Hallo an die/den Fragende/n,
nochmals etwas präziser: Jedes Kollegium tut gut daran, aus den verschiedenen Besoldungsgruppen
keinen Anspruch auf "keine Aufsichten mehr", "keine Klassenfahrten mehr" etc. abzuleiten und daraus
Hierarchien abzuleiten, die fehl am Platz sind.
Die Aufgaben A14 und A15 werden über das deutlich höhere Gehalt abgebildet (in Vollzeit und je
nach Familienstand ist es deutlich mehr Geld), außerdem über die damit verbundenen Entlastungs-
stunden (bei A14 ist es oft 1, bei A15 mehr).
Ansonsten gibt es keinerlei Grund, weitere Privilegien daraus abzuleiten.
Hier - Gymnasium BaWü - fahren alle auf Klassenfahrt (auch AL mit A15) und diese machen genauso
Aufsichten wie alle anderen Lehrenden.
Im Sinne einer guten Stimmung und der Motivation aller (die ansonsten Versetzungsanträge stellen u. U.)
ist es wichtig, darauf zu achten.
Und es gibt wirklich keinen Grund, dass ein/e A13-Vollzeit-Lehrende/r zahlreiche Aufgaben, die über den
Unterricht hinausgehen, macht (so wie es auch das Schulgesetz BaWü vorsieht), andere Besoldungsstufen
aber nicht.
Ich war jahrelang an einem Gymnasium, an welchem das nicht so gehandhabt wurde - die Versetzungswelle
von dort weg war nicht umsonst enorm. Nun ist es völlig anders, es herrscht Kooperation auf Augenhöhe,
die Klassenfahrten machen fast alle mit (Chefin ausgenommen, das ist aber dann auch wirklich verständlich).
Viele Grüße,