Es geht nicht um die Entlassung von Beamten und Wiedereinstellung von Beamten als Angestellte. Dazu braucht man im Bundestag und Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten, um das zu gewährleisten. Unwahrscheinlich. Einfacher (und auch sinnvoll) ist, bei gleichem Bruttogehalt neu eingestellte Lehrkräfte als Angestellte zu führen. Das würde über die Jahrzehnte eine Entlastung schaffen. Das ist meines Wissens auch das, was der Linnemann gefordert hat.
Linnemann kann viel fordern. Geschehen wird - zumindest für Bestandsbeamte - nichts! Warum? Ganz einfach: Art. 33 Abs. 5 GG. Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Zwar beweisen aktuell (nahezu) alle 17 Besoldungsgesetzgeber, dass sie nicht viel Wert auf die Verfassung legen und bewusst (das muss man zumindest annehmen) verfassungswidrig alimentieren, aber glücklicherweise gibt‘s da auch noch die Judikative 😉
Aber ja: Für neue Lehrkräfte könnte das System (wie auch immer) abgeändert werden.