Beiträge von Christiane25

    Inwiefern willst du das Datenschutzrecht bemühen, wenn eine Lehrkraft die Zeugnisse von SuS der Schule liest? Es ist der Normalfall, dass mehrere Lehrpersonen an Zeugnissen beteiligt sind.


    Die unterrichtenden Lehrkräfte sehen die Zeugnisnoten bei der Zeugniskonferenz und der mit den Zeugnisdruck beauftragte. Wenn die mit der Prüfung der Zeugnisse beauftragte Lehrkraft Inhalte gegenüber Dritten kommentiert, die nicht zum berechtigten Personenkreis gehören, sehe ich eine Verletzung des Datenschutzes. In Zeugniskonferenzen werden bei uns Lehrkräfte rausgeschickt, die nicht in der Klasse unterrichten.


    Losgelöst von den ganzen Paragraphen geht es darum, dass sich die Feuerwehr-Lehrkraft daneben benimmt. Möglicherweise gibt es hierzu keinen passgenauen Paragraphen. Dazu müssten man ggf. einen Anwalt befragen. Ich verbuche dies unter herabsetzendes/unkollegiales Verhalten.

    Ich verstehe dich gut. Manchmal muss man um der eigenen Gesundheit Willen aber auch berufliche Wege so ändern, dass man gesund werden und bleiben kann, selbst wenn man damit seinen Wunschweg (zeitweise) verlassen muss.

    Schau mit Hilfe weiterer Therapie, was DU brauchst, um gesünder werden zu können. Etwas Abstand zum System Schule kann dabei durchaus helfen, sei es durch eine Krankschreibung oder auch eine Abordnung in z.B. die Verwaltung.


    Eine Abordnung in die Verwaltung auf eigenen Wunsch ist nicht so einfach möglich. Man muss sich auf eine Stelle bewerben und da gibt es ganz wenige Stellen. Da sitzen nicht diejenigen, die in der Schule nicht zurechtkamen.

    In NRW sind die Aufgabenbereiche und Delegationsmöglichkeiten in Paragraph 20 und 21 geregelt:

    https://bass.schule.nrw/Inhalt/12374.htm


    Im Beamtengesetz gibt es einen Passus zur Verschwiegenheit:


    https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/37.html


    Informationen zum Thema Zeugnisse und Datengrundschutzverordnung gibt es hier:

    https://externer-datenschutzbeauftragter-dresden.de/datenschutz/no…aet-in-schulen/



    Und ich habe Chatgpt gefragt:


    Deine Bedenken sind absolut nachvollziehbar, denn hier geht es um Datenschutz, Fürsorgepflicht und dienstliche Zuständigkeiten. Ich ordne das rechtlich und schulorganisatorisch für NRW ein:

    1. *Darf die Schulleitung Zeugnisse kontrollieren?*
    Ja, das ist üblich und *sogar erforderlich*, da die Schulleitung mit ihrer Unterschrift rechtlich die Verantwortung für die Zeugnisse übernimmt (§ 49 SchulG NRW). Sie darf also *inhaltlich und formal prüfen* – auch die Sprache.

    2. *Darf die Schulleitung eine andere Lehrkraft zur Korrektur heranziehen?*
    Das ist *nicht grundsätzlich verboten*, aber *problematisch*, wenn:
    - *keine Anweisung, sondern nur Freiwilligkeit* vorliegt
    - *persönliche Daten/Leistungen offengelegt* werden
    - die *betroffene Lehrkraft nicht informiert oder beteiligt* ist

    Ohne Einwilligung der betroffenen Lehrkraft kann das *datenschutzrechtlich bedenklich* sein (Art. 6 DSGVO, i. V. m. § 120 SchulG NRW).

    3. *Darf die SL sich im Kollegium abfällig über Zeugnisse äußern?*
    *Nein.* Das wäre ein Verstoß gegen die *Fürsorgepflicht (§ 3 BeamtStG)* und *Amtsverschwiegenheit (§ 37 BeamtStG)*. Internes Korrekturfeedback darf *nicht öffentlich oder abwertend* erfolgen.

    4. *Wie kannst du vorgehen?*
    - Sprich mit dem *Lehrerrat* (Dienstweg, anonym möglich)

    Ich kenne mich mit NRW aus. Die Schulleitung ist für das Personal zuständig und kann Aufgaben übertragen. Bei uns druckt eine A15 Lehrkraft die Zeugnisse für die gesamte Schule aus. Was verstehst du unter Kontrolle der Zeugnisse? Die Zeugnisnoten werden von allen Kollegen bei Schild individuell eingetragen. Das heißt, jeder ist für seine Noteneinträge verantwortlich. Bei den Zeugniskonferenzen würde auffallen, wenn jemand vergessen hätte, eine Note einzutragen. Die Zeugnisse werden dann von den Klassenleitungen unterschrieben und dann an die Schulleitung weitergeleitet. Diese unterschreibt auch nochmal. Aus meiner Sicht steht es deiner Schulleitung frei, wen sie mit dem Aufgabenbereich Zeugnisse betraut. Hierbei muss aber die Datenschutzgrundverordnung beachtet werden. Hat die Feuerwehrlehrkraft eine Funktionsstelle wie Mittelstufenkoordination oder so etwas? Das würde das aus meiner Sicht erklären. Was aus meiner Sicht aber nicht geht, ist dass die Lehrkraft Rankings wegen der Noten auslöst. Wenn dich das stört, würde ich mich an den Lehrerrat oder Hauptpersonalrat wenden.

    Mich wundert, dass ein Schüler regelmäßig Atteste vorgelegt hat. Meines Wissens ist die Anzahl der Krankschreibungen bei der TeleClinic pro Kalenderjahr limitiert. „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können sich Patienten maximal fünf Tage krankschreiben lassen. Im Quartal sind je eine Erst- und Folgebescheinigung möglich.“ „Eltern können für ihre Kinder eine telefonische Krankschreibung bei Hausärztinnen und Hausärzten anfragen.“

    Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich entscheiden. Für Beamte gibt es allgemeingültige Regeln und nicht jeder Schulleiter kann seine eigene Regeln aufstellen.

    Mir geht es um die Rechtslage und die Vorgaben für eine elektronische Krankschreibung.

    Es geht um NRW. Die Videosprechstunde ist für Erkrankungen gedacht, bei der keine körperliche Untersuchung erfolgen muss. Daher ist die Dauer der Krankschreibung bei der TeleClinic auch nur auf ein paar Tage begrenzt. Es gibt Lehrkräfte, die bereits am ersten Tag eine AU vorlegen müssen. Andere können abschätzen, dass sie länger krank sein werden. Sie bekommen aber keinen Termin, wohnen dörflich, schaffen es aktuell aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Arzt etc. Bei mir ist der nächste Arzt 15 Minuten mit dem Auto entfernt. Das kann je nach Krankheit nicht machbar sein. Bei diesem Arzt sitzt man manchmal gute drei Stunden im Wartezimmer.

    Danke für die Rückmeldung. Ich hatte hierzu auch recherchiert. Ich denke, dass man bei Attesten von Schülern und Lehrkräften stark unterscheiden muss. Mir geht es um die Signatur auf dem Online Attest. Wenn eine Lehrkraft privat versichert ist, muss sie die AU in Papierform einreichen. Meines Wissens muss diese vom Arzt handschriftlich unterschrieben werden. Das ist bei den Attesten von TeleClinic nicht der Fall. Diese enthalten den Namen vom Arzt, die Anschrift der Praxis und eine Unterschrift, die keine ist. Dort steht in Computer-Schreibschrift Herr Xy.

    Daher wäre es interessant, ob eine verbeamtete Lehrkraft eine AU von der Teleclinic eingereicht hat.

    Guten Abend,

    bei der TeleClinic kann man eine Videosprechstunde mit einem Arzt durchführen und sich ein digitales Attest ausstellen lassen. Die private Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält man als pdf und kann diese selber ausdrucken. Auf dem Attest steht der Name des behandelnden Arztes sowie seine Praxisanschrift und eine digitale Unterschrift wie „Herr Xy“. Die Unterschrift ist nicht eingescannt, sondern vom Computer quasi im Handschriftenstyle angefertigt. Die privaten Krankenkassen erkennen die Verordnungen an. Wenn man gesetzlich versichert ist, dann wird das Attest auf dem elektronischen Weg direkt an den Arbeitgeber übermittelt. TeleClinic schriebt auf der Internetseite, dass alle rechtlichen Vorgaben für das Ausstellen der AU erfüllt werden.

    Hat eine verbeamtete Lehrkraft aus dem Forum schon mal ein Attest von der TeleClinic abgegeben? Wie sind die Erfahrungen damit? In welchem Bundesland war das?


    Vielen Dank für eure Antworten.

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