Beiträge von Hekki

    Hallo nochmal,

    die bisherigen Formulierungen (zum Ankreuzen):

    Ich werde selbstständig zur Schulveranstaltung nach **** fahren. Hinweis: Die Schulveranstaltung beginnt und endet für Sie vor Ort.

    Ich werde in Begleitung des Lehrers ab XXXX Bahnhof zu den vorseitig genannten An- und Abfahrtszeiten an der Exkursion teilnehmen. Hinweis: Die Schulveranstaltung beginnt und endet für Sie die Schulveranstaltung an Hauptbahnhof XXXXX.

    Dankeschön für jede Rückmeldung!

    Liebes Forum,

    ich unterrichte an einem Berufskolleg in NRW. Es handelt sich um eine private Schule. Nun möchte ich mit meiner Klasse einen Ausflug in ein Museum ca. 100 km entfernt von Schulort machen. Geplant ist die gemeinsame Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich möchte die Veranstaltung nicht an der Schule, sondern am Bahnhof unserer Schulstadt beginnen und enden lassen. Einige Schüler möchten jetzt auf eigene Faust direkt zum Museumsort kommen. Andere möchten nach der Veranstaltung im Museumsort zum Shoppen bleiben. Also nur gemeinsam mit hinfahren, aber nicht gemeinsam zurück. Ist das zulässig? Wie formuliere ich die Einverständniserklärung der Eltern korrekt? Gibt es dafür irgendwo Vordrucke?

    Dankeschön für eure Hilfe!

    Hallo,

    ich habe inzwischen den Gesetzestext auch ganz genau gelesen. Hätte ich das vorher mal gemacht - ich wäre bei meinem alten Arbeitgeber geblieben.

    Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass es in meinem Fall überhaupt keine Rolle spielt, dass ich fertig ausgebildete Lehrerin bin. Bei meinem Einstieg als Obaslerin wurde mir meine Berufstätigkeit in einem ähnlichen Bereich wie dem jetzigen als förderlich anerkannt und ich bin mit Stufe 2 eingestiegen.

    Jetzt komme ich als ausgebildete Lehrerin und soll wieder bei Stufe 1 anfangen.

    Am besten sofort nach einem neuen Job Ausschau halten.

    Danke für eure Antworten und viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    ich bin total verzweifelt, weil ich es einfach nicht glauben kann, dass die Bezirkregierung mich mit Stufe 1 einstellen will. Vielleicht weiß jemand Rat. Zur Situation:

    Ich habe im Oktober 2018 im Rahmen der OBAS mein zweites Staatsexamen für das Lehramt an Berufskollegs in den Fächern Mathematik und Informatik erfolgreich absolviert. Ich war dann an der Schule bis Oktober 2020 tariflich beschäftigt. Meine letzte Eingruppierung dort war TVL 13 Stufe 3.

    Dann habe ich für fast vier Jahre als Data Scientist in einer kommunalen Verwaltung gearbeitet, habe habe dort gekündigt und möchte zum 1.10.2024 wieder an derselben Schule als Lehrerin arbeiten. Es handelt sich um eine anerkannte Ersatzschule. Von der Bezirksregierung kommt nun die Rückmeldung, dass ich mit TVL 13 Stufe 1 eingestellt werde, da meine Zeiten im Schuldienst wegen der Unterbrechung nicht berücksichtigt werden können.

    Dann kann doch nicht sein, oder doch?

    Viele Dank für jeden hilfreichen Hinweis!

    Viele Grüße,

    Hekki

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