Ich muss bei dem Rechner eine Entgeltgruppe und eine Stufe angeben, sind das dann die gleichen wie als Beamtin? Ebenso gibt es beim Rechner die Eingaben bei ZVK und Krankenkasse, wo ich nicht weiß was ich eintragen muss.
Sorry für die doofen Fragen ![]()
Ich muss bei dem Rechner eine Entgeltgruppe und eine Stufe angeben, sind das dann die gleichen wie als Beamtin? Ebenso gibt es beim Rechner die Eingaben bei ZVK und Krankenkasse, wo ich nicht weiß was ich eintragen muss.
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Erstmal danke für eure Antworten.
Wie könnte ich denn mit dem Rechner für den öffentlichen Dienst mein Gehalt mit einem TVH Vertrag ausrechnen?
Ich erhalte als Beamtin Dienstbezüge mit A13, Stufe 5.
Hallo,
ich bin momentan in Elternzeit (Lehrerin, Beamtin auf Lebenszeit) und würde gerne ab September wieder einige Stunden arbeiten. Laut dem Schulamt muss ich mindestens 10h unterrichten um Teilzeit in Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Unter 10h steht mir nur ein Vertretungsvertrag zu, ich werde dann nach TVH bezahlt, erhalte also einen deutlich geringeren Stundenlohn. Auf Grund der Betreuungssituation könnte ich aber nur 4-6h/Woche unterrichten. Daher jetzt die Überlegung, einen Minijob in einem anderen Tätigkeitsbereich anzunehmen. Geht das bzw. wird das voraussichtlich genehmigt? Die zuständige Dame vom Schulamt ist gerade im Urlaub, daher frage ich hier.
Viele Grüße
Kathi
Hallo,
auch hier hoffe ich wieder auf eure kompetente Hilfe :).
Ich bin Beamtin auf Lebenszeit in Hessen und werde nach der Geburt meines Kindes 16 Monate zu Hause bleiben.
Macht es einen Unterschied ob ich nach den 16 Monaten Teilzeit arbeite oder 36 Monate Elternzeit nehme und dann ab dem 17. Monat Teilzeit in Elternzeit arbeite ?
Ich möchte gerne mit 12 Stunden wieder einsteigen, ein volles Deputat wären 26,5h falls das eine Rolle spielt.
Viele Grüße und Danke!
Hallo,
ich habe jetzt mit der GKV bzw. der Beihilfe gesprochen.
Laut beiden ist es unerheblich, ob wir verheiratet sind oder nicht. Mein Einkommen liegt momentan, vor dem Mutterschutz und der anschließenden Elternzeit, knapp 200€ monatlich über dem meines Partners, aber unter der Jahresentgeltgrenze. Daher wäre nur die Versicherung in der GKV mit Beihilfe, bzw. die Versicherung in der PKV ohne Beihilfe möglich.
Hi, ich habe speziell zu meiner Frage keinen Beitrag gefunden, daher hoffe ich hier auf eine Erleuchtung
:
Ich bin Lehrerin in Hessen, Sek I, auf Lebenszeit verbeamtet. Ich bin privat versichert mit Beihilfe, mein Kind aus einer früheren Beziehung ebenfalls, da der Vater auch im öffentlichen Dienst tätig ist. Nun bin ich schwanger von meinem Lebensgefährten, dieser ist "normaler" Arbeitnehmer und pflichtversichert in der GKV. Wir sind nicht verheiratet.
Gibt es die Möglichkeit unser neugeborenes Kind ebenfalls privat zu versichern mit Beihilfe? Die Beihilfestelle sagt nein, meine PKV sagt ja, die GKV hat sich noch nicht geäußert
.
Viele Grüße Kathi
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