Für Hessen kann ich eine eindeutige Antwort liefern:
Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (schon 3-4 Jahre her?) ist es bei zweckbefristeten Arbeitsverträgen nicht zumutbar, mehr als 8 befristete Arbeitsverträge hintereinander zu erhalten. Nach diesem Urteil richtet sich auch Hessen, bedeutet: Hat man als Lehrkraft 8 lückenlos hintereinander befristete Arbeitsverträge erfüllt, bekommt man beim folgenden Vertrag automatisch ein Angebot für eine Entfristung seines Vertrages, im Rahmen eines unbefristeten Vertrages zu den üblichen TV-H Bedingungen, also auch OHNE eingefrorenes Stundendeputat (eingefroren wird es nur, sollte man sich vorher einklagen).
Woher ich das weiß? Genauso geschehen an meiner Schule!
Man beachte: Ab dem dritten befristeten Vertrag in Folge muss die Schulleitung explizit zustimmen, andernfalls flattert ein Schreiben des Landes Hessen in den Briefkasten, mit der Aufforderung, sich einen neuen Job zu suchen. Unterm Strich entscheidet also die Schulleitung allein, ob es zu einem Entfristungsangebot kommt.