Beiträge von RenditeRitter

    Verbeamtung ist kein Problem.

    PVK wird ein Problem. Da musst du ggf. in die sogenannte Öffnungsklausel (30 % Risikozuschlag).

    Wichtig ist, dass die Öffnungsklausel wie ein Joker funktioniert. Du kannst ihn nur einmal einsetzen. Entweder zu Beginn des Referendariats (Beamter auf Widerruf) oder nach dem Referendariat (Beamter auf Probe).

    Beim Beamten auf Probe machen mehr Versicherer mit bspw. Barmenia

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