Beiträge von mangolicious

    Du meinst du aktuellen Versetzungserlass, oder?


    "Rückkehrerinnen und Rückkehrer kehren grundsätzlich an die bisherige Schule zurück, wenn dies schulfachlich und aus Gründen einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung vertretbar ist. Das Stellen eines Rückkehrantrages ist hierbei nicht erforderlich. Sollten Lehrkräfte nach Beendigung ihrer Elternzeit einen Versetzungswunsch haben, haben diese die Möglichkeit, im Rahmen des Versetzungsverfahrens einen Versetzungsantrag zu stellen. Dabei sind Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung oder Freistellung vongrundsätzlich acht Monaten und mehr im Rahmen des landesweiten Versetzungsverfahrens im Umkreis von 50 Kilometern ihres Wohnortes aneiner Schule mit entsprechendem Bedarf einzusetzen. Dies gilt auch fürdiejenigen, die sich innerhalb der laufbahnrechtlichen oder tarifrechtlichen Probezeit befinden. Dies gilt auch für Personen, die Elternzeit und Elterngeld nach Ausschöpfung des Bezugszeitraumes gemäß §§ 4, 4a-dBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen."

    https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OliverTexte…ass.pdf?ver=1.1


    Was ist denn die konkrete Änderung und was passiert, wenn keine Schule mit entsprechendem Bedarf besteht?

    Danke für die Rückmeldung, es gab bei uns ein ziemliches hin- und her.. das abgebende Schulamt sagte, dass eine Versetzung gar nicht möglich sei, weil keine freien/offenen Stellen am Wunschort vorhanden seien, wodurch nur die Möglichkeit des langen Pendelweges oder der Kündigung bliebe. Ein Mitarbeiter der Bezirksregierung bestätigte allerdings in einem weiteren Telefonat, dass die Versetzung aus Elternzeit möglich sein würde und sie dann schauen würden, wo ich eingesetzt werde.. ich bin ziemlich baff, dass von unterschiedlichen Stellen so weit auseinanderliegende Antworten kommen und bin deutlich verunsichert.

    Danke für deine Antwort.

    Für die Versetzung reicht anscheinend die Adresse des Grundstücks.

    Der Zielort befindet sich am Zipfel des derzeitigen Regierungsbezirkes und wir würden gerne im Regierungsbezirk bleiben, da es alternativ ins Ruhrgebiet mit entsprechenden Pendelzeiten gehen würde. Schaut der bisherige Regierungsbezirk erst einmal im „eigenen Haus“ oder hat er auch direkt Übersicht über Bedarfe der anderen Regierungsbezirke?

    Wird mit zwei Kindern tatsächlich auf wohnortnahen Einsatz geachtet, oder ist das eine Floskel, die sich auf die 50km bezieht?

    Liebes Forum,

    mein Mann und ich planen den Hausbau in der Heimatstadt meines Mannes. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit unserer zweiten Tochter und würde mich aus der Elternzeit heraus versetzen lassen wollen. Die Entfernung zu meiner bisherigen Schule liegt bei deutlich über 80km.

    Meine Frage ist, ob für den Antrag auch die Adresse unseres Grundstücks ausreicht, oder was letztlich gefordert wird. Wir würden wahrscheinlich erst Mitte 2025 in eine Mietwohnung dort ziehen, damit es mit der Einschulung meiner älteren Tochter klappt. Allerdings muss ich den Antrag ja schon bald stellen und noch haben wir lediglich die Adresse des Grundstücks.

    Vielen Dank für eure Hilfe. :)

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