Hallo,
eure Aussagen haben sich durch die Antwort der Beratungsstelle bestätigt:
ZitatAlles anzeigen[...]
nach Durchsicht Ihrer eingereichten Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass Sie auf Grundlage Ihres Hochschulabschlusses / Ihrer Hochschulabschlüsse für folgende Verfahren zum Einstieg in den hessischen Schuldienst/Vorbereitungsdienst die Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Maßgeblich ist Ihre Erste Staatsprüfung Gym, mit dieser erhalten Sie den Regelzugang zum Vorbereitungsdienst. Allein aus der Promotion kann kein Zugang oder ein weiteres UF eröffnet werden.
Möchten Sie die Lehrbefähigung für ein weiteres Unterrichtsfach erwerben, können Sie unter Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen einen Erweiterungsprüfung für dieses UF (bspw. Informatik) ablegen. Mit der EP können Sie sich gleichberechtigt, wie mit den beiden UFs Ihrer ESP, für den VD bewerben.
Daneben bleibt Ihnen die Option der Einstellung nach 2.4.
- Unbefristete Einstellung in den hessischen Schuldienst als tariflich angestellte Lehrkraft nach Einstellungserlass Ziffer 2.4 (keine Verbeamtung möglich und kein Erwerb eines weiteren Abschlusses).
Unterrichtsfach/berufliche Fachrichtung: Mathematik/Physik alle Schulformen (außer GS)
Danke nochmals für eure Rückmeldungen.