis einreichen. Mich treibt die Zeit nach dem Ref um. Das Deputat wären 23 Stunden, nach meinem Verständnis erhalte ich 3 Ermäßigungsstunden automatisch. Das wird mir aber nicht reichen, weil ich jetzt schon mit 2 Deutschklassen an meine Grenzen komme und meine nicht-Ref Kolleginnen haben teilweise bis zu 4, was bei 21 Stunden ja auch noch möglich wäre. Mein Ziel wäre es eigentlich, 12-14 Stunden zu unterrichten. Damit könnte ich mich über Wasser halten, ohne mich langfristig zu ruinieren.

    Nun habe ich in Gesetzestexten sehr allgemein formuliert gelesen, dass man mit Schwerbehinderung Teilzeit beantragen kann, aber wie, dazu finde ich dann konkret überhaupt nichts. Es gibt nur allgemein ohne besonderen Grund (88) und wegen Kindern (89), die ich nicht habe. Ich befürchte jetzt, dass ich mich doch nur stundenweise mit TV-L anstellen lassen kann und das mit der Verbeamtung doch irgendwie problematisch werden könnte. Die mögliche Verbeamtung war aber einer der Gründe, wieso ich überhaupt den Quereinstieg ins Lehramt gemacht habe.

    Ich weiß leider nicht, an wen ich mich wenden kann. Ich hatte wegen der amtsärztlichen Untersuchung schon Kontakt zu einer regionalen Behindertenvertreterin, die sagte mir aber gleich, dass sie wenig Expertise hätte, weil sie eigentlich schwerpunktmäßig was anderes macht (wenn ich mich richtig erinnere, ist 1,5 Jahre her).

    Kann mich vielleicht jemand erhellen?

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