Das muss man durchaus differenzieren. Es gibt seitens des AG kein Recht auf permanente Überwachung des Mailverkehrs der Mitarbeitenden. Das gilt auch für die rein dienstlich zu nutzenden Accounts.
Darf die Schulleitung auch private Mails mitlesen, die zwar an den Rechnern in der Schule geöffnet werden, aber nicht über das schulische Outlook-Programm laufen?
Darf die Schulleitung auch Briefe öffnen, die an die Lehrkraft geschickt wurden?