Ach so und in einigen Bundesländern gibt es meines Wissens nach auch Dauer-Teilabordnungen, wo man dann nur wenige SWS an der Uni hat, dafür aber eben dauerhaft und den Rest an der Schule ist, oft auch in der Lehramtsausbildung. Auch das ist sinnvoll, allerdings ist dann Forschung unmöglich und schulnahe fachdidaktische Forschung kann sowohl für die Lehre, als auch für die Forschung als auch für die Schule gewinnbringend sein. Ich bleibe also dabei, dass das NRW-Modell schon sehr gut ist, aber eben die Kompetenzen bei der Rückkehr besser abgegriffen werden könnten vom Land, denn schließlich sind Abgeordnete Lehrkräfte echt auch eine ganz schöne finanzielle Investition für das Land.
Beiträge von AbgeordneteLehrkraft
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Gong hat es super zusammengefasst. Danke. Könntest du aus deiner Sicht über die Zeit nach der Rückkehr berichten? Ich habe nämlich bisher nur mit Menschen sprechen können, die entweder dann doch an die Uni gewechselt sind oder die schon A14 oder A15 hatten vor der Abordnung und sich dementsprechend dann direkt in die Schulleitung beworben haben aus der Abordnung heraus.
Mir ist leider in NRW kein einziger Fall bekannt, wo jemand (auch nach Jahren) nach einer Abordnung an die Uni am ZfsL oder als Ausbildungsbeauftragter eingesetzt wurde. In anderen Bundesländern gibt es sogar oft die Kombi mit Teilabordnungen an Schule und Studienseminar bei gleichzeitigem Einsatz in der Schule. Das ist natürlich ein Albtraum bezüglich der Ferien, aber viele abgeordnete Lehrkräfte würden das wohl in Kauf nehmen.
Auf jeden Fall würde mich sehr interessieren, wie jemand, der erstmal als reguläre A12 oder A13 Lehrkraft an die Schule zurückgekehrt ist, die Abordnungsstelle und die Jahre danach reflektiert und bewertet. Ich nehme auch gerne Erfahrungen von anderen in der Position, da die Vernetzung insbesondere an kleinen Unis leider auch komplett fehlt.
Nach dem Auslandsschuldienst gibt es glaube ich für manche Rückkehrseminare und vorher so weit ich weiß auch schon Gespräche. Das fände ich mal einen guten Anfang. Oder eben so Kombistellen für die Lehramtsausbildung. Denn der Staat verschenkt letztlich da echt Kompetenzen. Was auch schön ist, ich bin jeden Tag dankbar für dieses Geschenk. Aber eben doch schade und frustrierend.
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Die Uni darf keine dienstlichen Beurteilungen schreiben, dafür sind weiterhin die Schulleitungen zuständig. Man ist ja noch immer im Schuldienst, nicht im Hochschuldienst, da man nur abgeordnet ist.
Ferner finde ich es interessant, dass s3g4 "manchen"/mir? Vorstellungen unterstellt und einen Mangel an Eigeninitiative oder Erwartungen "einfach so befördert" zu werden.
Ohne Eigeninitiative wäre man nie an die Abordnung gekommen und hätte man befördert werden wollen, wäre man besser an der ursprünglichen Schule geblieben, wo man sich ja in der Regel auch weit über das Maß engagiert und bewährt hat. Sollte man dann während der Zeit an der Uni festgestellt haben, dass man doch lieber befördert werden möchte, dann hätte man wohl auch keinen Antrag und keine Mühen gescheut, um die Abordnung zu verlängern (dafür wird man dann nämlich an der Uni und vom Ministerium durchaus beurteilt).
Und zumindest ich argumentiere ja nur, dass eine bessere Verzahnung nach solchen Abordnungen sinnvoll wäre. Eben weil da sehr viel Arbeit und Engagement (und ja oft spezialisierte, aber trotzdem eben schul- und wissenschaftsnahe Kompetenz) weiterzuverwenden wäre für Schulen, Hochschulen oder ZfsL. Das geschieht aber in keiner Weise oder nur durch glückliche Zufälle.
So oder so argumentiere ich aber auch, dass ich den Frust verstehe und zugleich daran glaube, dass man sich einfach weiterhin so engagieren kann, wie bisher und wenn man die Beförderung dann anstrebt, wird sie irgendwann kommen.
Zugleich haben aber auch sämtliche (ehemals) abgeordnete Lehrkräfte außer mir hier geschrieben, dass es ihnen um die Vielfältigkeit der eigenen Tätigkeit und um den Einsatz und die Weiterentwicklung der Kompetenzen geht, nicht um eine Beförderung um des Amtes willen. Für mich gilt das ebenso, plus der Fakt, dass ich für mich ausschließe, mich aus der Abordnung auf eine Beförderung zu bewerben. Ich möchte erst mal wieder ganz normale Lehrerin sein, meinen eigenen Unterricht optimieren und schauen, wo sich Anschlussperspektiven für mich entwickeln. Aber ja, trotzdem fände ich es schön, wenn meine Dienstherrin, die es für wichtig hält, dass ich an die Uni gegangen und meine Promotion beendet habe, danach auch etwas von meinen Kompetenzen haben wollen würde. Aber ich bin mir auch sicher, dass es da schon irgendwie Wege geben wird, auch für den TE.
Ich verstehe nicht, was an dieser Auffassung so "beachtlich" sein soll.
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Also: ich fühle auch mit, hätte gerne eine institutionalisierte Diskussion, was mit Abgeordneten Lehrkräften passiert, rate aber auch zu Zuversicht und Bewerbungen bei Stella.
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Ich kann auch die Frustration verstehen. Natürlich wäre es schön und systemisch sehr sinnvoll, dass die Kompetenzen nicht verpuffen und man seinen Beitrag zur besseren Verzahnung von Universität und Schule dann auch leisten dürfte.
Aber Abgeordnete Lehrkräfte sind so eine kleine und oft unsichtbare Gruppe. Es gibt für uns tatsächlich nur zwei mögliche Karrierewege:
1) Man nimmt die 6 Jahre als Geschenk an und nutzt die Qualifikation später um eine bessere und effizientere Lehrkraft zu werden. Dadurch ist das Leben dann auch entspannter, erfüllter und wenn man Glück hat, dann wird es irgendwann gesehen und es tun sich neue Einsatzgebiete auf. Da man so eine Abordnungsstelle ja auch nicht geschenkt bekommt und die Promotion während dessen auch nicht, gehe ich davon aus, dass der TE ähnlich wie Chili und ich auch schon genug Erfahrungen haben im interessante Tätigkeiten sammeln. Das heißt, auch wenn vielleicht das erste Jahr nach der Abordnung hart ist, ist es realistisch anzunehmen, dass man sich auch wieder interessante Tätigkeiten erarbeitet. Und ich kenne genug Abgeordnete Lehrkräfte, die dann auch interessante weitere Abordnungen oder Beförderungen erhalten haben.
2) Man schafft den Absprung in die Wissenschaft, wenn man das möchte. Frustrierenderweise hat man dazu, wenn man seine Verbeamtung nicht aufgeben kann/möchte, ja nur die Möglichkeit eine Ratsstelle im Mittelbau oder eine Professur zu erhalten. Erstere sind rar und hart umkämpft, für letztere sind Abgeordnete Lehrkräfte meist zu alt, wenn sie mir der Promotion fertig sind und neben dem hohen Lehrdeputat ist es nun mal echt schwierig, dann so viel zu publizieren neben der Promotion, dass man das Alter ausgleichen könnte. Außerdem werden die wenigsten ohne Postdocstelle Professor*in. Postdoc-Stellen gibt es wiederum nur als Verbeamtung auf Zeit, ebenso wie Juniorprofessuren. Beides steht Abgeordneten Lehrkräften also nicht ohne Entlassung aus der Verbeamtung offen.
Mir und den meisten anderen abgeordneten Lehrkräften wurde das zwar nie von Seiten des Dienstherren klar gemacht, aber es wird einem doch echt schnell bewusst. Zudem hat man sich ja beworben in dem Wissen, dass es keine Beförderung gibt.
Sprich: ich nehme es als geschenkte Jahre und versuche sehr zuversichtlich zu bleiben, dass für alle Abgeordneten Lehrkräfte, die den Job mit Engagement machen, dann langfristig auch neue Perspektiven bieten. Nur auf die Beförderung haben wir eben sehenden Auges verzichtet. Das ist der Preis für 6 Jahre etwas anderes tolles machen und zumindest die Option auf 2. zu haben.
Wer wie der TE die Option hat, sogar die Verbeamtung aufzugeben um das Glück auf der Postdocstelle zu versuchen, ist dann aus meiner Sicht eh noch mal in einer Luxus-Position. Je nach Fach, Alter, Promotionsnote, zusätzlichen Erfahrungen etc. sind die Chancen auf eine Professur ja auch gar nicht so gering.
Und falls man dieses Risiko doch nicht gehen kann oder möchte: es haben sich noch immer Möglichkeiten ergeben im Leben, sonst wäre man auch nie in der Abordnungsstelle gelandet.
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Ich bin noch an der Uni, weiß aber von anderen abgeordneten Lehrkräften, dass es leider so ist, dass man entweder quasi von Null anfängt oder sich aus der Abordnung heraus auf eine Beförderung bewirbt. Letzteres kenne ich aber vor allem von denjenigen, die schon mit A14 oder A15 abgeordnet wurden und sich dann auf A15Z oder A15 beworben haben. Dann wird man von seiner alten Schule vor der Abordnung beurteilt. Alles, was man an der Uni geleistet hat, interessiert erst mal keinen. Aber: ich hab auch durchaus manche Erfolgsstory gehört, wo dann am Ende die Promotion und Abordnung doch noch einen Sinn hatten.
Ich persönlich stelle mich aber darauf ein, dass ich mich nach der Abordnung ganz hinten anstellen muss, erstmal wieder die schwierigsten Klassen an der Schule mit dem größten Mangel übernehmen muss mit viel fachfremden Unterricht.
Letztlich bin ich für die Schulleiter ja auch nur eine Berufsanfängerin oder noch schlimmer eine ungeliebte Versetzung, nur eben auf Speed, weil ich schon 10 Jahre Schuldienst hinter mir habe und dann 6 Jahre Lehramtsausbildung und Promotion in Bereichen, die gerade relevant für die Schulen sind. Mein Plan ist aber auch, vor der Rückkehr mögliche Schulen in Initiativbewerbungen anzuschreiben und dort anzugeben, was ich mitbringe - in der Hoffnung, dass ich dann nicht an eine Schulleiter*in gerate, die meine Zeit an der Universität total ablehnt und mich eigentlich gar nicht brauchen kann.
Alles Gute für dich!
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Ich kenne die Gegend, dort habe ich auch studiert. Ich würde erstmal mein Studium beenden und mir dann anschauen, wie die Lebens- und Jobsituation aussehen könnte. Die Bundeslandgrenzen verlaufen ja wirklich teilweise durch Dörfer und im Studium hat man an allen Unis der Region noch eine bunte Mischung aus Hessen, RLP &NRW. Ein Einstieg ins Ref ist dann überall möglich, evtl. passen die Fristen nicht ganz. Wo dann nach dem Ref eine Stelle frei ist, ist die andere Frage, vor allem bei den winzigen Grundschulen in RLP mit teils weniger als 5 Lehrkräften. So kenne ich doch etliche, die am Ende jahrzehnte über die Bundeslandgrenzen pendeln und spätestens wenn man Kinder hat wird es etwas kompliziert mit den Ferien.
Ich würde also, wenn ich in deiner Situation wäre und es meine private Lage hergeben würde, auf die erste feste Stelle irgendwo warten und mich dann dauerhaft dort im gleichen Bundesland niederlassen. Oder wenn ich wüsste, dass ich in ein bestimmtes Bundesland wollte, dorthin ins Ref gehen und vorher abklären, ob das mit den Fächern klappt.
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Wir haben uns gegen die frühe Einschulung entschieden und es nicht bereut. Ich selbst wurde früh eingeschult. Leistungsmäßig war das nie ein Problem, aber sozial ist es nicht so einfach.
Wenige positive Fälle aus Lehrkräftesicht kenne ich aber auch. Allerdings sind das allesamt dann Schüler*innen, die erst Ende der 1 oder in der 2. 6 geworden sind und schon mit 4 die Tageszeitung vorgelesen haben. Meistens hatten sie dann trotzdem noch übersprungen, bis ich sie in der 5. kennengelernt habe.
Tatsächlich hat es mir als Elternteil dann geholfen, mein Kind mit diesen Kindern zu vergleichen.
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Mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.
Lass dich so lange krank schreiben, wie du es brauchst. Du solltest auch länger Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme haben. Manche haben Zusatzqualifikationen zur Begleitung nach Tot- und Fehlgeburten und man bekommt evtl. schneller einen Termin als beim Psychologen.
Mein Rat wäre außerdem, dich an den Personalrat zu wenden, damit du jemanden hast, der dich a) bezüglich der Frage berät, wie man vorgehen könnte, um dir eine Wiedereingliederung zu ermöglichen. Und b) könnte dich dann jemand begleiten in den Gesprächen mit der Schulleitung, so dass du Unterstützung und Sicherheit hast.
Fehl- und Totgeburten sind absolute Ausnahmesituationen und es kann sehr schwierig sein, einen Weg zurück zu finden, insbesondere wenn viele negative Gefühlserinnerungen aus dieser schlimmen Erfahrung mit der Schule und Schulleitung verknüpft sind. Ich habe diese Erfahrung selbst leider auch machen müssen und in den Jahren danach leider auch immer wieder mitbekommen, dass es Kolleginnen ähnlich ging. Das ist einerseits schrecklich, andererseits hat es bei mir dazu geführt, dass ich mich nicht ganz so alleine gefühlt habe auf meinem Weg, wenn nichts mehr so ist, wie es war.
Viel Kraft für dich.
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Danke. Zur Info an alle Nachfolgenden: Eine Abordnung ist keine Beurlaubung und auch keine Freistellung. Ergo erfolgt tatsächlich eine automatische Rückkehr an die abgebende Schule. Möchte man das nicht, bleibt einem nur der Weg über das Versetzungsverfahren aus persönlichen Gründen.
Für mich ist das eine Katastrophe, da ich mir keine großen Chancen ausrechne und ja dummerweise auch nicht sofort mit Beginn der Abordnung angefangen habe, Versetzungsanträge zu stellen. Ich muss jetzt mal schauen, welche Optionen ich habe außer mich auf Beförderungen zu bewerben, was ich noch immer unangemessen fände, aber so kenne, was jedoch aufgrund des Bezirksregierungswechsels wahrscheinlich aber auch eh nicht möglich sein wird.
Wenn jemand eine Idee hat, wer oder was mir helfen könnte, nehme ich diese gerne entgegen.
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Danke für deine Antwort. Das macht Sinn. Schließlich führt die alte Schule ja auch noch die Dienstakte. Ich weiß jetzt nur leider trotzdem nicht, ob ich ähnlich wie nach einer Elternzeit einen Anspruch auf Versetzung habe oder mich die alte Schule auch 5 Jahre nicht freigeben könnte. Außerdem weiß ich nicht, ob ich schon zum vorletzten Abordnungsjahr versuchen sollte, mich versetzen zu lassen.
Vermutlich müsste ich dann ja aber von der neuen Schule neu abgeordnet werden und welche Schule sollte das mitmachen, wenn sie dann noch ein Jahr auf mich warten muss?
Die wenigen ehemaligen abgeordneten Lehrkräfte, die ich persönlich kenne, haben danach die Schule gewechselt, aber alle in Form einer Beförderung, wo dann nur die Beurteilung noch in der alten Schule stattfand.
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Hallo liebes Forum!
Kann mir jemand erklären, wie der Ablauf ist, wenn ich in NRW nach dem Ablauf einer Abordnung an eine Universität nicht mehr an meine vorherige Schule zurückkehren möchte, sondern mir einen Neustart an einer wohnortnahen Schule wünsche?
Muss ich schon während der Abordnung Versetzungsanträge stellen oder reicht ein Rückkehrantrag über Oliver zum Termin bevor meine Abordnung ausläuft?
Ich bin für meine Abordnung 150 km weit umgezogen und möchte gerne anschließend in der Region meiner Universität bleiben. Die Region, in der ich jetzt lebe, ist ziemlich unterversorgt (aber nicht Gelsenkirchen), die Schule, von der ich abgeordnet bin, hat aber auch in einem meiner Fächer, das jedoch kein Mangelfach ist, wahrscheinlich wieder ein Versorgungsproblem.
Ich bin was Schulformen anbelangt, erstmal komplett flexibel, würde halt nur gerne innerhalb der 50 km um den Wohnort eingesetzt werden. Daran von der zuständigen Bezirksregierung eine Auskunft zu bekommen scheitere ich allerdings und vorliegende Erfahrungsberichte beziehen sich leider darauf, dass man von der Abordnung direkt mit einer Beförderung über Stella an eine andere Schule geht. Ich würde mich lieber erstmal so ohne Beförderung wieder in den Schuldienst und ggf. eine neue Schulform einarbeiten wollen. Alles andere würde ich unangemessen finden und mich folglich erst später auf Beförderungsstellen bewerben wollen.
Mein Hauptfrage ich also, ob man mich trotzdem verpflichten kann, an meine alte Dienststelle zurückzukehren, ggf. auch mit 2 schulpflichtigen Kindern, die umziehen müssten? Und falls ja: wie kann ich das ggf. am erfolgreichsten abwehren?
Vielen Dank!
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