Danke für deine Antwort! Überhaupt haben mir deine Beiträge und die Posts des Thread-Erstellers in den anderen Threads zum Thema sehr geholfen.
Beiträge von Austerlitz
-
-
Danke. Zur Info an alle Nachfolgenden: Eine Abordnung ist keine Beurlaubung und auch keine Freistellung. Ergo erfolgt tatsächlich eine automatische Rückkehr an die abgebende Schule.
Entschuldige, dass ich dir nicht helfen kann. Stattdessen habe ich selbst eine Frage: wie sicher ist denn das, gibt es dort eine feste Richtlinie, auf die man sich berufen kann? Wie du anfangs auch bin ich vom Gegenteil ausgegangen: erstmal hat man kein Anrecht auf eine Rückkehr, stattdessen hofft man auf Goodwill der Stammschule oder hält sich über die vier Jahre dort immer in gutem Gedächtnis.
Ich fasse gerade auch eine Abordnung ins Auge (bzw. die Bewerbung), aber wenn ich meinen Platz an meiner Stammschule mit großer Sicherheit verlieren würde, wäre das eigentlich ein Dealbreaker.
Wie ist es dir denn seit diesem Thread ergangen?
Werbung